29.01.2019 Drucksache 6/6737Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Februar 2019 Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof: Aufgaben und Landesförderung Die Kleine Anfrage 3559 vom 19. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: In jüngster Zeit waren die Umstrukturierungen, personellen Veränderungen, Herausforderungen und Aufgaben des Zweckverbands Thüringer Wintersportzentrum beziehungsweise bei dessen Beteiligungen wiederholt Gegenstand der Medienberichterstattung. Es wird insbesondere kritisch diskutiert, ob ein neuerlicher struktureller Umbau innerhalb weniger Jahre zu einer effektiveren Aufgabenerfüllung führen werde. In diesem Zusammenhang war einem Bericht der Südthüringer Zeitung zu entnehmen, dass die Oberhof- Sportstätten GmbH (OSG) "auch für die touristische Vermarktung des Ortes" Oberhof "zuständig" sei. "Gerade die Vermarktung durch die OSG", so der Bericht weiter, "hatte in der Vergangenheit immer wieder für Kritik gesorgt". Ich frage die Landesregierung: 1. Wofür dürfen die Fördermittel des Landes aus dem Haushaltstitel Kapitel 17 16 Titel 683 01 (OSG Betriebskostenzuschuss ) von der Oberhof-Sportstätten GmbH genutzt werden und an welche Bedingungen ist die Vergabe der Mittel gebunden? 2. Ist der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum beziehungsweise dessen Tochtergesellschaft Oberhof -Sportstätten GmbH, wie in dem zitierten Bericht dargestellt, "für die touristische Vermarktung des Ortes" Oberhof zuständig oder für die touristische Vermarktung der Oberhofer Sport- und Freizeitanlagen , wie es die Landesregierung in ihrer Antwort in Drucksache 6/6474 auf die Kleine Anfrage 3398 vom 23. November 2018 ausführt? 3. Dürfen die Landesmittel aus dem Haushaltstitel Kapitel 17 16 Titel 683 01 auch für das zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben zu zählende Destinationsmarketing der Stadt Oberhof verwendet werden und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Regelung? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes für die Stadt Oberhof zu lesende Aussage, dass "die heutige OSG" das verkörpere, "was früher unser 'Fremdenverkehrsamt' war"? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6737 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu1.: Die Mittel dürfen genutzt werden, um wirtschaftliche Verluste auszugleichen, die insbesondere bei Betrieb und Vermarktung von Einrichtungen des Zweckverbandes Thüringer Wintersportzentrum im jeweiligen Jahresverlauf entstanden sind. Die hierfür notwendigen Mittel wurden dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft durch das Thüringer Finanzministerium mit Bewirtschaftungsbefugnis für Kapitel 17 16 Titel 683 01 (Zuwendungen an die Oberhof Sportstätten GmbH für Betriebskostenzuschüsse am Standort Oberhof) zugewiesen. Eine Zuwendungsgewährung ist an das Vorliegen der allgemeinen zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben gebunden. Damit ist die Oberhof Sportstätten GmbH insbesondere zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der ausgereichten Fördermittel verpflichtet. Zu 2.: Gemäß des Gesellschaftsvertrags der Oberhof Sportstätten GmbH ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb, die Verwaltung sowie die Vermarktung von Sport- und Freizeiteinrichtungen in der Region Oberhof. Ebenfalls zum Unternehmensgegenstand gehören die Schaffung touristischer Angebote sowie die Förderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Region in und um die Stadt Oberhof. Weiterhin besteht zwischen der Stadt Oberhof und der Oberhof Sportstätten GmbH ein Geschäftsbesorgungsvertrag zum Betrieb der städtischen Tourismusinformation "Oberhof-Information" im "Haus des Gastes " in Oberhof sowie zum Vertrieb des Bonusprogramms "Oberhof-Card". Zu 3.: Die erbrachten Leistungen der Oberhof Sportstätten GmbH werden durch die Stadt Oberhof vergütet. Zu 4.: Die von der Oberhof Sportstätten GmbH betriebene "Oberhof-Information" übernimmt zukünftig vergleichbare Aufgaben eines sogenannten Fremdenverkehrsamtes für die Stadt. Mit der Übernahme dieser Funktion durch die Oberhof Sportstätten GmbH können unter einem Dach städtische, regionale und überregionale Tourismus- und Freizeitangebote mit den sportlichen Angeboten zur touristischen Nutzung der Sportanlagen sowie des H2Oberhof Wellnessbades kombiniert angeboten werden. Eine besucherfreundliche Bündelung des vielfältigen touristischen Angebots in und um Oberhof an zentraler Stelle wird von der Landesregierung mit Blick auf zu hebende Synergien begrüßt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Wie in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, ist die Oberhof Sportstätten GmbH zum wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Fördermittel verpflichtet. Gemäß den zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind Zuwendungsbeträge, die nicht zur Erreichung des Zuwendungszwecks benötigt werden, an den Zuwendungsgeber zu erstatten. Holter Minister Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof: Aufgaben und Landesförderung Ich frage die Landesregierung: Zu1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: