Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 6885 Drucksache 6/ 28.02.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Durchsuchungen wegen des Verdachts der Fortführung von "Blood & Honour" in Thüringen Die Kleine Anfrage 3581 vom 4. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 12. Dezember 2018 fanden in mehreren Bundesländern im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München Durchsuchungen wegen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot statt, weil der Verdacht im Raum stünde, "Blood & Honour Division Deutschland" reaktiviert zu haben. Dabei soll es auch zu Durchsuchungen in Thüringen, etwa in Suhl, Eisenach und Benshausen, gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo fanden in Thüringen die Durchsuchungen statt, wie viele Personen in Thüringen waren von den Durchsuchungen betroffen, welchen Wohnsitz (Ort) haben diese und wegen welcher Tatvorwürfe sind sie beschuldigt? 2. Welches Alter und Geschlecht haben die Beschuldigten, die am 12. Dezember 2018 in Thüringen Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen waren? 3. Welche Angaben kann die Landesregierung über die Art der in Thüringen sichergestellten Beweismittel im Rahmen der Durchsuchungen machen und wurden aufgrund von Zufallsfunden weitere Ermittlungsverfahren eröffnet und wenn ja, wegen welchen Delikten und was war der Anlass? 4. Kann die Landesregierung Angaben darüber machen, ob die in Thüringen durchsuchten Beschuldigten Mitglied in anderen als "rechtsextremistisch" eingestuften Parteien, Organisationen oder Bands tätig waren und wenn ja, welche? 5. Welche Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden waren bei den Durchsuchungen in Thüringen beteiligt? 6. Welche Schriftzüge, Embleme und Logos von "Blood & Honour" beziehungsweise "B&H" wurden im Jahr 2018 in Thüringen festgestellt, in welcher Art fanden diese Verwendung, zum Beispiel in Form von T-Shirts, Aufklebern, CD-Covern et cetera (bitte nach Datum, Ort und Sachverhalt auflisten)? 7. Welche Schriftzüge, Embleme und Logos von "Combat 18" beziehungsweise "C18" wurden im Jahr 2018 in Thüringen festgestellt, in welcher Art fanden diese Verwendung, zum Beispiel in Form von T-Shirts, Aufklebern, CD-Covern et cetera (bitte nach Datum, Ort und Sachverhalt auflisten)? Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2019 Drucksache 6/ 6885 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 8. Welche Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahren gegen Angehörige von "Blood & Honour" in Thüringen fanden in den letzten fünf Jahren statt, wegen welcher Delikte, gegen wie viele Personen und wie war der Verfahrensausgang? 9. Welche Angaben kann die Landesregierung über örtliche oder regionale Herkunft von Einzelpersonen in Thüringen, die "Blood & Honour" zugerechnet werden, vornehmen? 10. Welche Angaben kann die Landesregierung über örtliche oder regionale Herkunft von Einzelpersonen in Thüringen, die "Combat 18" zugerechnet werden, vornehmen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 26. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen, Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz, vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 12. Dezember 2018 wurden in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 Strafgesetzbuch die Wohnungen und ein Nebenobjekt von zwei Personen, davon in einem Fall bei einer "anderen Person" im Sinne des § 103 Strafprozessordnung, in Suhl, Benshausen und Eisenach durchsucht. Zu den Ermittlungen der zuständigen Behörden des Freistaats Bayern können keine weiteren Auskünfte gegeben werden. Zu 2.: Die Maßnahmen richteten sich in Thüringen gegen einen 38-jährigen Beschuldigten. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Die Thüringer Polizei unterstützte die Maßnahmen im Freistaat Thüringen. Zu 6.: Es wurden folgende Sachverhalte bekannt: Datum Ort Sachverhalt 09.06.2018 Themar Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood and Honour". 11.07.2018 Neustadt an der Orla Tatverdächtiger veröffentlichte im Internet den Schriftzug "Blood & Honour". 25.09.2018 Erfurt Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood and Honour". 26.11.2018 Sondershausen Tatverdächtiger veröffentlichte in einem Messenger-Dienst ein Bild mit dem Schriftzug "Blood & Honour". 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 6885 Zu 7.: Es wurden keine Sachverhalte im Sinne der Frage registriert. Zu 8.: In Thüringen wurde beginnend im Jahr 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 Strafgesetzbuch geführt, das gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt wurde. Der von der Durchsuchung am 12. Dezember 2018 im Freistaat Thüringen betroffene Beschuldigte war Tatverdächtiger in dem Thüringer Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 9.: Es wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Der von der Durchsuchung am 12. Dezember 2018 im Freistaat Thüringen betroffene Beschuldigte wohnt in Suhl. Zu 10.: Es gibt eine einstellige Zahl von "Combat 18"-Mitgliedern, die in unterschiedlichen Orten in Thüringen wohnen. Maier Minister 3