30.01.2019 Drucksache 6/6741Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Februar 2019 Sachstand Sanierung Kickelhahnturm Ilmenau Die Kleine Anfrage 3556 vom 18. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: In Drucksache 6/3445 vom 15. Feburar 2017 (Antwort auf Teilfrage 7) hat die Landesregierung in Aussicht gestellt, dass der Aussichtsturm "Kickelhahn", der sich im Eigentum der Anstalt öffentlichen Rechts Thü ringenForst befindet, unter bestimmten Voraussetzungen an die Stadt Ilmenau übertragen werden könnte. Der Erhalt der Aussichtstürme, die sich im Eigentum der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst befin den, war auch Gegenstand der Drucksache 6/3840 vom 28. April 2017. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist gegenwärtig der Sachstand der in Aussicht gestellten Übertragung des Aussichtsturms "Kickel hahn" an die Stadt Ilmenau? Wann soll die Übertragung an die Stadt Ilmenau unter welchen Bedingun gen erfolgen? 2. Welche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden am Aussichtsturm "Kickelhahn" 2017/2018 mit welchem Finanzaufwand umgesetzt? 3. Wie wird der bauliche Zustand des Aussichtsturms "Kickelhahn" durch die Landesregierung bewertet? 4. Welche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind am Aussichtsturm "Kickelhahn" wann und mit welchem Finanzaufwand geplant? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesforstanstalt hat in einem persönlichen Gespräch Herrn Oberbürgermeister Dr. Schultheiß über die aus ihrer Sicht möglichen Varianten zur Eigentumsübertragung des Aussichtsturms "Kickelhahn" infor miert. Um das weitere Vorgehen einschließlich erneuter Prüfung der Investitionsmöglichkeiten beziehungs weise Tauschoptionen der Stadt auszuloten, wurde der bestehende Nutzungsvertrag für ein Jahr verlängert. Zu 2.: Betreffend das Jahr 2017 hat die Stadt Ilmenau der Landesforstanstalt zum Zwecke der Kostenerstattung die folgenden umgesetzten Unterhaltungsmaßnahmen angezeigt: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6741 Maßnahme Betrag in Euro Jahreswartung Blitzschutzanlage einschließlich Mängelbeseitigung 142,41 Treppen-Notreparatur 517,08 Dachreparatur 477,67 Ingenieurleistungen 937,13 Setzen von Gipsplomben 158,28 Summe: 2.232,57 Für im Jahr 2018 realisierte Maßnahmen liegt die Aufstellung noch nicht vor. Einer mündlichen Auskunft der Stadt Ilmenau zufolge beläuft sich der voraussichtliche Erstattungsbetrag auf 4.520,12 Euro. Über diese Beträge hinausgehende Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 3.: Mangels entgegenstehender Gesichtspunkte geht die Landesregierung davon aus, dass sich der Aussichts turm "Kickelhahn" in einem die touristische Nutzung gestattenden baulichen Zustand befindet. Die in der Vergangenheit erfolgten Sperrungen waren allein witterungsbedingt vor dem Hintergrund bestehender Ver kehrssicherungspflichten geboten (Eisbildung im Turminneren). Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung bereitet die Stadt Ilmenau in Zusammenarbeit mit dem Regionalver bund Thüringer Wald e. V. einen Fördermittelantrag zur Sanierung des Aussichtsturms auf Basis des beste henden Nutzungsvertrags vor. Es ist davon auszugehen, dass sich Art und Umfang der beabsichtigten Un terhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an dem Ausgang des Förderverfahrens orientieren. Keller Ministerin Sachstand Sanierung Kickelhahnturm Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: