05.03.2019 Drucksache 6/6832Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. März 2019 Schulstundenausfall an Schulen im Ilm-Kreis im laufenden Schuljahr Die Kleine Anfrage 3649 vom 29. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: An den Schulen in Thüringen, insbesondere im Ilm-Kreis, fallen noch immer gehäuft Stunden aus. Dies wurde dem Fragesteller bei mehreren Gesprächen mit Schulleitern, Eltern und Elternvertretungen geschildert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Situation des Fachkräftemangels in den Schulen in Thüringen ein? 2. Welche Stundenkürzungen sind in welchen Fächern seit Beginn des neuen Schuljahres (2018/2019) an den Schulen im Ilm-Kreis zu verzeichnen (bitte auflisten für jede einzelne Schule sowie die jeweils gekürzten Stunden nach Fächern und Klassen)? 3. Aus welchen Gründen resultieren die jeweiligen Stundenkürzungen (bitte auflisten für jede einzelne Schule im Ilm-Kreis sowie die jeweils gekürzten Stunden)? 4. Wie reagierte die Landesregierung jeweils auf etwaige Stundenausfälle in den Schulen im Ilm-Kreis (bitte pro Schule die eingeleiteten Maßnahmen auflisten)? 5. Kann die Landesregierung garantieren, dass jeder Schüler im Ilm-Kreis in jedem Fach eine Zeugnisnote im kommenden Halbjahreszeugnis erhalten wird und wenn nein, weshalb nicht? 6. Kann die Landesregierung garantieren, dass jeder Schüler an den Schulen im Ilm-Kreis, der vor seiner Abschlussprüfung steht, den gesamten Lerninhalt in der Schulzeit erhalten hat und somit optimal auf die Prüfungen durch den Unterricht vorbereitet wurde und wenn nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ein genereller Fachkräftemangel im Thüringer Schuldienst ist aktuell nicht zu verzeichnen. Der Einstellungsbedarf übersteigt aber die Zahl der Bewerber in bestimmten Schularten und/oder Fachkombinationen. Hinzu treten besondere Herausforderungen etwa geeignete Lehrkräfte in bestimmten Regionen zu gewinnen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6832 Im berufsbildenden Bereich standen für die Berufsfelder Kranken- und Pflegepädagogik, Metalltechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Sozialpädagogik, Körperpflege, Farbtechnik/Raumgestaltung und Bautechnik nicht genügend Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung zur Verfügung. Des Weiteren ist in den letzten Jahren ein erhöhter Bedarf von Lehrkräften in den Gesundheitsberufen ersichtlich gewesen. Um den Bedarf zu decken, werden - wenn entsprechende Bewerbungen vorliegen - qualifizierte Seiteneinsteiger eingestellt. Im allgemein bildenden Bereich unterliegt die Besetzung der Stellen an den Regel- und Förderschulen und regional auch an Grundschulen besonderen Herausforderungen, da hierfür nicht überall genügend geeignete Bewerbungen vorliegen. Darüber hinaus besteht Bedarf in den MINT-Fächern, da in naher Zukunft eine große Anzahl der Lehrer aus diesem Bereich in den Ruhestand treten wird. Seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden bereits verschiedene Lösungsansätze in Angriff genommen, wie beispielsweise die genannten: 1. Mit der Wiedereinführung der Verbeamtung für Lehrerinnen und Lehrer wurde die Attraktivität des Thüringer Schuldiensts im bundesweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe deutlich gestärkt. 2. Die Landesregierung stellt so viele Lehrerinnen und Lehrer ein, wie keine zuvor. In dieser Legislatur werden über 3.000 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet in den Thüringer Schuldienst eingestellt. Zudem wurde die Systematik der Neueinstellungen für Lehrerinnen und Lehrer umgestellt, um alle in den Jahren 2018 und 2019 aus dem aktiven Schuldienst ausscheidenden Lehrkräfte umgehend zu ersetzen. Jede frei werdende Stelle im aktiven Schuldienst kann seit dem 1. Januar 2018 neu besetzt werden. Dies geschieht in den Schulamtsbereichen jeweils dort, wo der Bedarf am größten ist. Zusätzlich konnte eine dauerhafte Reserve für die Vertretung von längerfristig erkrankten Lehrkräften von 100 Vollzeitstellen geschaffen werden. Im Jahr 2018 wurden 300 und im Jahr 2019 werden bis zu 600 Einstellungsmöglichkeiten für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zur Absicherung des Unterrichts bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrkräften bereitgestellt. 3. Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer werden seit dem 1. Januar 2018 im Eingangsamt A12 mit einer ruhegehaltfähigen Zulage von 50 Prozent nach A13 eingestuft. Mit einer zweiten Novelle des Besoldungsgesetzes sollen die Regelschullehrer ab dem 1. Januar 2020 nach A13 besoldet werden. Dies ist ein weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Thüringer Schuldienstes. Zudem wurden mit der Besoldungsgesetznovelle im Jahr 2018 die Voraussetzungen geschaffen, um den Beförderungsstau bei Schulleitern aufzulösen. 4. Alle Erzieherinnen und Erzieher, deren Stellenumfang bislang weniger als 60 Prozent umfasst, haben das Angebot erhalten, ihren Beschäftigungsumfang auf 60 Prozent zu erhöhen. Dadurch steigt die Zahl der Beschäftigten, die einen Beschäftigungsumfang von 60 bis 75 Prozent haben, auf 1.649 von insgesamt 2.952 Erzieherinnen und Erziehern. Weitere 1.177 Beschäftigte verfügen bereits über einen Stellenumfang von mindestens 80 Prozent. Mit dieser Maßnahme kommt der Freistaat Thüringen bei der Herstellung guter Arbeitsbedingungen einen wichtigen Schritt voran. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für diese Maßnahme und die Verbesserung der Personalausstattung in den Horten 158 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. 5. Die Schulen erhielten mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 ein Schulbudget von insgesamt 9,2 Millionen Euro. Mit diesen Geldern können unterrichtsergänzende, unterrichtsbegleitende und unterrichtsvertiefende Angebote finanziert werden. 6. Mit dem Entwurf des Landeshaushalts 2020 schlägt die Landesregierung weitere Verbesserungen vor. So soll zukünftig Mehrarbeit von Lehrerinnen und Lehrern umgehend vergütet werden. Der Personalabbau wird verzögert, so dass weitere unbefristete Neueinstellungen bereits im Jahr 2019 möglich werden. Die Vertretungsreserve für langzeiterkrankte Lehrerinnen und Lehrer wird auf 200 VZB aufgestockt und damit verdoppelt. Für die Horte werden weitere 80 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. 3 Drucksache 6/6832Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Abweichend von der schulinternen Stundentafel im Plan nicht enthaltene Unterrichtsstunden (Stunden/Woche) im Ilm-Kreis E th ik E va ng el is ch e R el ig io n P hy si k G eo gr afi e G es ch ic ht e Fö rd er un te rr ic ht D aZ K un st er zi eh un g W irt sc ha ft, R ec ht , T ec hn ik C he m ie M at he m at ik S po rt B io lo gi e N at ur w is se ns ch af te n Te ch ni k G es el ls ch af ts w is se ns ch af te n Zu lf d N r. Staatliche Grundschule "An der Wachsenburg" Holzhausen 1 1 1 Staatliche Regelschule "Wilhelm Hey" Ichtershausen 12 6 2 Staatliche Regelschule "Robert Bosch" Arnstadt 15 2 2 9 5 25 6 4 3 Staatliche Regelschule "Heinrich Hertz" Ilmenau 3 2 2 2 7 4 Staatliche Gemeinschaftsschule Stadtilm 6 2 4 5 Staatliches Gymnasium "MELISSANTES" Arnstadt 2 14 4 2 1 6 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 3.: Stundenkürzungen resultieren daraus, dass ein Fachlehrer an der betreffenden Schule nicht zur Verfügung steht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen keine schulbezogenen Angaben bezogen auf die gekürzten Stunden. Die Landesregierung ergreift vielfältige Maßnahmen, um den gesundheitsbedingten Ausfall von Lehrerinnen und Lehrern zu verhindern. Hierzu wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2659 verwiesen. Zu 4.: Grundsätzlich versucht das Staatliche Schulamt Westthüringen über Neueinstellungen und die Vertretungsreserve entstandene Lücken zu schließen. Außerdem wird bei plötzlich auftretenden Stundenausfall durch akute Erkrankungen versucht, die größten Lücken durch Abordnungsanteile anderer Schulen abzufedern (Solidarprinzip). Durch weitere schulinterne Maßnahmen sollen auftretende Stundenausfälle kompensiert werden. Die nachfolgenden Maßnahmen, die ab der Erhebung in der Stichwoche 26. November bis 30. November 2018 durchgeführt wurden, zeigen eine Verbesserung zum zweiten Schulhalbjahr. Zu lfd Nr. 1: Staatliche Grundschule "An der Wachsenburg" Holzhausen Der klassenstufenübergreifende Unterricht wurde mit je einer Stunde Evangelische Religionslehre für die Klassenstufe 1/2 und für die Klassenstufe 3/4 und der Ethikunterricht um je eine Stunde gekürzt. Die Kürzung war unumgänglich, da die geplante Einstellung einer Elternzeitvertretung mangels Bewerbungen nicht gelungen ist und der vorhandene Personalbedarf nicht durch weitere Abordnungen aufgrund der Personalsituation der Grundschulen im Umkreis abgesichert werden konnte. Zum 1. Februar 2019 konnte eine Elternzeitvertretung eingestellt werden. Damit sind Kürzungen nicht mehr erforderlich. Zu lfd Nr. 2: Staatliche Regelschule "Wilhelm Hey" Ichtershausen Ethik wird in allen Klassen um eine Stunde gekürzt, es bleiben weiterhin zwölf Stunden, die nicht erteilt werden können. Evangelische Religionslehre wird in den Klassen 5/6 und 7/8 klassenstufenübergreifend un- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6832 terrichtet, es verbleiben zwei Stunden, die im Fach Evangelische Religionslehre an der Schule nicht unterrichtet werden. Zu lfd Nr. 3: Staatliche Regelschule "Robert Bosch" Arnstadt Die zum Zeitpunkt der Stichwoche im November verzeichneten Ausfallstunden konnten zum größten Teil abgebaut werden. Im Einzelnen: In Ethik werden drei Stunden abgedeckt, es bleibt ein Rest von zwölf Stunden, die nicht erteilt werden können . In Evangelischer Religionslehre können zwei Stunden nicht erteilt werden, es wird klassenstufenübergreifend unterrichtet. Zwei Stunden Physik werden durch Lehramtsanwärter bedarfsdeckend ab 1. Januar 2019 unterrichtet. Neun Stunden Geografie werden von einer abgeordneten Lehrkraft ab 1. Dezember 2018 abgedeckt. Fünf Stunden Geschichte werden durch die Abordnung einer Lehrkraft ab 1. Dezember 2018 abgedeckt. Sechs Stunden Kunst werden durch die Abordnung einer Lehrkraft ab 1. Dezember 2018 abgedeckt. Vier Stunden Wirtschaft/Recht/Technik von einer neuen Lehrkraft ab 1. Februar 2019 erteilt. Es verbleiben momentan zwölf Stunden Ethik und zwei Stunden Evangelische Religionslehre, die gekürzt wurden , die Notenerteilung ist gewährleistet. Zu lfd Nr. 4: Staatliche Regelschule "Heinrich Hertz" Ilmenau Nach der Prüfung fallen im Fach Physik aktuell zwei Stunden pro Woche aus. Es wurden zudem zwei Stunden Chemie, drei Stunden Evangelische Religionslehre, zwei Stunden Mathematik und sieben Stunden Sport gekürzt. Die Notenerteilung ist gewährleistet. Zu lfd Nr. 5: Staatliche Gemeinschaftsschule Stadtilm Die aufgeführten sechs Stunden Ethik und vier Stunden Sport werden bereits seit November 2018 von einer befristet eingestellten Lehrerin unterrichtet. Zu lfd Nr. 6: Staatliches Gymnasium "MELISSANTES" Arnstadt Durch eine Neueinstellung kann die Lücke im Umfang von zwei Stunden im Fach Evangelische Religionslehre , die durch eine Langzeiterkrankung entstanden ist, ab dem zweiten Halbjahr geschlossen werden. Auch im Fach Sport ist infolge einer Langzeiterkrankung eine Lücke von vierzehn Stunden entstanden, die durch Stundenplankürzung geschlossen werden musste. Ab dem zweiten Halbjahr wird die Lehrperson wieder im Dienst sein. Zudem kann durch eine Versetzung an die Schule die Personalausstattung in diesem Fach gestärkt werden. Im Fach Biologie ist eine Lücke von vier Stunden sowie im Fach Naturwissenschaft und Technik/Gesellschaftswissenschaften im Umfang von drei Stunden entstanden. Ab dem zweiten Halbjahr kann im Wahlpflichtbereich wieder voll unterrichtet werden. Die erkrankte Lehrperson wird ebenfalls wieder im Dienst sein. Zu 5. und 6.: Eine solche Garantie für alle Schülerinnen und Schüler ist nicht möglich, weil diese auch Schülerinnen und Schüler bei einer Verweigerung der Schulbesuchspflicht mit umfassen müsste. Zu dieser Problematik wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 2033 verwiesen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, ein wohnortnahes, vielfältiges, qualitativ hochwertiges und verlässliches Unterrichtsangebot allen Thüringer Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Mit der Regierungserklärung zur Bildungspolitik im Freistaat Thüringen am 1. Juni 2017 haben die Landesregierung und das Bildungsministerium den Weg zu einer Thüringer Unterrichtsgarantie eingeschlagen. Hauptziel ist die Absicherung des vorgesehenen Fachunterrichtsangebots in vollem Umfang und in höchstmöglicher Qualität bis zur Erreichung des nächsthöheren Schulabschlusses. Die Thüringer Unterrichtsgarantie ist ein Ziel, für dessen Erreichung zahlreiche Reformmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Hierzu gehören auch die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, die Schulnetzplanung und Schulkooperation, der Schulbau und die Schulausstattung, die Digitalisierung, eine effektive Schulorganisation ohne überbordende Bürokratie und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Schulträgern. Die Umsetzung der Ideen und die erforderlichen Schritte werden im "Thüringenplan. Für eine gute Zukunft unserer Schulen" beschrieben. Der Thüringenplan wurde am 29. Mai 2018 vom Kabinett zustimmend gebilligt . Zahlreiche Verbesserungen wurden bereits umgesetzt. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5 Drucksache 6/6832Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ideen aus den Werkstattprozessen, deren Umsetzung eine Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf , fanden Eingang in dem Entwurf der Schulgesetznovelle. Der Gesetzentwurf wurde dem Thüringer Landtag durch die Landesregierung vorgelegt und befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Anforderungen an die Schulnetzplanungen der Schulträger verfolgen einerseits das eingangs benannte Ziel, allen Thüringer Schülerinnen und Schülern ein wohnortnahes, vielfältiges , qualitativ hochwertiges und verlässliches Unterrichtsangebot zur Verfügung zu stellen. Hier bieten Kooperationen gegenüber kleinen Schulen den Vorteil, den Schülerinnen und Schülern ein vielfältigeres Angebot zur Verfügung zu stellen und zudem flexibler auf mögliche Erkrankungen von Lehrerinnen und Lehrern reagieren zu können, um so die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Andererseits tragen die Regelungen auch dem Befund Rechnung, dass Thüringen aktuell das einzige Land der Bundesrepublik Deutschland ist, in dem keine Parameter für die Schulnetzplanungen rechtlich verbindlich und damit für die Schulträger verlässlich und transparent geregelt sind. Die Landesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf einer langjährigen Forderung der Schulträger, diese verbindlichen Regelungen zu schaffen. Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Anforderungen an die Schulnetzplanungen wird seitens der Landesregierung kein Schulstandort in Thüringen infrage gestellt. Vielmehr sind die Schulen gehalten, in Anschluss an eine angemessene Übergangsfrist in verschiedenen Kooperationsmodellen zusammenzuarbeiten . Hierzu sieht der Gesetzentwurf verschiedene Modelle vor, deren Ausgestaltung in Anpassung an die regionalen Anforderungen erfolgen kann. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Tatbestände vor, nach denen die Vorgaben unterschritten werden können. Diese Maßnahmen sind verschiedene Schritte auf dem Weg zu einem wohnortnahen, vielfältigen, qualitativ hochwertigen und verlässlichen Unterrichtsangebot allen Thüringer Schülerinnen und Schülern. Die Landesregierung wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um im Dialog mit allen an guter Schule Interessierten , dieses Ziel zu erreichen. Holter Minister Schulstundenausfall an Schulen im Ilm-Kreis im laufenden Schuljahr Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: