11.03.2019 Drucksache 6/6930Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. März 2019 Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal Die Kleine Anfrage 3635 vom 23. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des NAV-Virchow-Bunds (Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.) kommt es in Deutschland, statistisch betrachtet, täglich in mindestens 75 Fällen zu körperlicher Gewalt gegen niedergelassene Mediziner und deren Praxispersonal. Auch Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern beklagen ein zunehmendes Maß an Gewalt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vorfälle von körperlicher Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Thüringer Krankenhäusern und Arztpraxen (bitte nach Jahren, Regionen sowie den Bereichen stationär und ambulant aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und was waren die Ergebnisse? 3. Welche Ansätze zur Gewaltprävention beziehungsweise zum Schutz von Ärzten und medizinischem Personal vor Gewalt im Dienst verfolgt die Landesregierung? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. März 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Zippel beschäftigt sich mit dem Thema "Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal". Im Ärztemonitor 2018 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist aus dem Regionalbericht für Thüringen zu entnehmen, dass 38 Prozent der Thüringer Arztpraxen mit verbaler und 26 Prozent schon einmal mit körperlicher Gewalt konfrontiert waren. Geregelte Berichterstattungen gibt es bisher nicht, so dass der Landesregierung keine eigenen Daten zur Verfügung stehen. Daher wurden die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die Landesärztekammer und die Landeskrankenhausgesellschaft um Stellungnahmen gebeten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6930 Zu 1.: Aus dem Jahr 2018 sind zwei Übergriffe in der kassenärztlichen Notarztpraxis am HELIOS Klinikum Erfurt bekannt. Dort kam es zu gewalttätigen Übergriffen auf das Praxispersonal und zu erheblichen Sachschäden. Weiterhin sind ein Übergriff auf das Personal in einer Arztpraxis im Ilm-Kreis sowie ein Vorfall in einer psychiatrischen Praxis in Erfurt im Jahr 2018 bekannt. Aus den Krankenhäusern sind keine Vorfälle bekannt. Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu 3.: Spezielle Vorgaben zur Gewaltprävention in Arztpraxen oder Krankenhäusern gibt es nicht. Die Krankenhäuser sind in ihrer Zuständigkeit als Arbeitgeber aktiv. Sie bieten Schulungen zur Deeskalation an und engagieren vereinzelt für besonders sensible Bereiche, wie beispielsweise Empfang und Notfallaufnahme in den Nachtstunden, Sicherheitspersonal. Einzelne Bereiche wurden mit Notfallschaltern ausgestattet , um eine direkte Verbindung zum Sicherheitsdienst herstellen zu können. Die Kassenärztliche Vereinigung bietet im Rahmen ihrer Fortbildungsveranstaltungen Kurse für Praxispersonal und Ärzte zu deeskalierender Kommunikation sowie Selbstverteidigungskurse an. Die Landesärztekammer Thüringen beabsichtigt zur Meldung von Vorfällen eine spezielle Mailadresse einzurichten . Die Thüringer Notärzte entwickeln zurzeit einen Fragebogen zur Meldung von Vorfällen im Notdienst. Auch auf Bundesebene ist die Ärzteschaft sehr aktiv. Die Bundesärztekammer steht im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium um Möglichkeiten zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten im Bereich des Strafrechts zu prüfen. Außerdem werden gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeiten einer bundesweiten Studie diskutiert, um aussagekräftiges Zahlenmaterial über die sogenannte Alltagswelt bei der ärztlichen Berufsausübung in Praxen und Kliniken zu erheben. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums wird die Bundesärztekammer gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Kampagne "Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte" entwickelt. Werner Ministerin Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: