Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 6809 Drucksache 6/ 05.03.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Beitragsfreies Kindergartenjahr für Betriebskindergärten in Thüringen Die Kleine Anfrage 3643 vom 24. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2018 wurde in Thüringen das beitragsfreie Kindergartenjahr eingeführt. Unter der Domain "www. das-beitragsfreie-kitajahr.de" führt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus, dass alle Vorschulkinder in Thüringen einen Anspruch auf ein beitragsfreies Kindergartenjahr haben. Dies gelte insbesondere auch für Betriebskindergärten. Die Realität sieht jedoch anders aus. So wurde nach meiner Kenntnis etwa dem Betriebskindergarten einer in Großlöbichau ortsansässigen Firma, die auf Vakuumtechnik spezialisiert ist, die Erstattung der Kindergartenbeiträge für die dort betreuten Vorschulkinder durch die Landesregierung nicht gewährt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebskindergärten gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Betriebskindergärten sind in die Bedarfspläne der jeweiligen Kreise aufgenommen und wie viele nicht (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 3. Wie viele Vorschulkinder wurden in Kindergärten zum 1. Januar 2018 betreut? 4. Wie viele davon wurden in Betriebskindergärten betreut? 5. Für wie viele Vorschulkinder wurde die Befreiung des Kindergartenbeitrags für das Jahr 2018 beantragt? 6. Wie viele davon wurden in Betriebskindergärten betreut? 7. Für wie viele Vorschulkinder wurde diese Befreiung abgelehnt? 8. Für wie viele Vorschulkinder aus Betriebskindergärten wurde die Befreiung vom Kindergartenbeitrag abgelehnt? 9. Aus welchen Gründen wurden Befreiungen vom Kindergartenbeitrag für Vorschulkinder abgelehnt? 10. Welcher sachliche Grund rechtfertigt es, Vorschulkinder in Betriebskindergärten, die nicht im Bedarfsplan des Kreises enthalten sind, vom beitragsfreien Kindergartenjahr auszuschließen? Druck: Thüringer Landtag, 13. März 2019 Drucksache 6/ 6809 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 4. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Es wird auf die nachstehende Anlage verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Betriebskindergärten     EF G WE EA J SHL LRA EIC LRA NDH LRA WAK LRA UH LRA KYF LRA SM LRA GTH LRA SÖM LRA HBN LRA IK LRA WEL LRA SON LRA SLF LRA SHK LRA SOK LRA GRZ LRA ABG TH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 2 0 0 1 5 Kindergarten im Bedarfsplan enthalten ja nein                                                         1       1           1 1         1   4 1 Zu 3.: Da zum einen keine Datenerfassung von Kindern mit dem Merkmal "Vorschulkinder" und zum anderen keine Datenerfassung zum Stichtag 1. Januar 2018 erfolgte, liegen hier keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5. bis 10.: Die Beitragsbefreiung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz ist antragsungebunden und gilt für die Inanspruchnahme aller Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen, welche in den Bedarfsplan des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe enthalten sind. Insoweit kann keine Aussage über die Anzahl von Antragstellungen, Ablehnungen oder ähnliches getroffen werden. Soweit eine Kindertageseinrichtung nicht in den Bedarfsplan des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe aufgenommen wurde, findet das in § 30 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz enthaltene Verbot zur Erhebung von Elternbeiträgen keine Anwendung (vergleiche hierzu Drucksache 6/3906, S. 59). Holter Minister 2