Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 6863 Drucksache 6/ 22.02.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Muhsal (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Förderung der Pekari - Linke Basisgruppe Die Kleine Anfrage 3571 vom 2. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 841 in Drucksache 6/1994 ist die in Jena aktive Gruppierung Pekari - Linke Basisgruppe dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. Sich selbst bezeichnet Pekari als linksradikal. Am 16. und 29. November 2018 fanden von Pekari organisierte Veranstaltungen im Jenaer Kassablanca Gleis 1 statt. Jene am 29. November 2018 wurde gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen durchgeführt. Der Trägerverein vom Kassablanca erhält aufgeteilt auf die Jahre 2017, 2018 und 2019 insgesamt 885.000 Euro optionale Förderung durch die Stadt Jena. Ihr fünfjähriges Bestehen feierte Pekari am 1. Dezember 2018 im Café Wagner in Jena. Ich frage die Landesregierung: 1. Erhält oder erhielt der Kassablanca Gleis 1 e. V. finanzielle Zuwendungen auch durch den Freistaat Thüringen, wenn ja, auf welche Summe belaufen sich diese Förderungen (bitte nach Jahr, Projekt und Finanzsumme aufschlüsseln)? 2. Erhält oder erhielt der Wagner e. V. finanzielle Zuwendungen durch den Freistaat Thüringen und beziehungsweise oder durch die Stadt Jena, wenn ja, auf welche Summe belaufen sich diese Förderungen (bitte nach Jahr, Projekt und Finanzsumme aufschlüsseln)? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Durchführung einer Veranstaltung in Kooperation mit der parteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen durch den Kassablanca Gleis 1 e. V. vor dem Hintergrund, dass sich der Kassablanca Gleis 1 e. V. ausdrücklich zu parteipolitischer Neutralität bekennt? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Sachverhalt, dass die aus öffentlichen Mitteln der Stadt Jena geförderte Kultureinrichtung Kassablanca Gleis 1 Veranstaltungen in Kooperation mit der durch die Landesregierung als linksextrem eingeordneten Organisation Pekari - Linke Basisgruppe durchführt? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass die Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen am 29. November 2018 in Kooperation mit Pekari - Linke Basisgruppe eine gemeinsame Veranstaltung durchgeführt hat? 6. Führten nach Kenntnis der Landesregierung weitere, dem linksextremen Spektrum zugehörige, Organisationen oder Einzelpersonen Veranstaltungen im Kassablanca Gleis 1 durch, wenn ja, welche (bitte nach Thema, Datum, Organisation aufschlüsseln)? Druck: Thüringer Landtag, 7. März 2019 Drucksache 6/ 6863 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 20. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 6 erfolgt rückwirkend bis zum Jahr 2017. Zu 1.: Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurde durch die "Lokale Partnerschaft für Demokratie Jena" der "Kassablanca Gleis 1 e. V." im Jahr 2017 für das Projekt "Konzeptionierung und Durchführung einer Einweihungsveranstaltung des Gedenkstättenwaggon am Kassablanca" gefördert. Der Landesanteil an dieser Förderung betrug 652,25 Euro. Die Thüringer Staatskanzlei bewilligte folgende Fördergelder an den Verein "Kassablanca Gleis 1 e. V.": 2017 Filmabspiel für "Kino im Kassablanca" 1.628,82 Euro 2017 Gedenkstättenwaggon am Kassablanca 12.550,00 Euro 2018 Filmabspiel für "Kino im Kassablanca" 1.543,21 Euro 2018 Investitionsmittel für den Einbau einer barrierefreien Toilette 8.000,00 Euro Darüber hinaus wird derzeit im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Lottomittelantrag zur Schaffung von barrierefreien Parkplätzen in einer Höhe von 6.000 Euro geprüft. Zu 2.: Die Thüringer Staatskanzlei bewilligte folgende Fördergelder an den Verein "Wagner e. V.": 2017 Filmabspiel 1.825,00 Euro 2018 Filmabspiel 1.825,00 Euro. Zu 3.: Der Verein "Kassablanca Gleis 1 e. V." organisiert sein kulturelles Angebot in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Sein Veranstaltungsangebot unterliegt nicht der Bewertung der Landesregierung. Dessen ungeachtet widerspricht eine finanzielle Unterstützung einer Veranstaltung mit Autorenlesung und Diskussion, die im Objekt durchgeführt wird, nicht dem Grundsatz parteipolitischer Neutralität. Es handelte sich um eine kulturelle, historisch-literarische, nicht parteipolitische Veranstaltung. Der "Kassablanca Gleis 1 e. V." und die zugehörige Kultureinrichtung sowie der parteinahe "Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen e. V." unterliegen nicht dem Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz. Zu 4.: Die Tatsache, dass die Gruppierung "Pekari - Linke Basisgruppe" Räumlichkeiten im Objekt des "Kassablanca Gleis 1 e. V." für ihre Aktivitäten nutzt, führt zu keiner anderen Bewertung. Das breite kulturelle Veranstaltungsangebot "Kassablanca Gleis 1 e. V." in einer studentisch geprägten Universitätsstadt wie Jena deckt auch das breite Interessenspektrum seiner - vorzugsweise eher jugendlichen Nutzer ab. Eine Zusammenarbeit extremistischer und nichtextremistischer Gruppierungen/Einrichtungen im Rahmen der Bündnisarbeit und gemeinsamer thematischer Schnittmengen ist zudem szenetypisch. Linksextremistische Anhaltspunkte müssen dabei nicht für alle Beteiligten offen erkennbar sein. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Entsprechend einer Internetverlautbarung wurde die von der Gruppierung "Pekari - Linke Basisgruppe" beworbene Veranstaltung von der angefragten Stiftung gefördert. Es wird insoweit auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Zu 6.: Am 1. März 2017 nutzte die "Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union" (FAU Erfurt/Jena) Räumlichkeiten im Objekt des "Kassablanca Gleis 1 e. V." für ein Treffen. Maier Minister 2