04.03.2019 Drucksache 6/6904Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2019 Thüringer Gesetz zu dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6683) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3657 vom 30. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet oder entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 8. Bedingt die Umsetzung des Regelungsvorhabens einmalige oder laufende Investitionen und/oder fallen einmalige oder laufende externe Kosten an? 9. Hat das Regelungsvorhaben voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze? 10. Schafft das Regelungsvorhaben voraussichtlich Markteintrittsbarrieren? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6904 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Februar 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein, es entstehen keine neuen Pflichten für die Vollzugsbehörde. Zu 2.: Nein, es werden keine Pflichten für Unternehmen eingeführt, erweitert oder reduziert. Zu 3.: Die öffentlichen Haushalte werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 5.: Bei Rundfunkstaatsverträgen werden von der Ländergemeinschaft keine Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt . Zu 6.: Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht betroffen. Zu 7.: Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht betroffen. Zu 8.: Die Umsetzung des Regelungsvorhabens bedingt keine einmaligen oder laufenden Investitionen und es fallen keine einmaligen oder laufenden externen Kosten an. Zu 9.: Das Regelungsvorhaben hat voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze. Zu 10.: Das Regelungsvorhaben schafft voraussichtlich keine Markteintrittsbarrieren. Zu 11.: Für die Bürger entstehen keine Belastungen beziehungsweise Entlastungen. Zu 12.: Es gibt keine Eingriffe durch den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für Private. Zu 13.: Es werden keine potenziellen Grundrechtseingriffe vorgenommen. 3 Drucksache 6/6904Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 14.: Durch den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erhalten Beitragszahler insbesondere erweiterte Nutzungsmöglichkeiten von Telemedienangeboten. Zu 15.: Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Prof. Dr. Hoff Minister Thüringer Gesetz zu dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6683) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: