27.02.2019 Drucksache 6/6874Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. März 2019 Fußballfans am Bahnhof in Saalfeld angegriffen Die Kleine Anfrage 3598 vom 9. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung, Lokalteil Saalfeld, berichtete in ihrer Ausgabe vom 11. Dezember 2018 unter der Überschrift "Fußballfans am Bahnhof angegriffen", dass Unbekannte eine Gruppe von mehreren Anhän gern eines Jenaer Fußballvereins auf dem Bahnhofsvorplatz in Saalfeld angegriffen haben. Die Angreifer sollen aus einer Gruppe von etwa 30 teils vermummter Personen gekommen sein und auf die Jenaer Fans eingeschlagen und getreten haben. Während der umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen wurden die Tatverdächtigen bisher nicht festgestellt. Die Beamten der Saalfelder Polizei ermitteln jetzt unter ande rem wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs sowie der gefährlichen Körperverletzung, heißt es in der Berichterstattung weiter. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den konkreten Vorfall? 2. Inwieweit konnten die Tatverdächtigen ermittelt werden und sind diese bereits durch weitere strafrele vante Vorkommnisse auffällig geworden? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem konkreten Vorfall? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un schuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberver waltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6874 Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen sollen am 7. Dezember 2018 in Saalfeld 20 bis 30 Vermummte mehrere Personen angegriffen und vier von ihnen verletzt haben. Die Tatverdächtigen sollen im Weiteren den Geschädigten zwei Schals, eine Mütze und eine Jacke entwendet haben. Anschließend seien die An greifer geflüchtet. Tatverdächtige konnten im Rahmen der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen nicht fest gestellt werden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Tatverdächtige konnten noch nicht ermittelt werden. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, Raubes und Gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt eingeleitet. Maier Minister Fußballfans am Bahnhof in Saalfeld angegriffen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: