07.03.2019 Drucksache 6/6923Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. März 2019 Betrieb von Bürgerbussen und anderen Sonderformen des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen Die Kleine Anfrage 3642 vom 24. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Bürgerbusse entwickelten sich aus dem "voluntary transport scheme" Großbritanniens und den in den Nie derlanden fahrenden Nachbarschaftsbussen (Buurtbussen). Aufgrund vielfältiger Einflüsse steht der öf fentliche Personennahverkehr in Thüringen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Bürgerbusse sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs, der das Verkehrsangebot insbesondere in ländlichen Regionen ergänzt. Dabei ist einer der Unterschiede zum "klassischen" öffentlichen Personen nahverkehr, dass die Fahrerinnen und Fahrer der Bürgerbusse ehrenamtlich tätig sind. Somit bedarf auch gegebenenfalls der Verkehr mit Bürgerbussen einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsge setz. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Fahrerinnen und Fahrer fallen bei Bürgerbussen im Wesentli chen nur Kosten für die Anschaffung und den Betrieb der Fahrzeuge an. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bürgerbus-Vereine sind seit dem Jahr 2014 in Thüringen aktiv und welche Strecken bedienen diese Bürgerbus-Vereine? 2. Welche Bürgerbus-Vereine werden seit dem Jahr 2014 durch die Landesregierung gefördert (bitte nach Rechtsgrundlage, Förderhöhe, Haushaltsstelle und Förderdauer aufschlüsseln)? 3. Welche Bürgerbus-Vereine bieten welche Typen an Angebots- und Bedienformen an: a) Typ "Einzelfahrt", b) Typ "Taktverkehr" und c) Typ "Bedarfsverkehr"? 4. Über wie viele Fahrzeuge verfügen die einzelnen Bürgerbus-Vereine in Thüringen (bitte Auflistung je Verein) a) in absoluten Fahrzeugzahlen und b) in verfügbaren Sitzplatzzahlen? 5. Wie viele Beförderungsfälle gab es seit dem Jahr 2014 bei den Bürgerbus-Vereinen in Thüringen (bitte nach Jahresscheiben und Verein aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6923 6. Welche Studien hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 selbst durchgeführt beziehungsweise durch führen lassen, um die Anwendungsmöglichkeiten von Bürgerbussen in Thüringen erforschen zu lassen (bitte nach Titel der Studien, durchführender Institution, Kosten der einzelnen Studien, Studienumfang und Ergebnis der Studie aufschlüsseln)? 7. Welche Ergebnisse beziehungsweise Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesen Studien hinsicht lich der zukünftigen Nutzung von Bürgerbussen in Thüringen und wie begründet sie ihren Standpunkt? 8. Ist die großflächige Einführung von Bürgerbusangeboten in Thüringen nach Ansicht der Landesregie rung sinnvoll und in welchen Gebieten Thüringens ist diese Sonderform des öffentlichen Personennah verkehrs besonders geeignet und wie begründet die Landesregierung ihren Standpunkt (bitte nach ge eigneten Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 9. Welche Fördermöglichkeiten werden seitens der Landesregierung, der Bundesregierung und der Euro päischen Union Thüringer Bürgerbus-Vereinen zur Schaffung von Bürgerbusangeboten zur Verfügung gestellt (bitte nach Förderprogramm, Förderbedingungen, Fördermittelhöhe und Dauer der Förderung aufschlüsseln)? 10. Welche Effekte sieht die Landesregierung beim großflächigen Einsatz von Bürgerbussen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen? 11. Welche Schwierigkeiten sieht die Landesregierung bei einer Einrichtung von Bürgerbussen? 12. Beabsichtigt die Landesregierung, die Ausweitung von Bürgerbusangeboten in Thüringen weiter zu för dern und wenn ja, wie und falls nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Informationen über Bürgerbus-Vereine in Thüringen vor. Die bekannten ehrenamtlich getragenen Mobilitätsangebote werden nicht durch Bürgerbus-Vereine organisiert. Zu 2.: Bisher wurden keine Bürgerbus-Vereine durch das Land gefördert. Zu 3.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es gilt allgemein, dass entsprechende Mobilitätsange bote das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bedarfsgerecht ergänzen sollten, ohne in Konkurrenz zum Linienverkehr zu treten. Taktverkehre unterfallen im Zweifel den Vorgaben des Perso nenbeförderungsgesetzes. Zu 4. und 5.: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 6.: Die Landesregierung hat eine Studie zu Bürgerbussen unter dem Langtitel "Studie über Chancen und Gren zen des Einsatzes von Bürgerbussen zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Thüringens unter Berücksichtigung der Folgen des demografischen Wandels" in Auftrag gegeben. Erarbeitet wird die Studie durch die PTV Transport Consult GmbH. Die Kosten für die Studie belaufen sich auf rund 49.800 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Es werden der theoretische Hintergrund von Bürgerbussen (rechtliche Einord nung, betriebswirtschaftliche, organisatorische Ausgestaltung, versicherungs und steuerrechtliche Belan ge) sowie die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis untersucht. Zu 7.: Hierzu kann erst nach Abschluss und Auswertung der in der Antwort zur Frage 6 genannten Studie Stel lung bezogen werden. 3 Drucksache 6/6923Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu 9.: Folgende Förderprogramme auf Landesebene kommen dafür in Betracht: • Richtlinie zur Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Ko operationsrichtlinie): Im Rahmen von Ziffer 2.2 der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie können "besondere Aufwendungen im Zu sammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im ÖPNV" gefördert werden. Über die grund sätzliche Förderfähigkeit und die Förderfähigkeit im Einzelnen entscheidet gemäß Richtlinie das für Verkehr zuständige Ministerium in Abstimmung mit dem Antragsteller und nach Vorlage eines entspre chenden Konzepts. • Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-In vestitionsrichtlinie): Nach ÖPNV-Investitionsrichtlinie werden nur Vorhaben im Zusammenhang mit Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz gefördert. • Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflä chen (FR ILE/REVIT): Im Rahmen von LEADER kann eine Förderung erfolgen. Die Förderbedingungen sowie die Fördermit telhöhe richten sich nach der oben genannten Richtlinie beziehungsweise nach den Festlegungen der Regionalen Entwicklungsstrategien (RES), die den Auswahlverfahren der Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) für die einzelnen Projekte zugrunde liegen. • Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels: Diese Richtlinie wird derzeit erarbeitet. Eine abschließende Aussage, ob über die Richtlinie auch ent sprechende Projekte förderfähig sind, kann noch nicht gegeben werden. Eine explizite Förderung von Bürgerbussen über Bundes- oder EU-Mittel ist der Landesregierung nicht be kannt. Zu 10.: Bürgerbusse können aus der Sicht der Landesregierung bei entsprechender Vernetzung mit dem ÖPNV eine Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum bewirken. Zu 11.: Aus der Sicht der Landesregierung besteht die Schwierigkeit darin, dass die Einrichtung von Bürgerbussen sich sinnvoll in bestehende Mobilitätsangebote einfügen und rechtlich gesichert sein muss. Zu 12.: Grundlage für eine entsprechende Entscheidung ist eine noch vorzunehmende Auswertung der in der Ant wort zur Frage 6 genannten Studie, mit dem Ziel, rechtliche Risiken für die Betreiber zu vermeiden und be stehende Mobilitätsangebote sinnvoll zu ergänzen. Keller Ministerin Betrieb von Bürgerbussen und anderen Sonderformen des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: