25.01.2019 Drucksache 6/6725Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Februar 2019 Förderung von Trinkbrunnen an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 3526 vom 13. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit über fünf Jahren gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eine "Trinkbrunneninitiative", die eine gesündere Ernährung der Schülerinnen und Schüler und die Versorgung mit Trinkwasser unterstützt. Aufgrund von Nachfragen seitens des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt zum Fördergegenstand und der daraufhin in Aussicht gestellten Möglichkeit, die Installation eines Trinkbrunnens über die Thüringer Förderungsrichtlinie -Schulverpflegungsqualität zu fördern, wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Nach Aussage des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt lehnte die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH den Antrag mit der Begründung ab, dass nur eine Projektschule je Landkreis ausgewählt werden kann und die Auswahlentscheidung zugunsten einer anderen Schule getroffen wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit kann die Installation von Trinkbrunnen in Thüringer Schulen auf der Grundlage der Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität unterstützt werden? 2. Werden bereits Trinkbrunnenprojekte über die Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität unterstützt und wenn ja, welche? 3. Inwieweit unterstützt die Landesregierung generell den Bau von Trinkbrunnen? 4. Welche Trinkbrunnenprojekte wurden in den vergangenen fünf Jahren von der Landesregierung unterstützt (bitte nach Landkreis, Schulträger, Schule, genaue Projektbezeichnung, finanzielle Unterstützung und Eigenanteil auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität können nach Nr. 2.2 Satz 2 leitungsgebundene Wasserspender gefördert werden. Nach den Zuwendungsvoraussetzungen (Nr. 3) können Zuwendungsempfänger die Schulträger der staatlichen Schulen und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft sein. Nach Nr. 1.1 in Verbindung mit 4.1a) ist die Förderung dabei auf je eine Schule eines Landkreises und einer kreisfreien Stadt beschränkt. Die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderung ergeben sich aus der Richtlinie. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6725 Zu 2.: Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 5. Mai 2018 wurden leitungsgebundene Wasserspender für folgende Zuwendungsempfänger bewilligt: - Sabel Schulen Saalfeld gGmbH, - Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland. Für das Jahr 2019 liegen bereits Anträge auf Förderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der Gemeinnützigen Kreativen Schulgesellschaft Thüringen mbH vor. Zu 3.: Die Landesregierung steht der Einrichtung von Trinkbrunnen, ob eigeninitiativ oder auf Grundlage der Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität, aufgeschlossen gegenüber. Zu 4.: Im Haushaltsjahr 2017 wurde vom Thüringer Finanzministerium eine Förderung aus Lottomitteln vergeben: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt I; Förderverein der Staatlichen Grundschule Sitzendorf e. V.; Staatliche Grundschule Sitzendorf: "Anschaffung und Anschluss eines Trinkwasserbrunnens" Zuwendung aus Lottomitteln 1.000,00 Euro Eigenmittel 313,17 Euro Im Haushaltsjahr 2018 wurden die zwei in Antwort zu Frage 2 aufgeführten Trinkbrunnenprojekte über die Thüringer Förderungsrichtlinie-Schulverpflegungsqualität gefördert: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt; Sabel-Schulen Saalfeld gGmbH; Sabel-Schulen Saalfeld: "Mittagsverpflegung der Schüler der Gemeinschaftsschule gemäß wissenschaftlich anerkannter Qualitätsstandards" Zuwendung aus Landesmitteln 52.904,40 Euro davon auf Trinkbrunnen entfallend: 2.528,00 Euro Eigenmittel 12.250,00 Euro davon auf Trinkbrunnen entfallend: 672,00 Euro Landkreis Unstrut-Hainich; Evangelische Schulstiftung Mitteldeutschland; Evangelische Grundschule Bad Langensalza: "Förderung der Verbesserung der Schulessenqualität" Zuwendung aus Landesmitteln 10.190,00 Euro davon auf Trinkbrunnen entfallend: 3.150,00 Euro Eigenmittel 540,00 Euro davon auf Trinkbrunnen entfallend: 350,00 Euro Weitere Förderungen sind für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 nicht bekannt. Lauinger Minister Förderung von Trinkbrunnen an Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: