Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 6886 Drucksache 6/ 28.02.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Zippel (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Nutzung von Mitteln des Krankenhausstrukturfonds Die Kleine Anfrage 3610 vom 16. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung wurde im Jahr 2015 ein Strukturfonds für Krankenhäuser geschaffen. Mit den Mitteln dieses Fonds sollten ursprünglich für die Jahre 2016 bis 2018 strukturverbessernde Maßnahmen der Länder gefördert werden, insbesondere Überkapazitäten abgebaut, Krankenhausstandorte konzentriert und Krankenhäuser in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden. Im November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag, den Krankenhausstrukturfonds ab dem Jahr 2019 für vier Jahre fortzusetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe standen dem Freistaat Thüringen im Zeitraum von 2016 bis 2018 Fördermittel des Strukturfonds zu? 2. Wie viele Anträge auf Mittel des Krankenhausstrukturfonds wurden in den Jahren 2016 bis 2018 gestellt und welche Projekte sollten damit finanziert werden? 3. Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden? 4. In welcher Höhe hat sich der Freistaat Thüringen finanziell an diesen Projekten beteiligt? 5. Falls Anträge negativ beschieden worden, was waren die Gründe hierfür? 6. Wurden Anträge auf Mittel des Strukturfonds durch die Landesregierung zurückgezogen, und falls ja, was waren die Gründe hierfür? 7. In welcher Höhe stehen dem Freistaat Thüringen für den Zeitraum von 2019 bis 2022 Mittel aus dem Strukturfonds zu? 8. Welche Pläne hat die Landesregierung für die Förderperiode ab dem Jahr 2019 und gibt es bereits konkrete Vorhaben, für die Mittel aus dem Strukturfonds beantragt werden sollen? 9. Falls Anträge auf Mittel des Strukturfonds zurückgezogen worden, stehen diese nicht genutzten Fördermittel dem Freistaat Thüringen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt sind Anträge für diese Fördermittel möglich? Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2019 Drucksache 6/ 6886 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Krankenhausstrukturfondsverordnung standen dem Freistaat Thüringen Mittel in Höhe von 13.494.498,03 Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds zu. Zu 2. Es lagen zehn Anträge von fünf Krankenhäusern mit einem Antragsvolumen von 74.917.600 Euro für folgende Projekte vor: Henneberg Kliniken Hildburghausen: - Umbau Notfallaufnahme und Aufnahmestation am Krankenhaus Hildburghausen - Umbaumaßnahmen am Krankenhaus Schleusingen für Kurzzeitpflege - Schließungskosten für Krankenhaus Schleusingen Eichsfeld-Klinikum: - Umbau- und Ersatzneubau am Krankenhaus Heiligenstadt - Umbau Krankenhaus Worbis für nicht akutstationäre Versorgung Elisabeth Klinikum Schmalkalden: - Schließung Abteilung Geburtshilfe - Aufbau einer Abteilung für Alterstraumatologie MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg: - Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Krankenhauses Neuhaus am Rennweg DRK-Krankenhäuser: - Umbaumaßnahmen am Krankenhaus Bad Frankenhausen für die Einrichtung eines Zentrums für Altersmedizin - Zentralisierung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zu 3.: Aus diesen Anträgen wurden im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen vier Anträge ausgewählt und beim Bundesversicherungsamt eingereicht. Drei Anträge wurden positiv beschieden. Zu 4.: Die drei Projekte haben einen Gesamtumfang von 7.223.940 Euro. Der Freistaat Thüringen stellt einschließlich der Kofinanzierung der Krankenhausstrukturfondsmittel Fördermittel in Höhe von 6.637.806,35 Euro bereit. Zu 5.: Das Bundesversicherungsamt hat keinen Antrag negativ beschieden. In einem Fall sind allerdings erheblich niedrigere Mittel als förderfähig festgestellt worden, als beantragt wurden. Zu 6.: Das Land hat den Antrag für die nur in geringem Umfang als förderfähig festgestellte Maßnahme beim Bundesversicherungsamt zurückgezogen, da durch den Wegfall der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nicht mehr gesichert war. Zu 7.: Vorbehaltlich der Feststellung des Bundesversicherungsamts rechnet der Freistaat Thüringen mit Einnahmen aus dem Krankenhausstrukturfonds in Höhe von cirka 108 Millionen Euro. Zu 8.: Die Anträge beim Bundesversicherungsamt bedürfen des Einvernehmens mit den Landesverbänden der Krankenversicherungen. Es ist vorgesehen, gemeinsam mit den Landesverbänden Schwerpunkte für die neue Förderperiode zu definieren. 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 6886 Zu 9.: Die bisher nicht genutzten Fördermittel stehen dem Freistaat Thüringen weiterhin zur Verfügung. Nach Auskunft des Bundesversicherungsamts wird es eine ausreichende Frist für die Vorlage neuer Anträge geben. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt. Werner Ministerin 3