24.01.2019 Drucksache 6/6700Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Februar 2019 IT-Beschaffung und -nutzung in Behörden des Freistaats Thüringen Die Kleine Anfrage 3454 vom 6. November 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Produktions- und Arbeitsbedingungen zur Gewinnung von Rohstoffen, die grundlegend für die Herstellung von Informationstechnik (IT) sind, sind vielfältiger Kritik ausgesetzt. Kinderarbeit, Umweltzerstörung und massive Ausbeutung, etwa bei der Gewinnung von Coltan oder Gold, sind ein immer wieder aufflammendes Thema. Auch stehen bei der Chip-Produktion und IT-Montage die geringe Entlohnung und Arbeitsbedingungen , die Beschäftige beispielsweise in einem chinesischen Werk in den Suizid getrieben haben sollen, in der fortwährenden Kritik. Auch im Bereich der Softwareprogrammierung sind teilweise Niedrigstlöhne durch Outsourcing an Crowdworking-Plattformen feststellbar. Die Beschaffung von Informationstechnik in den Landesbehörden und den kommunalen Gliederungen unterliegt den Vorgaben des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Damit können nach § 4 ThürVgG ökologische und soziale Kriterien sowie nach § 11 ThürVgG die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation als Auswahlmechanismen angewendet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war das Beschaffungsvolumen des Freistaats und nach Kenntnis der Landesregierung der Gemeinden in Thüringen für IT-Produkte (Hardware und Software; bitte in Jahresscheiben seit dem Jahr 2010; wenn keine Zahlen für Gemeinden verfügbar sind, dann schätzungsweise)? 2. Wie und nach welchen Kriterien werden IT-Geräte in der Verwaltung nach der Benutzung entsorgt, verkauft oder verschenkt beziehungsweise wird gebrauchte Hardware recycelt oder innerhalb von Behörden weitergegeben oder gibt es Überlegungen, dies zu tun? 3. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die sichere und vollständige Vernichtung der Daten, die sich auf den Geräten befinden, sicherzustellen? 4. Welche Vorschriften und Vorgaben bestehen zur Dauer der Benutzung von IT-Hardware in den Staatsministerien und nachgeordneten Behörden? 5. Werden soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien (Lebenszykluskosten, Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und andere) bei der Beschaffung von IT-Hardware berücksichtigt und wie werden diese überprüft (Nachhaltigkeitssiegel und -zertifikate, Eigenerklärungen der Beauftragten und andere)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hausold (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6700 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Beschaffungsvolumen für Hard- und Software des Freistaats ist aus nachstehender Übersicht ersichtlich. Jahr Beschaffungsvolumen Land in Euro Beschaffungsvolumen Kommunen 2010 31.740.330,31 keine Angabe 2011 28.670.892,98 keine Angabe 2012 39.410.209,28 keine Angabe 2013 29.832.663,65 keine Angabe 2014 24.880.960,02 keine Angabe 2015 29.373.992,88 keine Angabe 2016 32.956.438,39 keine Angabe 2017 43.563.161,92 keine Angabe 2018* 22.963.392,53 keine Angabe * Die Ausgaben für das Jahr 2018 wurden bis einschließlich 31. Oktober 2018 erfasst. Zu dem Beschaffungsvolumen der Gemeinden in Thüringen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse und Anhaltspunkte vor, so dass eine belastbare Schätzung nicht möglich ist. Zu 2.: Bis zum 22. Juni 2016 wurde die Aussonderung von IT-Technik im Rundschreiben C 180 des Thüringer Finanzministeriums vom 16. Juli 1996 - Bewirtschaftung von Gerät der Informationstechnik; Aussonderung von Hard- und Software - zu § 63 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) geregelt. Dieses Rundschreiben wurde mit Wirkung vom 23. Juni 2016 außer Kraft gesetzt. Seit dem 23. Juni 2016 gelten hinsichtlich der Aussonderung von IT-Technik die Regelungen des § 63 ThürLHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Demnach dürfen Vermögensgegenstände nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden. Gemietete beziehungsweise geleaste IT-Geräte werden nach Mietende an den Vermieter zurückgegeben. Teilweise wird gemietete beziehungsweise geleaste Technik nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums durch den Mieter gekauft und bis zur Aussonderung weiter verwendet. Gekaufte Geräte werden - soweit diese noch nutzbar sind - zunächst innerhalb der Landesverwaltung zur weiteren Nutzung angeboten. Besteht innerhalb der Landesverwaltung kein Bedarf, werden die IT-Geräte über Internetauktionen wie zum Beispiel dem Portal des Zolls zum Verkauf angeboten, von Auftragnehmern bei Neuausstattungen aufgekauft oder alternativ entsorgt oder von zertifizierten Dienstleistern vernichtet. Bestehen keine anderweitigen wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten für die ausgesonderte IT-Technik, ist eine Weitergabe an Schulen möglich. Ausgesonderte IT-Geräte in Ämtern mit besonderem Schutzbedarf unterliegen der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Freistaats Thüringen. Sie werden im Rahmen einer VS-Vernichtungsverhandlung entsorgt. Zu 3.: Je nach Schutzbedarf der Daten kommen nach den aktuellen Vorgaben des BSI eine sichere Löschung der Daten über spezielle Datenlöschprogramme oder eine physische Vernichtung der Datenträger oder der kompletten Geräte durch zertifizierte Dienstleister zum Einsatz. In Ämtern mit besonderem Schutzbedarf werden Datenträger im Rahmen einer VS-Vernichtungsverhandlung entsorgt. Zu 4.: Einheitliche Vorschriften und Vorgaben zur Dauer von Benutzung von IT-Hardware in der Landesverwaltung existieren nicht. Den Behörden und Einrichtungen wurden durch die Koordinierungsstelle für E-Government und IT im Thüringer Finanzministerium Empfehlungen zu den durchschnittlichen Einsatzzyklen gegeben. 3 Drucksache 6/6700Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In den Empfehlungen sind differenzierte Mindestnutzungszeiten für unterschiedliche IT-Systeme definiert. Im Regelfall werden Geräte entsprechend der Nutzungsanforderungen bereitgestellt und eingesetzt. Damit ergeben sich Benutzungsszenarien von fünf bis zu zehn Jahren entsprechend technischer Parameter beziehungsweise der Notwendigkeit der Einhaltung technischer und/oder technologischer Rahmenbedingungen , wie beispielsweise der Supportunterstützung von Herstellern. Zu 5.: Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) vom 18. April 2011 sieht vor, dass unter anderem keine Waren Gegenstand der Leistung sein sollen, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Einhaltung von Umweltkriterien (Emissionen, Energieklasse oder ähnliches) wird bei der Formulierung von Leistungsbeschreibungen für Beschaffungsmaßnahmen berücksichtigt. Deren Nachweis wird unterschiedlich mit Eigenerklärungen, Zertifikaten, Gütesiegeln und Referenznachweisen entsprechend den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften abgefordert und überprüft. Lebenszykluskosten (Verbrauchsmaterial, Stromverbrauch et cetera) werden im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes mit berechnet und berücksichtigt. Des Weiteren werden bei IT-Vergaben die UFAB (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen ) und deren Kriterienkataloge herangezogen. Diese beinhaltet soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte im Leistungsbereich. Um eine Gefährdung der Nutzer möglichst auszuschließen und um einen umweltfreundlichen Betrieb zu gewährleisten , sind die im Anforderungskatalog des Leistungsverzeichnisse aufgeführten einschlägigen Umwelt - und Nachhaltigkeits-Siegel/-Zertifikate beziehungsweise Prüfzeichen durch die Bieter nachzuweisen (zum Beispiel GS-Prüfzeichen des TÜV Rheinland oder eine vergleichbare Prüfbescheinigung, ENERGY STAR-Richtlinie, CE-Kennzeichnung, EPEAT-Siegel, Blauer Engel, TCO, RoHS-Richtlinie). Taubert Ministerin IT-Beschaffung und -nutzung in Behörden des Freistaats Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: