01.02.2019 Drucksache 6/6751Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2019 (Geplante) Verordnung zur Aufbewahrung von Personaldokumenten im Zusammenhang mit den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern Die Kleine Anfrage 3524 vom 11. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten (vergleiche zum Beispiel Online-Berichterstattung des Mitteldeutschen Rundfunks vom 24. August 2018) zufolge war geplant, ab November 2018 Gebühren von sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern, die Ihre Ausweisdokumente bei Behörden abgeben, zu erheben. Ich frage ich die Landesregierung: 1. Seit wann ist die oben genannte Verordnung in Kraft? 2. In wie vielen Fällen kam es seitdem zu "Rückgaben" von amtlichen Ausweisdokumenten (bitte nach Art des Dokuments und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt gliedern)? 3. In welcher Höhe wurden dafür Gebühren erhoben? 4. Konnten die Gebührenschulden in allen Fällen vollstreckt werden? 5. Falls die Frage 4 mit Nein beantwortet, was sind die Hinderungsgründe? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung einer Gebührenpflicht für oben genannte Fälle? 7. Falls der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, bis wann plant die Landesregierung eine Evaluation der Verordnung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Januar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die in der Vorbemerkung und in Frage 1 der vorliegenden Anfrage erwähnte Regelung, wonach sogenannte Reichsbürger, Selbstverwalter, Germaniten oder ähnliche für die Rückgabe ihrer gültigen amtlichen Dokumente an Behörden Gebühren zahlen sollen, ist noch nicht in Kraft. Eine solche Regelung ist Bestandteil eines umfangreichen Verordnungsentwurfs zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6751 den Geschäftsbereich des Innenministeriums. Der Verordnungsentwurf ist bereits mit den Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Landesregierung strebt an, dass die Änderungsverordnung und damit auch die genannte Regelung im Laufe des ersten Quartals 2019 beschlossen werden und durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten kann. Zu 2. bis 7.: Da die in Frage 1 genannte Verordnung noch nicht in Kraft ist, erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2 bis 7. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Maier Minister (Geplante) Verordnung zur Aufbewahrung von Personaldokumenten im Zusammenhang mit den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern Ich frage ich die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 7.: