18.02.2019 Drucksache 6/6814Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. März 2019 Offene Haftbefehle gegen Thüringer Neonazis Die Kleine Anfrage 3543 vom 14. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder wird über offene Fahndungen wegen Haftbefehlen zu Personen, die dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität -rechts-" zuzuordnen sind, berichtet. In der Vergangenheit befanden sich unter den offenen Fahndungen auch Thüringer Neonazis beziehungsweise der rechten Szene zuzuordnende Personen. Anfang Dezember 2018 wurde bundesweit über eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag berichtet, aus welcher sich ergibt, dass bei 467 Rechtsextremisten Haftbefehle vorlägen, die jedoch nicht vollstreckt werden könnten, da die Beschuldigten nicht aufzufinden seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Gegen wie viele Thüringerinnen und Thüringer liegen mit Stand Dezember 2018 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? 2. Gegen wie viele Neonazis und der rechten Szene zuzuordnende Thüringer liegen mit Stand Dezember 2018 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? 3. Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte Delikte einzeln nach Haftbefehlen auflisten)? 4. Wie viele der nicht vollstreckten Haftbefehle beziehen sich auf ein Delikt der "Politisch motivierten Kriminalität -rechts-" (bitte einzeln auflisten und Sachverhalt kurz darstellen)? 5. In welchen Jahren wurden die Haftbefehle jeweils ausgestellt (bitte einzeln nach Haftbefehlen auflisten)? 6. Liegen Erkenntnisse vor, dass die Personen, welche mit offenen Haftbefehlen gesucht werden, als "gewaltbereit " eingestuft werden? 7. Wie viele der unter Frage 1 aufgelisteten Personen verfügen über den kleinen oder großen Waffenschein und liegen Erkenntnisse vor, dass die gesuchten Personen über Waffen verfügen? 8. Wie viele der unter Frage 2 aufgelisteten Personen verfügen über den kleinen oder großen Waffenschein und liegen Erkenntnisse vor, dass die gesuchten Personen über Waffen verfügen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6814 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen . Dieser mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten einhergehende Prozess ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten, in regelmäßigen Abständen, erstmals im Oktober 2013, statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) vorzunehmen. Diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand durchzuführenden Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Die letzte Auswertung erfolgte mit einer Datenerhebung zum Stichtag 28. September 2018 und wird zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage herangezogen. Zu 1.: Mit Stand 7. Dezember 2018 sind in Thüringen 2.170 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert gewesen. Zu 2. und 4.: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 4 zusammen beantwortet. Es wurde bei der polizeilichen Erhebung von Haftbefehlen zu Straftätern, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK -rechts- in Erscheinung getreten sind, zum Stichtag 28. September 2018 folgende Angaben im Sinne der Fragestellung festgestellt: 20181 Haftbefehle2 14 betroffene Tatverdächtige3 11 PMK4 2 Gewaltdelikte5 5 Politisch motivierte Gewaltdelikte6 0 Zu 3.: Die Haftbefehle wurden wegen folgender Delikte erlassen: Delikte/Kurzsachverhalt Paragraf Anzahl Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 1 Beleidigung § 185 StGB 1 Körperverletzung § 223 StGB 2 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 1 Diebstahl § 242 StGB 3 Raub § 249 StGB 1 Schwerer Raub § 250 StGB 1 Erschleichen von Leistungen § 265a StGB 1 Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz 1 Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz 1 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 1 3 Drucksache 6/6814Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Haftbefehle wurden in folgenden Jahren erlassen: Ausstellungsjahr Anzahl 2010 1 2016 1 2017 5 2018 7 Der Haftbefehl aus dem Jahr 2010 konnte bislang aus folgenden Gründen nicht vollstreckt werden: Es handelt sich um einen niederländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, gegen den ein nationaler Haftbefehl besteht. Ein Europäischer Haftbefehl kann nicht erlassen werden, da dafür das Maß der zu vollstreckenden Strafe nicht ausreicht. Gemäß Artikel 2 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, 2002/584/JI muss die zu vollstreckende Strafe mindestens vier Monate betragen. Zu 6.: Im Freistaat Thüringen wurden (am Stichtag 28. September 2018) im Sachzusammenhang insgesamt sechs Personen gesucht, die als "gewaltbereit" eingestuft wurden. Zu 7.: Es liegen keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor. Zu 8.: Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK -rechtsin Erscheinung getreten sind und mit Haftbefehl gesucht werden, eine Erlaubnis zum Führen von Waffen haben oder über Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes verfügen. Maier Minister Endnote: 1 Erhebung Stichtag: 28. September 2018 2 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 3 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 4 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 5 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikten, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 6 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Zeile 3 und Zeile 4 und somit auch zu Zeile 1). Offene Haftbefehle gegen Thüringer Neonazis Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. und 4.: Zu 3.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: