01.03.2019 Drucksache 6/6891Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. März 2019 Vorkommen und Ausbreitung der Eichenprozessionsspinner in Thüringen Die Kleine Anfrage 3638 vom 24. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Gemäß verschiedener Presseberichte breitet sich der Eichenprozessionsspinner in Thüringen immer weiter aus. Nach Populationsbelegen in Südthüringen kommt er nunmehr auch in Nord- und Ostthüringen vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Zeitpunkt, in welchen Landkreisen und Gemeinden wurden Vorkommen des Eichenprozessionsspinners zum ersten Mal in Thüringen festgestellt? 2. Mit welcher Ausbreitungsgeschwindigkeit (Quadratkilometer pro Jahr) verbreitet sich der Eichenprozessionsspinner in Thüringen und wann wird er nach Einschätzung der Landesregierung flächendeckend in Thüringen vorkommen? 3. Sieht die Landesregierung in der weiteren Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen eine Gefahr? 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung gegen eine weitere Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen ergreifen? Falls trotz einer Gefahrenfeststellung keine Maßnahmen ergriffen werden sollen, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen einzudämmen beziehungsweise zu stoppen? Falls bisher keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht? 6. Welchen wirtschaftlichen Schaden hat nach Kenntnis der Landesregierung der Eichenprozessionsspinner bisher in Thüringen verursacht und welchen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden wird der Eichenprozessionsspinner nach Kenntnis der Landesregierung in den nächsten zehn Jahren verursachen (bitte in Euro-Beträgen angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6891 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 28. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart. Entomologische Erstnachweise für Thüringen gibt es aus den Jahren 1776 aus dem Raum Eisenach und 1884 aus dem Raum Sondershausen. Der Eichenprozessionsspinner besiedelt eichenreiche Wälder, bevorzugt an trockenen und lichten Orten, aber auch in Auenbereichen. Er tritt jedoch auch außerhalb des Waldes an Einzelbäumen auf, wie etwa an Straßenrändern, in Parks und auch im urbanen Bereich. Die Hauptstelle für Waldschutz des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums führt seit dem Jahr 2008 im Zuständigkeitsbereich Wald, ein umfangreiches Monitoring dieser bis dahin eher unauffälligen Schmetterlingsart durch. Danach liegen erstmalige Nachweise des Eichenprozessionsspinners im Rahmen des Waldschutzmonitorings in folgenden Landkreisen und Gemeinden vor: Landkreis Gemeinde Falter Raupen/Gespinste Altenburger Land Langenleuba-Niederhain 2017 - Altenburger Land Meuselwitz 2017 - Gotha Eschenbergen 2017 - Hildburghausen Gompertshausen 2011 2017 Hildburghausen Gleichamberg/Milz 2012 2017 Hildburghausen Bad Colberg - Heldburg 2015 2015 Hildburghausen Hellingen 2015 - Hildburghausen Straufhain 2015 2016 Kyffhäuserkreis Bad Frankenhausen 2016 - Schmalkalden-Meiningen Grabfeld 2008 2015 Schmalkalden-Meiningen Rhönblick 2015 - Schmalkalden-Meiningen Herpf/Meiningen 2018 2018 Sömmerda Rastenberg/Hardisleben 2015 - Sonneberg Schalkau 2018 2018 Stadt Erfurt Erfurt 2018 - - = noch keine Gespinste gefunden, nur Falterfänge Basis der Feststellung des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Grün Thüringens sind das vom Pflanzenschutzdienst Thüringen seit dem Jahr 2013 durchgeführte Fallen-Monitoring sowie eingegangene Meldungen zum Auftreten des Schmetterlings in Thüringen. Der Eichenprozessionsspinner trat danach erstmals in folgenden Landkreisen und Gemeinden auf: Zeitpunkt Landkreis, Gemeinde Fund/Umfang Quelle September 2014 Altenburger Land, Schmölln 8 Falter, keine Gespinste Monitoring Juli 2016 Gleichamberg, Römhild 45 Falter, Gespinste Monitoring Juli 2016 Hildburghausen, Westhausen 66 Falter, Gespinste Private Meldung und Monitoring August 2016 Weimar 1 Falter, keine Gespinste Monitoring Juli 2016 Gleichamberg, Römhild Gespinste Private Meldung an Forst Juni 2018 Schmalkalden-Meiningen, Grabfeld Gespinste Meldung Ordnungsamt August 2018 Saalfeld-Rudolstadt, Rudolstadt 2 Falter, keine Gespinste Monitoring August 2018 Kyffhäuserkreis, An der Schmücke 14 Falter, keine Gespinste Monitoring Vor dem Jahr 2013 sind im öffentlichen Grün keine Funde oder Meldungen zum Auftreten des Eichenprozessionsspinners in Thüringen bekannt geworden. 3 Drucksache 6/6891Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Der Eichenprozessionsspinner tritt bevorzugt in warmen und trockenen Regionen auf. Als Nahrungspflanze kommen fast ausschließlich Eichen-Arten in Frage. Es darf davon ausgegangen werden, dass der Eichenprozessionsspinner in den bestehenden Eichenwäldern größtenteils flächendeckend bereits zur natürlichen Schmetterlingsfauna gehört, wenn auch bisher überwiegend in unauffälligen Dichten. Im Zuge des auch in Thüringen spürbaren Klimawandels, verändern sich Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse zugunsten des Eichenprozessionsspinners. Somit wird es regional bis lokal und in Abhängigkeit von den Witterungs- und Standortbedingungen zu einem Anstieg der bereits vorhandenen Populationsdichte und damit zu einer ansteigenden Wahrnehmung im Verbreitungsgebiet der Eiche kommen. Zu 3.: Die Gefahr bezüglich des Eichenprozessionsspinnners besteht in dem zu erwartenden Anstieg der regional unterschiedlichen Populationsdichten und der damit verbundenen a) akuten gesundheitlichen Gefährdung durch allergische Reaktionen von Menschen und Tieren auf die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners (Problem des Gesundheitsschutzes) sowie b) Schadwirkungen auf Eichen und Eichenwaldbestände (Problem des Pflanzenschutzes). Von diesen Gesundheits- und Pflanzenschutzgefahren können zukünftig auch Gebiete betroffen sein, in denen der Eichenprozessionsspinner bisher noch nicht auffällig in Erscheinung getreten ist. Zu 4.: In Vorbereitung des zu erwartenden verstärkten Auftretens wurde neben einer Intensivierung der Überwachung des Schmetterlings im Rahmen des Pflanzenschutzdienstes durch eine bereits im Jahr 2013 eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und der Landesforstanstalt ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen unter Federführung des für den Pflanzenschutz zuständigen Referates in der Landwirtschaftsabteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft entwickelt. Dieser Maßnahmenplan dient der Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden und soll eine gezielte Überwachung und effiziente sowie nachhaltige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sichern. Direkte Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner erfolgen nur nach vorheriger Feststellung einer akuten Gefährdung von Eichen beziehungsweise Eichenbeständen und/oder einer akuten Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Zur Anwendung können biologische, mechanische oder chemische Maßnahmen beziehungsweise Verfahren kommen. Dabei kann bei lokal begrenztem, geringen Befall mit mechanischen Verfahren (zum Beispiel Absaugen der Gespinstnester) gearbeitet werden. Bei der Ausbringung von chemischen Präparaten zur Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners werden je nach Schutzziel, Maßnahmen nach Pflanzenschutzrecht beziehungsweise nach Biozidrecht und unter Beachtung des Naturschutzrechts durchgeführt. Zu 5.: Eine Verhinderung der Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen ist nicht möglich. Das Auftreten des Schmetterlings hängt insbesondere von den gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten für die etablierten beziehungsweise zufliegenden Insekten ab. Neben der Intensivierung des Monitorings und einem konsequenten Nachgehen bei Meldungen zum Auftreten des Eichenprozessionsspinners ist der Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen Grundlage des Handelns (siehe Antwort zu Frage 4). Im Waldbereich waren angesichts der derzeitigen Populationsdichten, welche die Vitalität der Eichenbestände bislang nicht gefährden, noch keine Pflanzenschutzmaßnahmen unter Einsatz von Insektiziden erforderlich. Da es sich beim Bereich des öffentlichen Grüns um einen öffentlichkeitsrelevanten Bereich handelt, kommt dort dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren oberste Priorität zu. Zu 6.: Wirtschaftliche Verluste durch Schäden in Eichenbeständen infolge der Fraßeinwirkungen des Eichenprozessionsspinners sind in Thüringen bisher lediglich im Rahmen von geringfügigen Zuwachsverlusten zu verzeichnen . Bei einem weiteren Anstieg der Populationsdichten ist mit zunehmenden Zuwachsverlusten zu rechnen. Zudem könnten in den kommenden Jahren, insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Vertretern der Eichenfraßgesellschaft (Schwammspinner, Frostspanner-Arten, Grüner Eichenwickler) Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen anfallen. Je nach Gefährdungssituation können dabei durchschnittlich bis zu 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6891 100.000 Euro pro Jahr veranschlagt werden. Werden erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen nicht durchgeführt , sind nachhaltige Schäden an den betroffenen Beständen zu erwarten. Die dann zu erwartenden wirtschaftlichen Verluste richten sich in erster Linie nach der individuellen Struktur und der ausgewiesenen Waldfunktion der betroffenen Waldbestände. Es wird eingeschätzt, dass das bisher festgestellte Auftreten des Eichenprozessionsspinners in Thüringen im Bereich des öffentlichen Grüns abgesehen von kleinräumig durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen zur Entfernung von Gespinsten durch Fachfirmen nicht zu relevanten wirtschaftlichen Schäden geführt hat. Bei der Durchführung des abgestimmten Monitorings und der Überwachungsmaßnahmen entstehen jährlich auch indirekte Kosten im Rahmen der hoheitlichen Zuständigkeiten des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts als Pflanzenschutzdienststellen in Thüringen. Keller Ministerin Vorkommen und Ausbreitung der Eichenprozessionsspinner in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: