04.06.2015 Drucksache 6/677Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2015 Fördermittel für die Industrieansiedlung der ehemaligen Görmar-Kaserne in Mühlhausen Die Kleine Anfrage 271 vom 17. April 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Artikel der Onlineausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 14. April 2015 werden Fördermittel vom Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Wolfgang Tiefensee, in Höhe von sieben Millionen Euro angekündigt. Die Finanzspritze soll der Entwicklung eines Industrie- und Gewerbeparks auf dem Gelände der ehemaligen Görmar-Kaserne in Mühlhausen dienen. Die gewerbliche Nutzung soll folglich durch finanzielle Anreize ge fördert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Konzept liegt der Zuweisung der Fördermittel zugrunde? 2. Gibt es Bedingungen, welche Unternehmen erfüllen müssen, um Fördermittel zu erhalten? 3. Werden die finanziellen Zuweisungen nach Bedarf erfolgen oder werden Unternehmen pauschal gefördert? 4. Können die sieben Millionen Euro Fördermittel aktuell eingesetzt werden oder ist es aufgrund der noch nicht erfolgten Haushaltsaufstellung ein Förderprojekt, welches erst im Jahr 2016 bzw. 2017 greifen kann? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vorgesehenen (nicht jedoch zugewiesenen) Fördermittel sollen dazu dienen, das ehemalige Kasernenareal für eine zukünftige gewerblich-industrielle Nutzung herzurichten. Teilbereiche sollen entsprechend entwickelt und infrastrukturell erschlossen werden. Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH hatte dazu im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie eine Machbarkeitsstudie erarbeitet . Diese Machbarkeitsstudie stellt das mit der Stadt Mühlhausen abgestimmte Standortentwicklungskonzept dar, auf dem der Bebauungsplan für das Kasernenareal sowie das darauf basierende Erschließungskonzept beruhen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/677 Zu 2.: Wie bereits dargelegt, sollen die Fördermittel zur Standortentwicklung eingesetzt werden, um damit die notwendigen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen. Eine direkte einzelbetriebliche Förderung ist hingegen mit dem geplanten Einsatz dieser Fördermittel nicht verbunden. Zu 3.: Die vorgesehenen Fördermittel zur Standortentwicklung werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Zu 4.: Eine Förderung der geplanten Entwicklungsmaßnahme kann erst dann erfolgen, wenn sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Förderung und Umsetzung der Maßnahme können daher erst in den kommenden Jahren erfolgen. Tiefensee Minister