03.06.2015 Drucksache 6/675Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2015 Wirtschaftliche Beteiligungen und Firmen Thüringer Hochschulen Die Kleine Anfrage 200 vom 10. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach § 15 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) können die Hochschulen unter bestimmten Bedingungen und Zwecken "wirtschaftliche Unternehmen errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen" und sich dazu beliebiger Rechtsformen bedienen. Dabei ist für die Bemessung der Einlageverpflichtungen die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu beachten und ein "angemessener Einfluss" auf die Organe des Unternehmens sicherzustellen. Bisher liegt keine Evaluation dieser Regelungen vor. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Unternehmen sind Thüringer Hochschulen in den vergangenen fünf Jahren beteiligt gewesen und sind weitere geplante Beteiligungen in diesem Zusammenhang bekannt (Unternehmen bitte nach Rechtsform aufschlüsseln)? 2. In welchen Branchen waren/sind diese Unternehmen jeweils aktiv (Aktivitäten bitte aufschlüsseln nach den Bereichen im § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürHG in a) Förderung des Wissens und Technologietransfers, b) Unterstützung von Existenzgründungen der Absolventen und c) Ausbau der Weiterbildungsangebote)? 3. Sind die unter Frage 1 erfragten Unternehmen auch zumindest teilweise in den Bereichen Marketing, Facility Management, Vermietung und Verwaltung von Gebäuden und Flächen an Dritte oder Veranstaltungsmanagement tätig? 4. Welchen Umsatz und welchen Gewinn oder Verlust (Gewinn vor Zinsen und Steuern, EBIT/Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände , EBITDA) hatten die unter Frage 1 erfragten Unternehmen jeweils in diesen Jahren (Anteile bitte aufschlüsseln nach den Bereichen im § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürHG in a) Förderung des Wissens- und Technologietransfers, b) Unterstützung von Existenzgründungen der Absolventen und c) Ausbau der Weiterbildungsangebote)? 5. Wie wird der "angemessene Einfluss auf die Organe der Unternehmen" nach § 15 Abs. 2 Satz 2 ThürHG jeweils sichergestellt (bitte aufschlüsseln, in welche Organe jeweils wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen berufen wurden und mit welchen Stimmanteilen) und wie wird in diesem Zusammen- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/675 hang abgesichert, dass die Gremien der Hochschule rechtzeitig und vollständig Kenntnis von diesen Beteiligungen und ihren Entwicklungen erfahren und alle Statusgruppen einbezogen werden? 6. In welchen Unternehmen sind die Hochschulen jeweils einziger/überwiegender/beherrschender Gesellschafter und mit welcher Einlage ist dies jeweils (im Fall der vollständigen Einzahlung) verbunden? 7. Für welche Unternehmen sind die Hochschulen nachschusspflichtige Gesellschafter und in welcher Höhe besteht diese Pflicht maximal? 8. Wie wird sichergestellt, falls Hochschul- oder Landesbeschäftigte zugleich leitende Funktionen in diesen Unternehmen ausüben, dass keine Interessenkonflikte zu Lasten dieser auftreten und die Transparenz der Mittelvergabe, Verflechtungen sowie Ausschreibungspflichten gewahrt bleiben? 9. Wurden von den unter Frage 1 erfragten Unternehmen Mieten/Entgelte für die Nutzung von Landes- oder Hochschuleinrichtungen gezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Summe, Hochschule)? 10. Falls diese Beteiligungen im Rahmen des Körperschaftshaushalts der Hochschulen erfolgen, wer ist mit der Rechnungsprüfung beauftragt worden und wie wird sichergestellt, dass durch die Möglichkeit der Hochschulen, Weiterbildungsangebote in Unternehmen zu externalisieren, nicht die Regelungen und Kalkulationsnachweispflichten des § 6 Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz unterlaufen werden? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Alle Thüringer Hochschulen sind nach Umwandlung der Hochschul-Informations-System GmbH in eine eingetragene Genossenschaft seit 2014 Mitglieder in der Hochschul-Informations-System eG (HIS eG). Gegenstand der HIS eG ist ausweislich der Satzung vom 28. Januar 2014 die Entwicklung sowie die Pflege und Wartung von IT-Verfahren zur Unterstützung der Mitglieder der Genossenschaft bei deren Aufgabenerfüllung sowie die Mitwirkung bei deren Einführung und Anwendung. Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von IT-Diensten einschließlich der Einbringung informationstechnischer und beratender Dienstleistungen für Mitglieder der Genossenschaft. Ein Jahresabschluss für das erste Jahr des Bestehens der Genossenschaft ist noch nicht festgestellt worden. Organe der HIS eG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die Generalversammlung, in der die beteiligten Hochschulen aufgrund des Genossenschaftsanteils eine Stimme innehaben. Der Genossenschaftsanteil an der HIS eG beträgt einheitlich 5.000 Euro; eine Nachschusspflicht ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Dies vorausgeschickt wird die Kleine Anfrage hinsichtlich wirtschaftlicher Beteiligungen und Firmen von Thüringer Hochschulen auf der Grundlage der hierzu einschlägigen Regelung des § 15 Thüringer Hochschulgesetz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Friedrich Schiller Universität Jena (FSU Jena) hält in ihrem Körperschaftsvermögen die 100-prozentige Beteiligung an der Universität Jena Service Gesellschaft mbh (UJS GmbH). Die Technische Universität Ilmenau (TU Ilmenau) ist an der TU Ilmenau Service GmbH seit 18. Januar 2005 und der TU Ilmenau Betriebsgesellschaft GmbH seit 4. Dezember 2012 beteiligt. Zu 2.: Gegenstand der UJS GmbH (FSU Jena) sind Planung, Wartung und Betrieb von Serviceeinrichtungen für Lehre, Wissenschaft und Forschung. Die TU Ilmenau Service GmbH ist in allen drei Bereichen (Förderung des Wissens- und Technologietransfers , Unterstützung von Existenzgründungen von Absolventen und Ausbau der Weiterbildungsangebote) tätig. Die TU Ilmenau Betriebsgesellschaft GmbH erbringt Betriebs-, Unterhalts- und sonstige Dienstleistungen , die der Absicherung und Unterstützung der gesetzlichen Aufgaben der TU Ilmenau in Forschung und Lehre dienen. 3 Drucksache 6/675Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die UJS GmbH ist in den Bereichen Facility Management, Vermietung und Verwaltung von Gebäuden und Flächen an Dritte tätig. Die TU Ilmenau Service GmbH ist zusätzlich zu den in Frage 2 genannten Bereichen noch im Bereich Marketing tätig. Die TU Ilmenau Betriebsgesellschaft GmbH ist zusätzlich zu den in Frage 2 genannten Bereichen insbesondere im Bereich Facility Management tätig, hier insbesondere mit - Facility-Services wie z.B. Gebäudereinigung, Instandhaltung und Pflege von Gebäuden und Flächen, - Geräte- und Anlagenmanagement, - Sonstigen Diensten, wie Bewachung, Transportlogistik, Kommunikation u.a., - universitätsinternem Postdienst. Zu 4.: Die UJS GmbH (FSU Jena) ist als kleine GmbH nicht zu einer Segmentberichterstattung verpflichtet. Insofern liegen keine (Teil-)Ergebnisse für die einzelnen Tätigkeitsfelder der Gesellschaft vor. Auf den Gebieten der in § 15 Abs. 1 S. 1 ThürHG genannten Bereiche der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen wurden durch die Gesellschaft im Jahr 2013 Umsätze in Höhe von 7.000 Euro und im Jahr 2014 Umsätze in Höhe von 31.000 Euro im Zusammenhang mit dem Ausbau der Weiterbildungsangebote der FSU Jena erzielt. Hinsichtlich der Firmenbeteiligungen der TU Ilmenau stellen sich die Zahlen wie folgt dar: a) TU Ilmenau Service GmbH: 2009: Umsatz: 304.250,13 Euro; Gewinn: 1.277,77 Euro, 2010: Umsatz: 293.862,66 Euro; Gewinn: 1.783,63 Euro, 2011: Umsatz: 497.217,93 Euro; Gewinn: 1.800,18 Euro, 2012: Umsatz: 552.661,11 Euro; Gewinn: 3.625,47 Euro, 2013: Umsatz: 726.506,10 Euro; Gewinn: 1.230,41 Euro. Eine Aufschlüsselung nach den in § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürHG genannten Bereichen ist nicht möglich, da die Umsätze nicht einzeln erfasst werden. Der Jahresabschluss von 2014 liegt noch nicht vor. Weiteres Zahlenmaterial ist entsprechend gesetzlicher Regelungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. b) TU Ilmenau Betriebsgesellschaft GmbH: Als 100-prozentige Tochtergesellschaft der TU Ilmenau, die ausschließlich im Inhouseverhältnis tätig ist, sind die Verträge zwischen TU Ilmenau und der Betriebsgesellschaft so gestaltet, dass jeweils ein ausgeglichenes Betriebsergebnis angestrebt wird. Der Jahresabschluss für die TU Ilmenau Betriebsgesellschaft weist am Beginn der Unternehmenstätigkeit für das Jahr 2013 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.127.95 Euro aus, während für das Jahr 2014 nicht von einem Fehlbetrag ausgegangen wird. Da der entsprechende Jahresabschluss noch nicht vorliegt, können hierzu noch keine konkreten Zahlen mitgeteilt werden. Zu 5.: Organe der UJS GmbH (FSU Jena) sind die Gesellschafterversammlung, der Beirat und die Geschäftsführung . Die FSU Jena wird in der Gesellschafterversammlung durch den Kanzler der FSU Jena vertreten . Der fünfköpfige Beirat setzt sich zusammen aus drei von der FSU Jena zu benennenden Vertretern, einem Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und einem vom Beutenberg-Campus Jena e.V. zu benennenden Vertreter. Damit ist der Beirat zu 67 Prozent von Hochschulvertretern bestimmt. Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen; der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Besetzung der Gremien der Gesellschaft sichert, dass die zuständigen Gremien der Universität rechtzeitig und vollständig Kenntnis von Beteiligungen und ihrer Entwicklung erfahren. In den Sitzungen des Universitätsrats bzw. des hierfür eingerichteten Ausschusses ist die Entwicklung der Beteiligung innerhalb der Feststellung der Jahresabschlüsse der Körperschaft regelmäßig Thema. Bei der TU Ilmenau Service GmbH und der TU Ilmenau Betriebsgesellschaft nimmt der Rektor der TU Ilmenau entsprechend den Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes die Aufgaben des Gesellschafters persönlich wahr, da die TU Ilmenau in beiden Unternehmen alleiniger Gesellschafter ist. Er lässt sich dabei durch die weiteren Mitglieder des Rektorats sowie die Hochschulverwaltung beraten. Beide Unternehmen berichten dem Senat der TU Ilmenau regelmäßig über ihre Tätigkeiten. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/675 Zu 6.: Die Anteile an der UJS GmbH werden zu 100% vom Körperschaftsvermögen der FSU Jena gehalten; das gezeichnete und voll eingezahlte Kapital der Gesellschaft beträgt 50.000 Euro. Bei der TU Ilmenau Service GmbH und der TU Ilmenau Betriebsgesellschaft GmbH ist die TU Ilmenau alleiniger Gesellschafter. Das Stammkapital in Höhe der Mindesteinlage gemäß § 5 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist jeweils vollständig eingezahlt. Zu 7.: Hinsichtlich der UJS GmbH (FSU Jena) gibt es keine Nachschusspflicht. Für die TU Ilmenau Service GmbH besteht keine Nachschusspflicht. Ansonsten ergeben sich die Pflichten der TU Ilmenau gegenüber der eigenen Betriebsgesellschaft aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zu 8.: Hochschulbeschäftige der FSU Jena und der TU Ilmenau üben in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Unternehmen keine leitende Funktion aus. Zu 9.: In den Jahren 2012 bis 2014 wurden von der UJS GmbH (FSU Jena) für die Nutzung von Landeseinrichtungen jeweils 17.000 Euro gezahlt. Die TU Ilmenau Service GmbH hat für die Nutzung von Ressourcen der Universität in den vergangenen fünf Jahren für die Gebrauchsüberlassung von Räumen oder Geräten folgende Entgelte gezahlt: 2010: 4.714,99 Euro 2011: 5.068,79 Euro 2012: 4.252,23 Euro 2013: 8.800,54 Euro 2014: 2.742,35 Euro 2015: 632,25 Euro Zu 10.: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der UJS GmbH (FSU Jena) ist die KPMG AG, die hinsichtlich des Jahresabschlusses der UJS GmbH stets ein uneingeschränktes Testat erteilt hat. Da die UJS GmbH lediglich Honorarkräfte für Weiterbildungsangebote der FSU Jena vermittelt und diese nicht eigenständig anbietet, obliegt die Kalkulation dieser Angebote letztlich der FSU Jena. Die Beteiligung der TU Ilmenau an der TU Ilmenau Service GmbH und der Betriebsgesellschaft GmbH erfolgte über den Körperschaftshaushalt. Die Rechnungsprüfung zum Körperschaftshaushalt erfolgt ab 2015 über die Innenrevision der TU Ilmenau, der Hochschulrat erteilt gemäß § 14 Abs. 4 ThürHG Entlastung über den Rechnungsabschluss. Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes erfolgt bei der Anzeige von Weiterbildungsangeboten gegenüber dem Ministerium durch eine entsprechende Prüfung im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht. Tiefensee Minister