18.02.2019 Drucksache 6/6817Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. März 2019 Zweiter Bodycam-Pilotversuch bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 3573 vom 20. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Vom Frühjahr bis zum Herbst 2017 fand bei der Thüringer Polizei ein erstes Pilotprojekt Bodycam statt. Nach jedem Einsatz sollten die Kameraträger ihre subjektiven Wahrnehmungen in einen Erhebungsbogen eintragen . Vom 23. August bis 27. September 2017 wurden ebenso im Rahmen einer deutschlandweiten Online -Umfrage lnternetnutzer zu ihrer subjektiven Meinung bezüglich der Bodycam von der Universität Koblenz -Landau befragt. Ebenso wurden nach Abschluss des ersten Pilotprojekts auch die Kameraträger in den Testdienststellen der Thüringer Polizei selber durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, bezüglich ihrer subjektiven Meinung zur Bodycam befragt. Eine objektive Überprüfung, inwiefern der Einsatz von Bodycams tatsächlich Gewalt gegen Polizisten reduziert, fand meiner Auffassung nach nicht statt. Nach dem ersten Pilotversuch zur Bodycam startete im Dezember 2018 ein zweiter Pilotversuch in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen und wie vielen Dienststellen, Einsatzbereichen und örtlichen Gebieten kommen im Rahmen des zweiten Pilotversuchs in Thüringen bei wie vielen Beamten wie viele Bodycams zum Einsatz? 2. Welcher Zeitplan ist für das zweite Pilotprojekt vorgesehen und welche Unterschiede gibt es in der Vorbereitung und Durchführung des zweiten Pilotprojekts im Vergleich zur ersten Testphase, insbesondere anlässlich der verwendeten Beauftragung und Projektleitung, der Einsatztechnik und Beschaffung, der Rechtsgrundlagen, des Rollenkonzepts sowie der Auswertung des Pilotversuchs? 3. Inwiefern ist der Einsatz von Bodycams in Wohnungen, öffentlich zugänglichen Geschäfts- und Betriebsräumen sowie auf Versammlungen im Rahmen des zweiten Pilotversuchs zugelassen beziehungsweise ausgeschlossen? 4. Welche Speicherfristen werden beim zweiten Bodycam-Pilotprojekt angewandt und inwiefern sind Pre- Recording und Tonaufzeichnung zugelassen beziehungsweise ausgeschlossen? 5. Inwiefern unterscheidet sich das zweite Pilotprojekt hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung zum ersten Test beziehungsweise welche wissenschaftliche Begleitung findet nunmehr konkret statt? 6. Inwiefern wurden im Vorfeld des zweiten Pilotprojekts die Methodik, Vergleichbarkeit und Objektivierbarkeit der gewonnenen Daten ausgewertet, um deren Qualität in der Fortführung der Erprobung im zweiten Pilotprojekt zu erhöhen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6817 7. Werden beim zweiten Pilotprojekt Kontrollgruppen (ohne Bodycams) an gleichen oder ähnlich strukturierten Orten nach wissenschaftlichen Standards eingesetzt und in die Auswertung einbezogen wenn ja, in welcher Art? 8. Auf welche Weise wird beim zweiten Pilotprojekt die tatsächliche Wirksamkeit der Bodycam in Abgrenzung zur subjektiven Wahrnehmung der Trägerinnen und -träger ermittelt? 9. Inwiefern ist das Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in dem zweiten Thüringer Bodycam-Pilotprojekt beteiligt? 10. Inwieweit fließen die in verschiedenen nationalen und internationalen Studien erkannten Risiken beim Einsatz von Bodycams in die Durchführung des nunmehr zweiten Pilotprojekts ein und wie wird die Arbeitsgruppe in der Landespolizeidirektion, die diese Studien nach einem Beschluss des Thüringer Landtags ausgewertet hat, ebenfalls mit ihrer Expertise in das zweite Thüringer Pilotprojekt Bodycam eingebunden? 11. Wie ist die Auswertung der Messergebnisse unter Einbeziehung welcher wissenschaftlichen Evaluationsstelle konkret geplant und nach welcher Methodik und welchen Vergleichszeiträumen/-größen sollen mögliche Auswirkungen des Pilotversuchs mit Blick auf eine Veränderung der Angriffe und Widerstandsdelikte gegen Polizeibeamte bemessen werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der zweite Trageversuch wird im Bereich des Einsatz- und Streifendienstes in den Inspektionsdiensten Erfurt -Nord, Erfurt-Süd, Gera, Gotha, Jena und der Polizeiinspektion Sonneberg durchgeführt. Zudem finden die Kameras in den Einsatzzügen der Landespolizeiinspektionen im Rahmen deren Unterstützung des Einsatz - und Streifendienstes Verwendung, in deren Zuständigkeitsbereich die voran genannten Dienststellen liegen (Erfurt, Gera, Gotha, Jena, Saalfeld). Die Freiwilligkeit hinsichtlich des Tragens der Kameras wurde aufgehoben, sodass in den angeführten Organisationsbereichen je Streifenwagenbesatzung eine Kamera zum Einsatz kommt. Zu 2.: Die Dauer des zweiten Trageversuchs wurde auf mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre festgelegt. Der Beginn war am 1. Dezember 2018. Die Beauftragung, die Projektleitung, die Rechtsgrundlagen sowie das Rollenkonzept hinsichtlich des Umgangs mit gefertigten Aufzeichnungen sind gleich denen des vergangenen Teils der Projektdurchführung. Hinsichtlich der verwendeten Technik wurde die Anzahl auf zwei Kameramodelle begrenzt. Dabei konnte die benötigte Stückzahl des einen Modells für die Dauer des Versuchs gemietet werden. Die Geräte vom anderen Typ wurden beschafft. Hinsichtlich der Auswertung wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 und 11 verwiesen. Zu 3.: Der Einsatz von Bodycams ist in den genannten Räumlichkeiten respektive bei den angeführten Anlässen weiterhin ausgeschlossen. Zu 4.: Gemäß § 33 Abs. 6 Polizeiaufgabengesetz sind Aufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden zu löschen, insofern diese nicht zu Zwecken der Strafverfolgung benötigt werden. In Abstimmung mit dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird die genannte Speicherfrist in jedem Fall ausgeschöpft, um den Erfordernissen der Rechtsschutzgarantie für die Betroffenen bestmöglich Rechnung zu tragen. Das sogenannte Pre-Recording und Tonaufzeichnungen bleiben weiterhin ausgeschlossen. 3 Drucksache 6/6817Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5. bis 8. und 11.: Die wissenschaftliche Begleitung wird durch Mitarbeiter der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfolgen. Die erforderlichen Vereinbarungen wurden aktuell getroffen. Es ist zunächst ein Zeitraum bis 31. Dezember 2019 vorgesehen. Die Forschungskonzeption befindet sich derzeit in der Erarbeitung sowie Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen. Jene Arbeiten sollen am Ende des I. Quartals abgeschlossen sein. Ziel ist es, die Qualität der anzuwendenden Forschungsstandards zu optimieren, um die Objektivität der Ergebnisse zu erhöhen und somit eine haltbare Grundlage für eine Entscheidung hinsichtlich des künftigen Umgangs mit Bodycams bei der Thüringer Polizei zu schaffen. Dies soll unter Beachtung der Rückmeldungen aus dem politischen Raum sowie anhand eigener Feststellungen zum vergangenen Trageversuch geschehen . Essentiell ist hierbei, dass die Frage nach der Wirkung von Bodycams im polizeilichen Einsatz fortan offen gestellt wird und der Fokus nicht allein auf dem etwaigen präventiven Effekt liegt. Detailliertere Aussagen zur Architektonik der wissenschaftlichen Begleitung sind in Anbetracht der laufenden Vorbereitungen gegenwärtig nicht möglich. Zu 9.: Das Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein -Westfalen ist an der Projektdurchführung nicht beteiligt. Zu 10.: Der Bericht der Arbeitsgruppe der Landespolizeidirektion zu internationalen und nationalen Erfahrungen beim Einsatz von Bodycams wurde eingehend ausgewertet und in die Vorbereitung und Gestaltung der neuerlichen Projektdurchführung und deren wissenschaftliche Begleitung einbezogen. Im Weiteren begleiten und unterstützen die Mitglieder der ehemaligen Arbeitsgruppe mit ihrer themenspezifischen Expertise die Forschung innerhalb des Projekts aktiv. Maier Minister Zweiter Bodycam-Pilotversuch bei der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. bis 8. und 11.: Zu 9.: Zu 10.: