08.02.2019 Drucksache 6/6786Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Februar 2019 Breitbandausbau in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 3500 vom 7. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesregierung fördert den Ausbau von schnellem Internet sowohl mit Programmen zum allgemeinen Ausbau als auch zum Anschluss von Gewerbegebieten. Dennoch läuft der Ausbau in Thüringen, insbesondere in den kommunalen Gebietskörperschaften, nach Ansicht des Fragestellers schleppend und sorgt für Nachfragebedarf. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kommunalen Gebietskörperschaften haben bereits Förderbescheide in welcher Höhe aus dem Landesförderprogramm zur Kofinanzierung der Bundesmittel erhalten? Welche Landkreise haben Anträge gestellt? 2. Wie sollen nach Ansicht der Landesregierung kommunale Gebietskörperschaften finanzielle Mittel zwischenfinanzieren , wenn Fördermittel vom Bund bereits gewährt, aber die Kofinanzierung vom Land noch nicht gewährt wurde? Weshalb passiert dies nicht in engem zeitlichen Zusammenhang? 3. Wie hat die Landesregierung bisher zum neuen Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau von Gewerbegebieten informiert und wie wird sie dieses Programm aktiv begleiten? Welche Rolle spielt dabei das Breitbandkompetenzzentrum? 4. Welche eigenen Initiativen plant die Landesregierung zum Breitbandanschluss von Gewerbegebieten? 5. Wie will die Landesregierung insbesondere den Breitbandanschluss von Gewerbegebieten unter Zuständigkeit der Landesentwicklungsgesellschaft voranbringen? Wird dort unabhängig von kommunalen Gebietskörperschaften ein Anschluss betrieben? 6. Erhebt die Landesregierung den aktuellen Status quo zum Breitbandanschluss von Gewerbegebieten in Thüringen? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wenn nein, weshalb nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6786 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Übersicht der kommunalen Gebietskörperschaften, die Zuwendungsbescheide für Projekte zum Ausbau der Breitbandversorgung erhalten haben, ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Übersicht der Landkreise, die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zum Ausbau der Breitbandversorgung gestellt haben, ist als Anlage 2 beigefügt. Zu 2.: In den Fällen, in denen kommunale Gebietskörperschaften Anträge zur Förderung von Projekten zum Ausbau der Breitbandversorgung parallel sowohl bei der atene KOM GmbH als Bewilligungsstelle des Bundes als auch der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle des Landes einreichen, werden die Zuwendungsverfahren zeitgleich und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben durchgeführt. In diesen Fällen werden im Regelfall auch die Zuwendungsentscheidungen nach Herstellung des gebotenen Einvernehmens im engen zeitlichen Zusammenhang getroffen. Soweit eine jeweilige Antragstellung nicht im engen zeitlichen Zusammenhang bei beiden Bewilligungsstellen erfolgt, kann es dagegen zu unterschiedlichen Entscheidungszeitpunkten kommen. Die Bestimmung des jeweiligen Zeitpunkts der Antragstellung erfolgt dabei jeweils durch die kommunalen Gebietskörperschaften als Antragsteller. Da Auszahlungen der in den Zuwendungsbescheiden bewilligten Zuwendungen nach einem einheitlichen Meilensteinplan erfolgen, der in jedem Fall zwischen den beteiligten Bewilligungsstellen abgestimmt wird und die jeweiligen Zuwendungsentscheidungen im Regelfall bei Beginn von Baumaßnahmen zur Umsetzung der Projekte vorliegen, sind bisher keine Fälle eingetreten, in denen eine Zwischenfinanzierung durch die kommunalen Gebietskörperschaften als Projektträger erforderlich wurde. Soweit kommunale Gebietskörperschaften als Projektträger eine Zwischenfinanzierung zur Projektumsetzung benötigen, steht ihnen gegenwärtig ein Sonderdarlehensprogramm der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung , das unabhängig vom Finanzierungsgrund genutzt werden kann und aus dem für die kommunalen Gebietskörperschaften weder Zinspflichten noch sonstige zusätzlichen Ausgaben entstehen. Zu 3.: Für die Informationen über Förderprogramme des Bundes besteht eine vorrangige Informationspflicht des Bundes. Die Landesregierung wirkt daneben in Abstimmung und mit Unterstützung der atene KOM GmbH als Bewilligungsstelle des Bundes darauf hin, dass die Informationen über die Förderangebote den kommunalen Gebietskörperschaften zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen wie dem am 8. November 2018 in Erfurt durchgeführten Werkstattgespräch zur Zukunft der Breitbandförderung, bei dem die atene KOM GmbH als Bewilligungsstelle des Bundes zu den Fördermöglichkeiten informierte. Zudem verweist das Breitbandkompetenzzentrum Thüringen in seinem Online-Informationsangebot und an den Servicetelefonen auch auf die Fördermöglichkeiten des Bundes. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Gewerbegebiete im Rahmen der Förderungen aus den Förderprogrammen des Bundes und des Landes in den bestehenden Fördergebieten im Regelfall mit enthalten sind, soweit sie als unterversorgt identifiziert wurden. Zu 4.: Die Thüringer Glasfaserstrategie identifiziert Gewerbegebiete als Nutzer mit besonderen Bedarfen an Glasfaseranschlüssen und in diesem Sinne als sozioökonomische Treiber des Glasfaserausbaus. Vor diesem Hintergrund bereitet die Landesregierung derzeit eine neue Förderinitiative zur Umsetzung der Glasfaserstrategie vor. Dazu werden auch die nach Umsetzung der derzeitigen geförderten Ausbauvorhaben und dem absehbaren Fortschritt des marktgetriebenen Ausbaus verbleibenden Ausbaubedarfe im Rahmen einer Bedarfserhebung festgestellt und für diese bestehenden Bedarfe unter Einbeziehung der Telekommunikationsunternehmen jeweils im Einzelfall beihilfekonforme Maßnahmen zur Sicherstellung von Glasfaseranschlüssen erarbeitet. 3 Drucksache 6/6786Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Bei der Erschließung eines Gewerbegebiets unter Mitwirkung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH kommen die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes zur Mitverlegung von Telekommunikationsinfrastruktur zur Anwendung, die durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) geschaffen wurden. Demnach erfolgt bei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich kommunaler Gebietskörperschaften im Regelfall die Mitverlegung von passiver Telekommunikationsinfrastruktur . Für die Herstellung von Telekommunikationsanschlüssen sind auch hierbei aber die privaten Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen beziehungsweise private Netzbetreiber zuständig. Zu 6.: Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. Eine Erhebung zum Status-Quo der Breitbandversorgung von Gewerbegebieten in Thüringen ist gegenwärtig noch nicht vollständig erfolgt, wird aber im Zuge des Umsetzungsmonitorings zur Glasfaserstrategie im Jahr 2019 abgeschlossen. Tiefensee Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6786 Anlage 1 Übersicht Zuwendungsbescheide an kommunale Gebietskörperschaften zur Breitbandförderung Antragsteller Zuwendung (in Euro) Landkreis Kyffhäuserkreis 2.562.913,18 Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland 980.816,00 Saale-Holzland-Kreis 4.909.519,76 Landkreis Wartburgkreis 5.943.854,00 Landkreis Eichsfeld 7.917.061,00 Stadtverwaltung Suhl 2.654.715,14 Kooperationsgemeinschaft Altenburg West 3.027.152,00 Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost 3.195.780,00 Landeshauptstadt Erfurt 5.062.939,09 Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis 1.810.098,69 Landkreis Nordhausen 3.552.771,50 Saale-Orla-Kreis 3.112.837,50 Gemeinde Dermbach 804.423,00 Stadtverwaltung Gera 2.798.981,89 Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge 679.025,00 Stadt Geisa 619.299,90 Einheitsgemeinde Rhönblick 110.974,08 Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt 909.050,57 Landkreis Sömmerda 2.552.748,52 Stadt Auma-Weidatal 128.074,83 Stadtverwaltung Gotha 533.634,00 Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz jetzt Gemeinde Föritztal 399.960,00 Gemeinde Ilmtal-Weinstraße 738.753,67 Gemeinde Südeichsfeld 679.262,00 Verwaltungsgemeinschaft Feldstein 387.125,88 Gemeinde Langenwetzendorf 3.629.824,00 Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 621.487,44 Gemeinde Floh-Seligenthal 2.588.213,00 Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld 515.943,83 Landkreis Hildburghausen 3.222.871,00 Stadt Blankenhain 1.498.898,00 Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke 227.177,00 Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön" 654.955,00 Gemeinde Hörsel 427.863,63 Verwaltungsgemeinschaft Mellingen 1.647.199,97 Stadt Zeulenroda-Triebes 3.116.334,10 Landkreis Sonneberg 1.157.373,00 Stadt Münchenbernsdorf 2.304.421,00 5 Drucksache 6/6786Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Übersicht Landkreise als Antragsteller im Förderprogramm zum Breitbandausbau Landkreis Kyffhäuserkreis Saale-Holzland-Kreis Landkreis Wartburgkreis Landkreis Eichsfeld kreisfreie Stadt Suhl kreisfreie Stadt Erfurt Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis Landkreis Nordhausen Saale-Orla-Kreis kreisfreie Stadt Gera Landkreis Hildburghausen Landkreis Sonneberg Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Landkreis Sömmerda Breitbandausbau in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage 1 Anlage 2