21.02.2019 Drucksache 6/6855Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. März 2019 "Hannibals Schattenarmee" und ihre Verbindungen nach Thüringen Die Kleine Anfrage 3511 vom 3. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: In dem Artikel "Rechtes Netzwerk in der Bundeswehr - Hannibals Schattenarmee" berichtete die Tageszeitung TAZ am 16. November 2018 von einem Netzwerk, dessen Kopf ein Bundeswehrangehöriger mit dem Decknamen "Hannibal" sein soll. Nach dieser Berichterstattung existiere ein Netz von Polizistinnen/Polizisten , Soldatinnen/Soldaten, Reservistinnen/Reservisten, Richterinnen/Richter, Beamtinnen/Beamten und Mitarbeiterinnen /Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, die auf ein Zeichen für einen "Tag X" warten. An "Tag X" sollen Politikerinnen/Politiker und Menschen aus dem linken Spektrum festgesetzt oder getötet werden. Die Gruppe soll laut oben genannter Berichterstattung ein Chatnetzwerk haben, das in Nord-, Ost-, Westund Süd-Gruppen aufgeteilt ist. Darüber hinaus soll das Netzwerk, so heißt es im eingangs genannten Zeitungsartikel , "Safe-Häuser" als sichere Treffpunkte und Unterkünfte besitzen. In Nürnberg und Ulm sollen sich unter anderem solche sicheren Treffpunkte befinden. Auch einige Kasernen, wo das Kommando Spezialkräfte stationiert ist, sind als "Safe-Häuser" in dem Zeitungsbericht benannt. Zudem vernetzt der diesem Netzwerk zuzurechnende Verein "Uniter e. V. " ehemalige Bundeswehrsoldaten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das in dem TAZ-Artikel als "Hannibals Schattenarmee" betitelte rechte Netzwerk? Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Mitglieder des Netzwerks in Thüringen? Wie viele Mitglieder zählt das Netzwerk nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen? 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Ermittlungsarbeiten der Thüringer Polizei bezüglich des rechten Netzwerks? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über "Safe-Häuser" in Thüringen (Nennung nach Ort und Art der "Safe-Häuser" werden erbeten)? 4. Welche "Uniter"-Vereinsstrukturen in Thüringen sind der Landesregierung bekannt? 5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Anzahl der Mitglieder des Vereins? Sind der Landesregierung Mitgliederzahlen des Vereins "Uniter e. V." in Thüringen bekannt? 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Aktivitäten des Vereins in Thüringen (Nennung nach Datum, Ort, Art der Aktivität und Teilnehmendenzahlen werden erbeten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6855 7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von Straftaten im Bereich "Politisch motivierte Straftaten -rechts-" seit dem Jahr 2011, die von Soldatinnen/Soldaten begangen und von der Thüringer Polizei erfasst wurden (Benennung nach Datum, Ort, Deliktart, Sachverhalt, Anzahl der Tatverdächtigten und Geschädigten sowie Angaben über eine Verurteilung werden erbeten)? 8. Wie bewertet die Thüringer Landesregierung eine mögliche rechtsterroristische Gefahr in Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse mit einem Bezug zu Thüringen vor. Zu 2.: Die Thüringer Polizei führt keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung durch. Zu 3.: Der Landesregierung sind keine "Safe-Häuser" in Thüringen bekannt. Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Verein "Uniter e. V." wird nicht vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet. Da es sich hier um eine Vereinigung handelt, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich nicht auf das Gebiet nur eines Bundeslandes beschränken, ist zudem für vereinsrechtliche Fragen gemäß § 3 Vereinsgesetz das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Zu 5. und 6.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 7.: Seit dem Jahr 2011 wurden in Thüringen 13 Fälle registriert, bei denen Angehörige der Bundeswehr wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- polizeilich in Erscheinung getreten sind. Auf die Anlage wird verwiesen. Von weiteren als den darin aufgeführten Angaben wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung abgesehen. Zu 8.: Den Thüringer Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte oder Erkenntnisse vor, dass Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum in oder aus Thüringen terroristische Vereinigungen gebildet haben und Anschläge begehen werden. Gleichwohl bedarf der gewaltbereite Rechtsextremismus der intensiven Beobachtung, da dieser rasch in Handlungen oder Taten mit terroristischer Qualität umschlagen kann. Maier Minister 3 Drucksache 6/6855Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Lfd. Nr. Tatzeit Bereich der Landespolizeiinspektion Delikt Paragraph Verfahrensstand 1 29.09.2012 Gotha Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2 10.02.2013 Erfurt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Verurteilung zu einer Geldstrafe 3 09.05.2013 Gera Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 4 21.07.2013 Gotha Volksverhetzung § 130 StGB Verurteilung zu einer Geldstrafe 5 25.09.2013 Gera Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 6 18.05.2015 Gotha Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Verurteilung zu einer Geldstrafe 7 21.08.2016 Nordhausen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 8 13.05.2017 Suhl Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Urteil: Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt 9 31.07.2017 Nordhausen Volksverhetzung § 130 StGB Ermittlungen dauern an 10 17.01.2018 Nordhausen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 11 30.01.2018 Nordhausen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 12 17.02.2018 Nordhausen Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO 13 22.07.2018 Suhl Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO StGB - Strafgesetzbuch, StPO - Strafprozessordnung "Hannibals Schattenarmee" und ihre Verbindungen nach Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: Zu 8.: Anlage