Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 6888 Drucksache 6/ 28.02.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Schulze (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Situation der Brunnendörfer im Altenburger Land - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3607 vom 9. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Auf meine Kleine Anfrage 3287 vom 7. September 2018 antwortete die Landesregierung in der Drucksache 6/6301 vom 22. Oktober 2018 auf die Frage, wann die Landesregierung damit rechnet, dass alle Haushalte in Thüringen an das öffentliche Trinkwassersystem angeschlossen sind, wie folgt: "Es werden voraussichtlich niemals alle Haushalte an das öffentliche Trinkwassersystem angeschlossen werden. Ein Teil der derzeit nicht angeschlossenen Haushalte wird auch weiterhin den eigenen Brunnen nutzen wollen, insbesondere soweit die Wasserqualität einwandfrei und der Brunnen ausreichend ergiebig ist." In der Ostthüringer Zeitung vom 22. Dezember 2018 wird berichtet, dass Bürger des Ortes Hartha im Altenburger Land bereits im Jahr 1994 mit einer Unterschriftenliste sehr wohl ihr Interesse bekundet haben, an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen zu werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kommt die Landesregierung zu der Aussage, dass ein Teil der Haushalte auch weiterhin den eigenen Brunnen nutzen wollen und worauf stützt sich diese Aussage? 2. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Anfragen an die betroffenen Haushalte bezüglich der Versorgung mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassersystem gestellt und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? 3. Bezieht sich die Aussage der Landesregierung "den eigenen Brunnen nutzen wollen" auf eine teilweise Nutzung des privaten Brunnens als Brauchwasser oder auf die gesamte Versorgung mit Trinkwasser? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der in der oben genannten Berichterstattung getätigten Aussage der Interessensbekundung der Bürger des Ortes Hartha zum Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung der Antwort zur Frage 9 in der Drucksache 6/6301 und wie begründet sie ihre Auffassung? 5. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung zur Unterstützung für die Versorger, die betroffenen Haushalte im Altenburger Land an das öffentliche Trinkwassersystem anzuschließen, um gleichwertige Lebensbedingungen im Bereich der Trinkwasserversorgung in Thüringen zu schaffen? Druck: Thüringer Landtag, 13. März 2019 Drucksache 6/ 6888 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Aussage ist aufgrund der Fragestellung in Frage 9 der Kleinen Anfrage 3287 allgemein formuliert und stützt sich auf zwei Erfahrungen. Zum einen wird regelmäßig von Bürgerinnen und Bürgern bei hinreichender Wasserqualität und ausreichend verfügbarer Wassermenge aus Kostengründen auf eine öffentliche Wasserversorgung verzichtet. Zum anderen besteht für die Gemeinden und Aufgabenträger keine Versorgungspflicht im Außenbereich, so dass nach Alternativen der Wasserversorgung gesucht werden muss. Zu 2.: Der Landesregierung liegen über derartige Anfragen keinerlei Informationen vor und sie weist darauf hin, dass die Trinkwasserversorgung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden ist, über die es keine Fachaufsicht des Landes gibt. Zu 3.: Eine differenzierte Erhebung zur genauen Nutzung der Brunnen liegt nicht vor, so dass die Beantwortung der Frage 9 der Kleinen Anfrage 3287 auch keine Aussage zur genauen Nutzung der Brunnen wiedergeben konnte. Zu 4.: Die Interessenbekundung der Bürgerinnen und Bürger von Hartha war der Landesregierung nicht bekannt. Nach Auffassung der Landesregierung ist grundsätzlich das Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Hartha und der weiteren betroffenen Orte an einem Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung nachvollziehbar. Die Landesregierung geht davon aus, dass der zuständige Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (ZAL) derzeit die Möglichkeiten eines Anschlusses von Hartha und weiteren Brunnendörfern prüft und die Bürgerinnen und Bürger zu gegebener Zeit über die Vor- und Nachteile aller Alternativen sowie die daraus gegebenenfalls resultierenden finanziellen Belastungen für die einzelnen Haushalte informieren wird. Insbesondere Aspekte zur technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherstellung der Einhaltung von hygienischen Anforderungen, aber auch rechtliche Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Zu 5.: Im Landeshaushalt sind seit dem Jahr 2010 keine Fördermittel mehr für die Förderung der kommunalen Wasserversorgung vorgesehen, was in dem grundsätzlich hohen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung in Thüringen von über 99,9 Prozent begründet ist (Bundesdurchschnitt 99,4 Prozent). Siegesmund Ministerin 2