04.02.2019 Drucksache 6/6768Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2019 Melderecht in Thüringen Die Kleine Anfrage 3558 vom 18. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Personen sind im thüringischen Melderegister erfasst? 2. Wie viele einfache Melderegisterauskünfte wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils jährlich gegenüber thüringischen Meldebehörden beantragt? 3. In welchem Verhältnis (Bürger/Unternehmen/Öffentliche Institutionen) werden nach Kenntnis der Landesregierung einfache Melderegisterauskünfte beantragt? 4. Welche Kosten entstehen bei der Bearbeitung einer Melderegisterauskunft pro Auskunft in der Kommune? 5. Warum stellt der Freistaat Thüringen diese Auskünfte nicht elektronisch - analog zu 13 anderen Bundesländern - für Bürger und Unternehmen zur Verfügung? 6. Ist derzeit eine zentrale Stelle für den Abruf von einfachen Melderegisterauskünften für Bürger und Unternehmen geplant? 7. Ab wann könnte diese Stelle ihre Arbeit aufnehmen? 8. Hat es in den vergangenen zehn Jahren Bestrebungen gegeben, ein Landesregister mit einem technischen Dienstleister aufzubauen? 9. Welche Kosten sind hierfür entstanden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 1. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Landesrechenzentrum betreibt ein einheitliches Verfahren für das Meldewesen und speichert die von den Meldebehörden übergebenen Daten nach Melderegistern getrennt in Spiegelregistern. Nach Auskunft des Thüringer Landesrechenzentrums sind in diesen Registern zum 8. Januar 2019 (Stichtag ) 2.234.513 Personen erfasst. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6768 Zu 2. und 3.: Es liegen hierzu keine statistischen Erhebungen vor. Zu 4.: Eine Übersicht über die jeweils in einer Gemeinde anfallenden Kosten für die Erteilung einer Melderegisterauskunft liegt der Landesregierung nicht vor. Diese sind abhängig von den jeweils anfallenden Personalkosten , die je nach Vergütung des Personals unterschiedlich ausfallen können, und den Sachkosten, zum Beispiel für die technische Ausstattung. Die Gebühr, die die Gemeinde für eine schriftliche Melderegisterauskunft erhält, beträgt derzeit acht Euro nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums (ThürVw- KostOIM). Zu 5.: In Thüringen kann die Melderegisterauskunft auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG) durch die jeweilige Meldebehörde automatisiert erteilt werden (§ 44 Abs.1 in Verbindung mit § 49 Abs. 2 BMG). Ob hiervon Gebrauch gemacht wird, obliegt dem Ermessen der jeweiligen Meldebehörde. Darüber hinaus kann die Melderegisterauskunft schriftlich erteilt werden. Daneben ist das Thüringer Landesrechenzentrum als Meldebehörde gesetzlich ermächtigt, Melderegisterauskünfte automatisiert aus den Spiegelregistern zu erteilen (§ 44 Abs. 1, § 49 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes). Von dieser Ermächtigung wurde bislang aus technischen Gründen noch kein Gebrauch gemacht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung bieten neun Länder die einfache Melderegisterauskunft durch Abruf aus dem zentralen Melderegisterbestand an. Zu 6.: Es wird derzeit eine technische Lösung zur Realisierung einer automatisierten Melderegisterauskunft aus dem zentralen Meldedatenbestand geprüft. Zu 7.: Es wird eine Umsetzung der zentralen einfachen Melderegisterauskunft im Jahr 2019 angestrebt. Zu 8.: Nein - dazu bestand kein Anlass, denn das Land betreibt seit 1. Dezember 2006, also seit mehr als zehn Jahren, im Thüringer Landesrechenzentrum in einheitliches Verfahren für das Meldewesen und speichert die von den Meldebehörden übergebenen Daten nach Melderegistern getrennt in Spiegelregistern. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Maier Minister Melderecht in Thüringen Ich frage ich die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: