12.02.2019 Drucksache 6/6798Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Februar 2019 Alkoholisierte Jugendliche greifen Autofahrer in Saalfeld an Die Kleine Anfrage 3532 vom 13. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung, Lokalteil Saalfeld, berichtete in ihrer Ausgabe vom 8. Dezember 2018 unter der Überschrift "Alkoholisierte Jugendliche greifen Autofahrer in Saalfeld an" darüber, dass zwei alkoholisierte Jugendliche einen Autofahrer in Saalfeld angegriffen sowie auf diesen eingeschlagen und getreten haben. Im Rahmen der umgehend eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte die Polizei kurze Zeit später einen tatverdächtigen Afghanen stellen. Gegen den 16-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Die Identität des zweiten Tatverdächtigen war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht geklärt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den Vorfall? 2. Inwieweit konnte der zweite Tatverdächtige ermittelt werden? 3. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt sind die Tatverdächtigen bereits durch weitere strafrelevante Vorkommnisse auffällig geworden? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem konkreten Vorfall? 5. Inwieweit sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um derartigen Straftaten zukünftig wirkungsvoller zu begegnen beziehungsweise diese zu vermeiden? 6. Wie viele Fälle von gefährlicher Körperverletzung wurden aktuell im Jahr 2018 im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt von der Polizei erfasst (bitte mit Angaben zu Bearbeitungsstand und Aufklärungsrate, Anzahl der Tatverdächtigen, Alter, Wiederholungstäter, Migrationshintergrund, Einfluss von Alkohol/Betäubungsmitteln )? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs.2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6798 dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz ) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen kam es am 6. Dezember 2018 in Saalfeld zu einer Körperverletzung . Hier schlug ein unbekannter Tatverdächtiger mit der Hand gegen die Scheibe der Beifahrertür des Geschädigten. In der Folge wurde der Geschädigte durch diesen unbekannten Tatverdächtigen sowie einen weiteren Tatverdächtigen (männlich, afghanisch) beleidigt. Die unbekannte Person trat dem Geschädigten sodann gegen den Oberarm. Zu 2.: Bisher konnte der zweite Tatverdächtige nicht namentlich bekannt gemacht werden (Stand: 7. Februar 2019). Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Das gegen die Tatverdächtigen eingeleitete Ermittlungsverfahren wird durch die Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld endbearbeitet und im Anschluss der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Zu 5.: Ein etwaiger Handlungsbedarf kann erst nach der Beendigung der Ermittlungen abschließend eingeschätzt werden. Zu 6.: Für das Berichtsjahr 2018 liegen noch keine Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik vor. Maier Minister Alkoholisierte Jugendliche greifen Autofahrer in Saalfeld an Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: