04.06.2015 Drucksache 6/679Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2015 Entlastung der Kommunen beim Katastrophenschutz? Die Kleine Anfrage 245 vom 31. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Zur Vorbereitung auf eine wirksame Abwehr von Katastrophengefahren haben die kommunalen Aufgabenträger nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Brand- und Kata strophenschutzgesetzes (ThürBKG) unter anderem dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Mit Wirkung vom 10. Juni 2014 wurde durch Änderung von § 44 Abs. 4 des ThürBKG die Beschaffung der für den Katastrophenschutz erforderli chen Fahrzeuge sowie sonstiger Ausstattungsgegenstände in den Verantwortungs bereich des Landes gelegt, um eine finanzielle Entlastung der Kommunen zu erreichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Beträge wurden im Jahr 2014 vom Land für die Beschaffung der für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge sowie sonstiger Ausstattungs gegenstände investiert (bitte aufschlüsseln nach Anschaffung und Zeitpunkt)? 2. Welche Beträge wurden im Jahr 2015 vom Land bislang für die Beschaffung der für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge sowie sonstiger Ausstattungsgegenstände investiert (bitte aufschlüsseln nach Anschaffung und Zeitpunkt)? 3. Wie viele Ausschreibungen zur Beschaffung der für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge sowie sonstiger Ausstattungsgegenstände wurden im Jahr 2014 durch das Land initiiert und für welche Anschaffung in welcher Kommune? 4. Wie viele Ausschreibungen zur Beschaffung der für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge sowie sonstiger Ausstattungsgegenstände wurden im laufenden Jahr bislang durch das Land initiiert und für welche Anschaffung in welcher Kommune? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bis zum 24. Juni 2014 waren die unteren Katastrophenschutzbehörden zuständig für die Beschaffung der für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände. Über den Mehrbelastungsausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz hat das Land den kommunalen Aufgabenträgern dafür insge- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/679 samt etwa sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die entsprechend dem Kommunalschlüssel ausgereicht worden sind. In die weitere Ausstattung der vier dezentralen Katastrophenschutzlager des Landes wurden knapp 94.000 Euro investiert: Anschaffung Zeitpunkt Euro (netto) Mobile Sanitärvorrichtungen (Sani-Bags) 24.02.2014 1.454,89 5 Stromerzeuger Eisemann BSKA 9 V 14.03.2014 21.264,20 20 Schmutzwasserpumpen mini-Chiemsee 1000 1400 06.11.2014 54.942,01 Gitteraufsatzrahmen für Europaletten 01.12.2014 2.186,63 96 Schutzbekleidungen für Motorketten-sägen (60 Handschuhe und Helme, 45 Jacken, 10 Hosen, 10 Kombi-Kanister) 17.12.2014 14.028,80 Gesamt 93.876,53 Darüber hinaus wurde § 44 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) dahingehend geändert, dass das Land zur Entlastung der kommunalen Aufgabenträger im Rahmen eines beim Landesverwaltungsamt (TLVwA) fortzuschreibenden Ausstattungsprogramms für den Katastrophenschutz erforderliche Fahrzeuge und sonstige Ausrüstung zentral beschafft. Die Gesetzesänderung trat am 24. Juni 2014 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt sah der mit Gesetz vom 31. Januar 2013 beschlossene Haushaltsplan 2013/2014 keine Ausgaben für Landesbeschaffungen im Katastrophenschutz vor. Zu 2.: Nach Artikel 100 der Verfassung des Freistaats Thüringen können Ausgaben derzeit nur im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden, da der Haushaltsplan 2015 nicht vor Beginn des Rechnungsjahres durch Gesetz festgestellt wurde. Danach ist die Regierung nur ermächtigt, zur Erfüllung der in Artikel 100 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen genannten Maßnahmen Ausgaben zu leisten bzw. Verpflichtungen einzugehen. Investitionen im Katastrophenschutz nach § 44 Abs. 4 ThürBKG erfüllen diese Anforderungen nicht. Das TLVwA wird nach derzeitiger Planung aber noch im Jahr 2015 mit der Beschaffung von Einsatzleitwagen beginnen. Der Investitionsumfang für Katastrophenschutzfahrzeuge erfordert allerdings in der Regel eine europaweite Ausschreibung. Eine im Jahr 2015 eingeleitete Beschaffungsmaßnahme mit Ausschreibung , Auftragsvergabe, Aufbauphase und Abnahme kann daher frühestens im Jahr 2016 wirksam werden. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister