05.02.2019 Drucksache 6/6756Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2019 Zukunft des Kindergartens und der Liegenschaft der Kinder- und Jugenderholung in Dittrichshütte Die Kleine Anfrage 3563 vom 19. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember 2018 unter der Überschrift "Wie der Kindergarten Dittrichshütte gerettet werden soll - Finanzausschuss des Landtages muss zustimmen". Mit großer Mehrheit hatte der Saalfelder Stadtrat grünes Licht für den Kauf der Immobilie des Kindergartens Dittrichshütte gegeben. Einen Mietvertrag für das Haus hat die Stadt Saalfeld bereits abgeschlossen. Aufgrund der Insolvenz des Kinderdorfs Dittrichshütte, auf dessen Areal sich der Kindergarten befindet, stand zunächst die Gefahr einer Schließung des Kindergartens im Raum. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung in Bezug auf die aktuelle Situation der Liegenschaft des Kindergartens und der Liegenschaft der Kinder- und Jugenderholung in Dittrichshütte? 2. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den Verkauf des Kindergartens Dittrichshütte an die Stadt Saalfeld? 3. Welcher Zeitrahmen ist nach Kenntnis der Landesregierung für den Verkauf des Kindergartens Dittrichshütte vorgesehen? 4. Inwieweit und wann wird durch die Landesregierung eine Vorlage zum Verkauf des Kindergartens Dittrichshütte an die Stadt Saalfeld an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet? 5. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Stadt Saalfeld und den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bei der Suche nach einer Lösung für die gesamte Liegenschaft der Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte? 6. Welche Möglichkeiten der Nachnutzung sieht die Landesregierung für die Liegenschaft? 7. Welche Gespräche haben seitens der Landesregierung bereits stattgefunden beziehungsweise sind geplant , um eine Nachnutzung für die Liegenschaft mit dem Kindergarten und der Kinder- und Jugenderholung in Dittrichshütte zu finden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6756 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Situation der Liegenschaft der Kinder- und Jugenderholung verweise ich zunächst auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2955 des Abgeordneten Kowalleck (CDU) in Drucksache 6/5683. Eine Teilfläche der Liegenschaft wird auf der Grundlage einer zwischen dem Verein Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e.V. und der Stadt Saalfeld geschlossenen Umnutzungsvereinbarung zur Betreibung eines Kindergartens genutzt. Über das Vermögen des vorgenannten Vereins wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gera, Insolvenzgericht , das Insolvenzverfahren eröffnet. Zwischen dem Freistaat und dem Insolvenzverwalter wurde Einvernehmen zum Fortbestand des Kindergartens erzielt. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt daher, mit der Stadt Saalfeld einen entsprechenden Nutzungsvertrag über die vom Kindergarten genutzte Teilfläche der Liegenschaft zu schließen. Zu 2. und 3.: Der Freistaat Thüringen steht einem Verkauf der vom Kindergarten genutzten Teilfläche offen gegenüber. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Ob und gegebenenfalls wann ein Verkauf an die Stadt Saalfeld erfolgt, hängt von einer Einigung zwischen der Stadt Saalfeld und dem Freistaat Thüringen ab. Über den genauen Zeitrahmen kann deshalb derzeit keine Aussage getroffen werden. Zu 4.: Die Voraussetzungen für die Einholung einer Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses in Veräußerungen nach § 64 Thüringer Landeshaushaltsordnung ergeben sich aus dem vom Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 5. Dezember 2014 in Drucksache 6/45 gefassten Beschluss. Ob für den Fall der Veräußerung der als Kindergarten genutzten Teilfläche der Liegenschaft eine Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss zu erfolgen hat oder der Ausschuss nach Nummer II des vorgenannten Beschlusses mittels einer Sammelübersicht von der Veräußerung zu unterrichten ist, ist vom Wert dieser Teilfläche abhängig. Dieser kann erst ermittelt werden, wenn die Stadt Saalfeld den Umfang der benötigten Teilfläche beziffert hat. Zu 5.: Der Freistaat Thüringen ist bestrebt, für die gesamte Liegenschaft eine geeignete Nachnutzung zu finden. Vorstellungen der Stadt Saalfeld und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden bei der Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigt. Zu 6. und 7.: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. In einem im November 2018 zwischen der Stadt Saalfeld und dem damaligen Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement geführten Gespräch zur Fortführung des Kindergartens wurden auch unverbindliche Vorstellungen der Stadt Saalfeld über eine Nachnutzung der gesamten Liegenschaft erörtert. Weitere Gespräche sind geplant. Im Übrigen ist die im Februar 2018 erfolgte öffentliche Ausschreibung der gesamten Liegenschaft ergebnislos verlaufen. Zu den Grundlagen dieser Ausschreibung wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2955 in Drucksache 6/5683 verwiesen. Daher soll die Liegenschaft im Jahr 2019 entsprechend der haushaltsrechtlichen Regelungen erneut öffentlich ausgeschrieben werden. Taubert Ministerin Zukunft des Kindergartens und der Liegenschaft der Kinder- und Jugenderholung in Dittrichshütte Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: