07.03.2019 Drucksache 6/6922Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. März 2019 Zusätzliche Mittel für den Straßenbau im Jahr 2019 Die Kleine Anfrage 3634 vom 22. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (unter anderem in der Thüringer Allgemeinen vom 17. Januar 2019, Seite 2) hat Fi nanzministerin Heike Taubert (SPD) vorfristig 13,59 Millionen Euro für den Straßenbau in den Städten, Ge meinden und Landkreisen freigegeben. Dabei handele es sich um Geld, das im Jahr 2018 nicht ausgege ben worden sei. Begonnene Straßenbauprojekte können somit reibungslos fortgesetzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und für welche kommunalen Straßenbauprojekte liegen der Landesregierung Anträge vor und wie ist deren Bearbeitungsstand (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche Anträge finden in welcher Höhe und für welche kommunalen Straßenbauprojekte durch die an gekündigten zusätzlichen finanziellen Mittel Berücksichtigung (bitte Einzelaufstellung)? 3. Können im Zusammenhang mit den angekündigten finanziellen Mitteln für kommunale Straßenbaupro jekte auch weitere Anträge eingereicht werden, welche dann gegebenenfalls Berücksichtigung finden? 4. In welcher Höhe werden diese Projekte gefördert? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Förderprogramm 2019, welches vor der Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel bestätigt wurde, um fasst kommunale Fördervorhaben in Höhe von rund 31,13 Millionen Euro für das Jahr 2019 zuzüglich Ver pflichtungsermächtigungen. Davon sind im Jahr 2019 Maßnahmen in Höhe von rund 23,2 Millionen Euro Fortführungen (Anlage 1). Für alle im Programm enthaltenen Neubeginne (rund 7,9 Millionen Euro für das Jahr 2019) liegen die entsprechenden Planungsvoraussetzungen vor (Anlage 2). Darüber hinaus wurde für Maßnahmen in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro Gesamtzuwendung ein Ersatzprogramm erstellt (An lage 3). Förderfähige Anträge in Höhe von rund 28,2 Millionen Euro Gesamtzuwendung konnten nicht be rücksichtigt werden (Anlage 4). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6922 Zu 2.: Durch die für das Haushaltsjahr 2019 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 13,59 Mil lionen Euro soll eine zügige und reibungslose Fortsetzung und Fertigstellung bereits begonnener Maßnah men erreicht werden. Darüber hinaus kann durch die Maßnahme eine Beschleunigung bereits im Programm enthaltener Maßnahmen und die Bewilligung von bisher beantragter aber infolge fehlender finanzieller Mit tel nicht im Programm enthaltener Maßnahmen erreicht werden. Für beide Fälle erfolgt derzeit die Prüfung. Zu 3.: Grundsätzlich können keine neuen Anträge eingereicht werden. Zu 4.: Die Förderung erfolgt gemäß den in der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommuna len Straßenbaus enthaltenen Fördersätzen. Keller Ministerin Anlagen* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordnetenin formationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Zusätzliche Mittel für den Straßenbau im Jahr 2019 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: