13.02.2019 Drucksache 6/6802Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Februar 2019 Recht auf Heimat e. V. - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3505 vom 3. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: In dem in der Thüringer Allgemeinen am 9. Oktober 2018 erschienen Artikel "Reinhardsbrunn: Neustart für Klosterpark" berichtet ein Vorstandsmitglied des "Recht auf Heimat e. V." über Aktivitäten im Klosterpark Reinhardsbrunn in Friedrichroda, die unter anderem auf Schulkinder als Zielgruppe abzielen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vorstandsmitglieder des "Recht auf Heimat e. V."? Sind diese strafrechtlich im Bereich politisch motivierte Kriminalität -rechts- in Erscheinung getreten (Nennung nach Datum, Ort, Deliktart, Sachverhalt, Anzahl der Tatverdächtigten, gegebenenfalls Anzahl der Opfer und Verurteilungen enwerden erbeten)? Sind der Landesregierung weitere Aktivitäten der Vorstandsmitglieder in anderen Vereinen, Initiativen und Parteien bekannt (Nennung dieser wird erbeten)? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Aktivitäten und Veranstaltungen im Klosterpark Reinhardsbrunn vor, die von (Vorstands-)Mitgliedern des "Recht auf Heimat e. V." bereits organisiert worden sowie für das laufende Jahr geplant sind (Nennung nach Ort, Motto, inhaltlicher Ausrichtung, gegebenenfalls Anzahl der Teilnehmenden sowie Zielgruppen werden erbeten)? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Veranstaltungen oder Treffen des "Recht auf Heimat e. V." (Nennung nach Datum, Ort, Veranstaltungsname und gegebenenfalls Anzahl der Teilnehmenden werden erbeten)? 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich des Nutzungszugriffs der Immobilien des Klosterparks Reinhardsbrunn durch den "Recht auf Heimat e. V." und dessen Mitglieder? 5. Wie bewertet die Landesregierung, dass Angebote des "Recht auf Heimat e. V." unter anderem auch auf Kinder abzielen? Inwieweit sind Schulen und andere pädagogische Einrichtungen in Thüringen über den Hintergrund des Vereins informiert? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6802 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes entgegenstehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 (Az.: 2 EO 386/13) auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Danach können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Zu 1.: Dem Vorstand des "Recht auf Heimat e.V." gehören laut Eigenangaben des Vereins* derzeit vier Personen an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Der "Recht auf Heimat e.V." berichtete im Internet über die öffentliche Vorstellung des Vereins am 17. August 2017 am Vereinssitz in Friedrichroda/Reinhardsbrunn. Ziel des Treffens war nach eigenen Angaben die Vernetzung von "Thüringern mit dem Interesse für Ahnenforschung und Heimatgeschichte". Weitere Erkenntnisse zu Veranstaltungen des "Recht auf Heimat e.V." in Reinhardsbrunn liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Auf der Homepage des "Recht auf Heimat e.V." wird die Beteiligung an den Protesten des Bürgerbündnisses zur Verhinderung der Thüringer Energietrasse am 25. März 2018 in Fambach (Landkreis Schmalkalden -Meiningen) aufgeführt. Des Weiteren waren laut Eigenangaben des Vereins im Internet im Jahr 2017 monatliche Stammtische in wechselnden Lokalitäten geplant. Am 20. Dezember 2018 sollte ein Stammtisch mit Feier zu den Festtagen voraussichtlich in Stadtlengsfeld (Wartburgkreis) stattfinden. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Der "Recht auf Heimat e.V." gibt in seiner Vereinssatzung (Stand: 16. Dezember 2017) als Sitz Friedrichroda/ Reinhardsbrunn an. Die Kontaktadresse entspricht der des Klosterparks Reinhardsbrunn. Weitergehende Erkenntnisse zur Nutzung der Immobilien des Klosterparks Reinhardsbrunn durch den Verein liegen nicht vor. Zu 5.: Kenntnisse darüber, dass der "Recht auf Heimat e.V." Angebote unterbereitet, die auf eine Arbeit mit Kindern abzielen, liegen gegenwärtig nicht vor. Aus diesem Grund wurden die Schulen seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auch nicht über den Hintergrund des Vereins "Recht auf Heimat e.V." informiert. Maier Minister Endnote: * Homepage: www.recht-auf-heimat.org - Stand: 29. Januar 2019 Recht auf Heimat e. V. - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: