02.06.2015 Drucksache 6/673Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2015 Abschaffung von Racial Profiling Die Kleine Anfrage 234 vom 19. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün ist vereinbart, dass die Koalitionäre das sogenannte "Racial Profiling " gesetzlich ausschließen "sowie zu diesem Zweck ein Sensibilisierungs- und Schulungsprogramm für Polizistinnen und Polizisten, um an Stereotypen orientierender Polizeipraxis vorzubeugen" etablieren wollen (Seite 93/94). Racial Profiling bezeichnet dabei "im Einklang mit einer Definition des UN-Ausschusses zur Eliminierung aller Formen von Rassendiskriminierung die 'Einleitung von hoheitlichen Maßnahmen alleine aufgrund von äußeren Erscheinungsmerkmalen von Personen unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten'"*. In Thüringen werden bereits heute in allen Laufbahngruppen der Thüringer Polizei interkulturelle Kompetenzen , Kenntnisse über unsere freiheitlich-demokratische Grund- und Werteordnung und das Gleichbehandlungsgebot vermittelt. Deshalb sowie aufgrund der Rechtslage kann davon ausgegangen werden, dass Racial Profiling nicht stattfindet: Eine Kontrolle alleine aufgrund von äußeren Erscheinungsmerkmalen einer Person ist gesetzlich ausgeschlossen. So kann die Polizei gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst . bb des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) die Identität einer Person nur feststellen, "wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen". Solche Kontrollen sind ortsgebunden, auf empirische Erkenntnisse gestützt und betreffen nichtdeutsche Staatsangehörige. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung aus den Jahren 2013, 2014 oder 2015 Verfahren bekannt, in denen im Zusammenhang mit "Racial Profiling" in Thüringen Anklage gegen Polizeibeamte erhoben wurde, wenn ja, welchen Ausgang hatten diese Verfahren (bitte einzeln nach Verfahren auflisten)? 2. Welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem im Koalitionsvertrag geforderten gesetzlichen Ausschluss von "Racial Profiling" (z.B. Abschaffung oder Reform von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchstabe bb PAG)? 3. Wie kann bei einer eventuellen Abschaffung von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb PAG effektiv gewährleistet werden, dass illegale Einwanderer bzw. Personen, deren Abschiebung bevorsteht, von der Polizei ausfindig gemacht werden können? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/673 4. Worin sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der bereits praktizierten, interkulturell sensiblen Ausbildung der Thüringer Polizisten die Notwendigkeit eines "Sensibilisierungs- und Schulungsprogramms " gegen "an Stereotypen orientierende Polizeipraxis"? 5. Welche Inhalte wird das Programm umfassen? 6. Wieviel wird ein solches Programm pro Jahr voraussichtlich kosten, welche und wie viele Seminare/ Lehrveranstaltungen werden Teil des Programms sein und für welche Laufbahngruppen wird es ab wann angeboten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: nein Zu 2.: Zuallererst wird eine verbindliche gesetzliche Definition von "Racial Profiling" zu schaffen sein. Ausgehend von dieser Definition muss darüber befunden werden, ob und wenn ja, welche Bestimmungen im PAG modifiziert oder aufgegeben werden müssen. Vor diesem Hintergrund stellt § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchstabe bb PAG nach Auffassung der Landesregierung keine das "Racial Profiling" besonders befördernde Bestimmung dar. Zu 3.: Die Identitätsfeststellung erfolgt in den in Rede stehenden Fällen regelmäßig auf der Grundlage der Strafprozessordnung bzw. des Aufenthaltsgesetzes. Zu 4.: Die Landesregierung sieht die in Rede stehende Formulierung im Koalitionsvertrag als Auftrag zur Evaluierung der bestehenden Aus- und Fortbildungsinhalte an. Da diese Evaluierung noch nicht erfolgt ist, sind derzeit keine Aussagen zu Umfang, Inhalten und Kosten denkbarer Schulungsprogramme möglich. Zu 5.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4. Dr. Poppenhäger Minister Endnote * http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_01/07/251836