24.01.2019 Drucksache 6/6714Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2019 Auswahl- und Besetzungsverfahren für die Stellen von Behördenleitern in Umsetzung des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes Die Kleine Anfrage 3548 vom 14. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Thüringer Medien (unter anderem Thüringische Landeszeitung, Ausgabe vom 8. Dezember 2018: "Verwaltungsreform führt zu großer Personalrochade") berichten, dass die Landesregierung zwischenzeitlich das Auswahl- und Besetzungsverfahren für die Stellen von Behördenleitern in Umsetzung des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes (Landesamt für Bau und Verkehr, Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) abgeschlossen hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgte das Auswahlverfahren für die nachgefragten Stellen? 2. Weshalb wurde möglicherweise auf eine öffentliche Ausschreibung dieser nachgefragten Stellen verzichtet ? 3. Welche Kriterien lagen der Auswahl- und Besetzungsentscheidung der nachgefragten Stellen zugrunde? 4. Wie viele Bewerbungen gab es für die nachgefragten Stellen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 24. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aufgrund der Neustrukturierung des Geschäftsbereichs des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) waren zum 1. Januar 2019 die Dienstposten der Präsidentinnen/Präsidenten der drei zu errichtenden Landesoberbehörden Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) und Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zu besetzen. Zwei dieser Dienstposten - Präsidentin/Präsident des TLBV und Präsidentin/Präsident des TLLLR - wurden durch Versetzung von Beamten, die bereits ein entsprechend besoldetes Amt innehatten, besetzt. Für den Dienstposten Präsidentin/Präsident des TLBG wurde ein auf den Geschäftsbereich des TMIL beschränktes Ausschreibungsverfahren entsprechend Artikel 33 Abs. 2 GG durchgeführt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6714 Zu 2.: Bezüglich der Behördenleiterstellen im TLBG und TLBV war eine Stellenausschreibung entbehrlich. Diese Dienstposten konnten mit qualifizierten Beamten aus der Thüringer Landesverwaltung besetzt werden, die sich bereits in dem Statusamt befinden, das der Wertigkeit des Dienstpostens (B 6) entspricht. Für die Besetzung des Dienstpostens Präsidentin/Präsident des TLBG wurde von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen, da mit der geschäftsbereichsinternen Ausschreibung den Fachkräften in der Thüringer Verwaltung, die bereits mit den landes- und ressortspezifischen Aufgaben und Besonderheiten betraut sind, die Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung eröffnet werden sollte. Zu 3.: Allen Besetzungsentscheidungen lag die Erwägung zugrunde, dass im Ergebnis die Behördenleiterstellen von Beamten/Beamtinnen wahrgenommen werden sollen, die bereits langjährige Erfahrungen in der Leitung einer sehr großen Organisationseinheit der Verwaltung gesammelt und dabei ihre diesbezügliche Führungskompetenz nachgewiesen haben. Zudem kamen für die Wahrnehmung der Leitungsfunktionen nur Beamte /Beamtinnen in Betracht, bei welchen aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung davon auszugehen ist, dass sie den fachlichen Aufgabenbereich der jeweiligen Behörde zeitnah beherrschen werden. Zu 4.: Auf die Stellenausschreibung des Dienstpostens Präsidentin/Präsident des TLBG gab es lediglich eine Bewerbung . Keller Ministerin Auswahl- und Besetzungsverfahren für die Stellen von Behördenleitern in Umsetzung des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: