02.06.2015 Drucksache 6/674Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2015 Aktuelle Statistik der in Thüringen lebenden Asylbewerber Die Kleine Anfrage 272 vom 17. April 2015 hat folgenden Wortlaut: In Deutschland werden Asylbewerber nach dem Königsteiner Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Nach derzeitigen Schätzungen wird allein im Jahr 2015 mit etwa 9.000 Asylsuchenden in Thüringen kalkuliert. Die Anzahl der Verfahren für Asylbewerber würden sich im Vergleich zum Vorjahr somit erhöhen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen befinden sich derzeit in Thüringen im Asylbewerberverfahren? Wie viele davon sind derzeit schulpflichtig? (bitte einzeln nach Landkreis und kreisfreien Städten auflisten) 2. Wie viele der sich derzeit im Asylbewerberverfahren befindlichen Personen in Thüringen sind derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht? 3. Wie viele Flüchtlinge mit anerkanntem Status leben derzeit in Thüringen? Wie viele davon sind derzeit schulpflichtig? (bitte einzeln nach Status für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte auflisten) 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zum Wanderungsverhalten der anerkannten und geduldeten Flüchtlinge innerhalb Thüringens vor? Wenn ja, bitte das Ab- und Zuwanderungsverhalten einzeln nach Landkreis und kreisfreien Städten auflisten. 5. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich derzeit in Thüringen? Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen halten sich bedingt durch den Winterabschiebestopp auch nach dessen Beendigung in Thüringen auf? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Angaben zu Personen in Thüringen, die sich zum Stichtag 30. April 2015 im Asylverfahren befanden, können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Zahl der schulpflichtigen Asylbewerber wird statistisch nicht erfasst. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/674 Landkreis/kreisfreie Stadt Personenzahl Altenburger Land 291 Eichsfeldkreis 277 Landkreis Gotha 484 Landkreis Greiz 289 Landkreis Hildburghausen 171 Ilm-Kreis 327 Kyffhäuserkreis 279 Landkreis Nordhausen 179 Saale-Holzland-Kreis 82 Saale-Orla-Kreis 236 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 303 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 304 Landkreis Sömmerda 103 Landkreis Sonneberg 152 Unstrut-Hainich-Kreis 346 Wartburgkreis 342 Landkreis Weimarer Land 231 Stadt Eisenach 148 Stadt Erfurt 640 Stadt Gera 292 Stadt Jena 283 Stadt Suhl 478 Stadt Weimar 224 Gesamt 6.461 Zu 2.: Zum Stichtag 30. April 2015 hielten sich in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Eisenberg und der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl insgesamt 1.398 Personen auf. Bei diesen Personen handelt es sich um Flüchtlinge, die mit dem Ziel der Asylantragstellung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung aufgenommen worden sind. Da zwischen der Aufnahme in der Landeserstaufnahmeeinrichtung und der Registrierung als Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilweise mehrere Wochen vergehen, ist die Zahl der in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Eisenberg und der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl untergebrachten Personen nicht identisch mit der Zahl der in dem dazugehörigen Landkreis Saale-Holzland-Kreis bzw. der Stadt Suhl als Asylbewerber registrierten Personen. Zu 3.: Angaben zur Anzahl anerkannter Flüchtlinge in Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 30. April 2015 können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Zahl der schulpflichtigen Flüchtlinge mit anerkanntem Status wird statistisch nicht erfasst. Landkreis/kreisfreie Stadt Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (anerkannte Asylberechtigte ) Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) Personen mit Aufenthaltserlaubnisnach § 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz zuerkannt ) Altenburger Land 0 25 2 Eichsfeld-Kreis 0 25 6 Landkreis Gotha 0 91 15 Landkreis Greiz 1 20 2 Landkreis Hildburghausen 0 37 1 Ilm-Kreis 3 80 4 3 Drucksache 6/674Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landkreis/kreisfreie Stadt Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (anerkannte Asylberechtigte ) Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) Personen mit Aufenthaltserlaubnisnach § 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz zuerkannt ) Kyffhäuserkreis 0 21 4 Landkreis Nordhausen 3 14 14 Saale-Holzland-Kreis 0 1 1 Saale-Orla-Kreis 2 30 1 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 1 63 1 Landkreis SchmalkaldenMeiningen 2 61 1 Landkreis Sömmerda 0 1 0 Landkreis Sonneberg 0 18 5 Unstrut-Hainich-Kreis 0 41 5 Wartburgkreis 4 32 1 Landkreis Weimarer Land 4 40 1 Stadt Eisenach 5 23 3 Stadt Erfurt 5 255 45 Stadt Gera 0 48 2 Stadt Jena 4 71 5 Stadt Suhl 0 12 2 Stadt Weimar 2 16 9 Gesamt 36 1.025 130 Zu 4.: Belastbare Erkenntnisse über das Zu- und Abwanderungsverhalten in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: Zum Stichtag 30. April 2015 hielten sich 3.361 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Thüringen auf. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass bei einem Großteil der ausreisepflichtigen Personen eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht. So kann unter anderem das Fehlen von Heimreisedokumenten oder eine Erkrankung einer zeitnahen Abschiebung einer ausreisepflichtigen Person entgegenstehen. Die Anzahl der vom humanitären Abschiebungsstopp vom 9. Dezember 2014 betroffenen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die sich auch nach dessen Beendigung noch in Thüringen aufhalten, ist nicht bezifferbar. Lauinger Minister