25.01.2019 Drucksache 6/6726Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2019 Auswirkungen der durch die Landesregierung deutlich verbesserten Jugendförderung - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3555 vom 18. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Antwort der Landesregierung (vergleiche Drucksache 6/6528) auf meine Kleine Anfrage 3345 zu den Auswirkungen der durch die Landesregierung deutlich verbesserten Jugendförderung ergeben sich Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel erhielten beziehungsweise erhalten die einzelnen Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte vom Land im Rahmen der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" in den Jahren 2014, 2016 und 2018? 2. Welche sind die 15 genannten Gebietskörperschaften, in denen tarifliche Verbesserungen für die Be schäftigten erreicht wurden? Welche Gebietskörperschaft kommt im Jahr 2019 hinzu? 3. Wie viele finanzielle Mittel wurden in den jeweiligen Gebietskörperschaften für die tarifliche Steigerung der Entgelte der Beschäftigten eingesetzt (bezogen auf Frage 2)? Wie viele Beschäftigte profitieren je weils von der tariflichen Steigerung? 4. Welche sind die 19 genannten Gebietskörperschaften, in denen die Angebote der Jugendhilfe ausge weitet beziehungsweise qualitativ verbessert wurden? 5. Für welche Maßnahmen wurden die finanziellen Mittel in den jeweiligen Gebietskörperschaften einge setzt, die die Angebote der Jugendhilfe ausgeweitet beziehungsweise qualitativ verbessert haben (bitte nach § 11, § 12, § 13 und § 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch aufschlüsseln)? 6. Welche Gebietskörperschaften haben in welchem Bereich durch die Erhöhung der örtlichen Jugendför derung neue Stellen geschaffen? 7. Welche Gebietskörperschaften haben aus welchen Gründen die durch die Erhöhung der örtlichen Ju gendförderung zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht verwendet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Engel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6726 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die den Landkreisen und kreisfreien Städten bewilligten Mittel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreis/kreisfreie Stadt 2014 in Euro 2016 in Euro 2018 in Euro Altenburger Land 436.071 475.715 549.906 Eichsfeld 582.931 635.926 740.488 Gotha 656.800 716.663 949.300 Greiz 483.482 527.436 480.354 Hildburghausen 343.850 360.090 412.455 IlmKreis 547.026 596.756 768.441 Kyffhäuserkreis 388.833 424.182 495.125 Nordhausen 445.409 356.327 600.542 SaaleHolzlandKreis 410.717 448.056 540.790 SaaleOrlaKreis 421.963 460.324 536.250 SaalfeldRudolstadt 538.468 587.421 661.034 SchmalkaldenMeiningen 635.228 692.978 799.772 Sömmerda 295.798 362.620 420.783 Sonneberg 269.812 294.341 349.570 Stadt Eisenach 192.393 209.883 291.413 Stadt Erfurt 1.077.255 1.175.189 1.664.761 Stadt Gera 447.114 487.762 613.594 Stadt Jena 637.368 695.312 998.478 Stadt Suhl 173.920 189.731 235.105 Stadt Weimar 361.369 394.221 533.476 UnstrutHainichKreis 548.066 438.453 757.219 Wartburgkreis 641.184 699.475 819.500 Weimarer Land 407.711 444.776 441.280 Thüringen 10.942.768 11.673.637 14.659.636 Zu 2.: Tarifliche Verbesserungen wurden in den kreisfreien Städten Eisenach, Gera und Weimar sowie in den Landkreisen Gotha, Hildburghausen, IlmKreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, SaaleHolzlandKreis, Saa leOrlaKreis, SaalfeldRudolstadt, Sömmerda, Sonneberg, UnstrutHainichKreis und dem Wartburgkreis erreicht. Der Landkreis Weimarer Land beabsichtigt dies im Jahr 2019. Zu 3.: Die Fördermittel werden gemäß Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" Nr. 5.1 in Form der pauschalierten Festbetragsfinanzierung (Pauschale) gewährt. Von daher liegen generell keine Angaben zu einzelnen Aus gabenpositionen vor. Deshalb kann weder die Höhe der dafür eingesetzten Mittel noch die Zahl der davon profitierenden Beschäftigten begründet angegeben werden. Zu 4.: Dies betrifft die kreisfreien Städte Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie die Landkreise Alten burg, Eichsfeld, Hildburghausen, IlmKreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, SaaleHolzlandKreis, SaaleOrla Kreis, SaalfeldRudolstadt, SchmalkaldenMeiningen, Sömmerda, UnstrutHainichKreis und Wartburgkreis. Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 hinsichtlich der Pauschalfinanzierung verwiesen. Erkenntnisse kön nen erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Auswertung der Statistik gewonnen werden. 3 Drucksache 6/6726Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Auch hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 hinsichtlich der Pauschalfinanzierung verwiesen. Erkenntnisse können erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Auswertung der Statistik gewonnen werden. Zu 7.: Dies betrifft die Landkreise Greiz, SaaleHolzlandKreis, Sömmerda und Weimarer Land. Die Gründe sind vielfältig, wobei zwei als wesentlich genannt wurden. Zum einen konnten die bei der anteiligen Festbe tragsfinanzierung notwendigen Eigenmittel der Landkreise nicht bereitgestellt werden, zum anderen wurde angegeben, dass die planerische Vorbereitung neuer Maßnahmen einen längeren Zeitraum beansprucht. Holter Minister Auswirkungen der durch die Landesregierung deutlich verbesserten Jugendförderung - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: