13.03.2019 Drucksache 6/6938Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. März 2019 F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft)? Die Kleine Anfrage 3676 vom 31. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Das F.R.A.N.Z.-Projekt wurde durch den Deutschen Bauernverband e. V. und durch die Umweltstiftung Michael Otto initiiert. Es hat zum Ziel, Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben, welche die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft erhalten und erhöhen sollen. Das Projekt will effiziente Naturschutzmaßnahmen und Bewirtschaftungskonzepte entwickeln und umfasst bisher ein Netz von zehn Demonstrationsbetrieben im gesamten Bundesgebiet. Vertreten sind hierbei sowohl Ackerbau- als auch Grünlandbetriebe. Demgemäß will es den Umweltschutz und die landwirtschaftliche Nutzung unserer Kulturlandschaft verbinden und in Einklang bringen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Landesregierung sich an diesem Projekt beteiligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Beteiligt sich die Landesregierung in irgendeiner Form am F.R.A.N.Z.-Projekt des Deutschen Bauernverbands e. V. und der Umweltstiftung Michael Otto? Falls nicht, warum nicht? Falls ja, in welcher Art und Weise und mit welchem finanziellen und personellen Aufwand? 2. Ist durch die Landesregierung eine Beteiligung am F.R.A.N.Z.-Projekt beabsichtigt? Wenn ja, ab wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 3. Welches Potential für die Thüringer Kulturlandschaft und den hiesigen Umweltschutz sieht die Landesregierung im F.R.A.N.Z.-Projekt und wie begründet sie ihre Auffassung? 4. Welche gleichartigen Projekte werden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2009 in Thüringen durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben, Träger und Fördermaßnahmen der Europäischen Union , des Bundes, des Landes und finanziellem sowie personellem Aufwand aufschlüsseln)? 5. Welche Erkenntnisse wurden aus diesen Projekten seit dem Jahr 2009 seitens der Landesregierung gewonnen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung beteiligt sich nicht am F.R.A.N.Z.-Projekt. F.R.A.N.Z. ist ein Projekt der Umweltstiftung Michael Otto und des Deutschen Bauernverbands. Das Projekt hat zum Ziel, praxistaugliche und wirt- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6938 schaftlich tragfähige Maßnahmen für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft zu entwickeln und zu erproben . Die Auswahl der Demonstrationsbetriebe erfolgte bereits im Jahr 2017 durch die Projektpartner und die Landesbauernverbände auf der Grundlage verschiedener Kriterien. Thüringer Landwirte sind nach Auskunft des Thüringer Bauernverbands nicht beteiligt. Bei der Auswahl im Vordergrund standen die Repräsentativität der Betriebe im Hinblick auf die Verteilung innerhalb Deutschlands, die Betriebstypen (konventionelle Ackerbau- und Grünlandbetriebe) und die jeweilige Region. Die am Projekt teilnehmenden zehn Demonstrationsbetriebe befinden sich bundesweit in unterschiedlichen Naturräumen und konnten die geforderten Kriterien erfüllen. Die Projektmittel stehen nur den ausgewählten zehn Demonstrationsbetrieben zur Verfügung . Es ist jedoch ein Ziel des Projekts, dass Landwirte bundesweit von den Ergebnissen aus der Maßnahmenumsetzung im F.R.A.N.Z.-Projekt profitieren können. Mittels eines Praxishandbuchs erhalten interessierte Landwirte Empfehlungen zur Umsetzung der erprobten und bewährten biodiversitätsfördernden Maßnahmen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse in die Agrar- und Umweltpolitik kommuniziert. Zu 2.: Die Landesregierung beabsichtigt keine Beteiligung am F.R.A.N.Z.-Projekt, da die Auswahl der Demonstrationsbetriebe durch die Projektpartner und die Landesbauernverbände bereits abgeschlossen ist. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Das Projekt F.R.A.N.Z. erprobt effektive und bereits bewährte Maßnahmen ebenso wie neue Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Es werden Hemmnisse für die Anwendung bereits vorhandener Maßnahmen im bestehenden Förder- und Ordnungsrecht aufgezeigt und gleichzeitig wird untersucht, wie vorhandene und neue Maßnahmen finanziell und praxistauglich ausgestaltet sein müssten. Die Ergebnisse aus dem Projekt können auch in Thüringen eine Grundlage für die Einführung von Beratungskonzepten sowie für die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft sein. Zu 4.: KULAP-Evaluierung in jeder GAP-Förderperiode: Hierbei werden alle Maßnahmen einer entsprechenden Evaluierung hinsichtlich ihrer Zielerreichung unterzogen , vor allem bezüglich der Wirkung als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme sowie der Flächenumsetzung . Daraus leiten sich Änderungen und Maßnahmenweiterentwicklungen der Förderprogramme ab. 2015 bis 2019 Projekt beziehungsweise Leitthema "Biodiversität" der TLL/des TLLLR: Integration/Etablierung verschiedener Strukturelemente (mit und ohne aktueller Förderfähigkeit) zur Erhöhung der Biodiversität im Agrarraum sowie deren Wirkungsbewertung für die Biodiversität als auch für die praktische Landwirtschaft. Hieran soll die Ableitung neuer/veränderter Maßnahmen erfolgen, die vor allem die Akzeptanz in der Praxis erhöhen und einen Mehrwert für die Biodiversität erbringen sollen. Weiterhin gibt es folgende Projekte, die das Ziel der Weiterentwicklung spezieller Biodiversitätsmaßnahmen in der Agrarlandschaft beinhalten: 100 Äcker für die Vielfalt: Laufzeit: 2009 bis 2014; Träger: Georg-August-Universität Göttingen; Finanzierung: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU); Finanzvolumen (gemäß DBU-Datenbank): 910.241 Euro (Jahresscheiben unbekannt); Personen: unbekannt; Bundesweites Projekt mit Thüringer Beteiligung zum Aufbau eines deutschlandweiten Netzes von Schutzäckern zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Segetalflora. Rebhuhnschutzprojekt: Laufzeit: 2010 bis 2015; Träger: Stiftung Lebensraum Thüringen e. V.; Finanzierung: Förderprogramm Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL); 75 Prozent EU-Mittel (ELER), 25 Prozent Freistaat Thüringen; Finanzieller Umfang: 458.418 Euro, davon 21.289 Euro in 2010, 119.633 Euro in 2011, 92.538 Euro in 2012, 117.679 Euro in 2013, 66.889 Euro in 2014 und 40.390 Euro in 2015; Personen: 2010 bis 2012: 1 VBE; 2013 bis 2015: 0,8 VBE; 3 Drucksache 6/6938Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Projekt wurde in ausgewählten Kreisen in Thüringen durchgeführt; Konzeption von lebensraumverbessernden Maßnahmen in der Feldflur, die von Landwirten akzeptiert werden und für das Rebhuhn und anderen Tierarten der Feldflur förderlich sind. Feldhamsterschutzprojekt: Laufzeit: 2017 bis 2019; Träger: Stiftung Lebensraum Thüringen e. V.; Finanzierung: Förderprogramm Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL); 75 Prozent EU-Mittel (ELER), 25 Prozent Freistaat Thüringen; Finanzieller Umfang: 323.753,69 Euro, davon bislang ausgezahlt: 28.896,16 Euro in 2017 und 201.088,90 Euro in 2018; Personen: 2017 bis 2019: 1,5 VBE; Laufendes Projekt, das in ausgewählten Kreisen in Thüringen durchgeführt wird. Dabei werden Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters in der Feldflur konzipiert und erprobt. Feldhamsterland: Laufzeit: 2018 bis 2023; Träger: Deutsche Wildtierstiftung; Finanzierung: Bundesmittel; Finanzieller Umfang: 4,6 Millionen Euro (Jahresscheiben unbekannt; Quelle: Webseite des Bundesamtes für Naturschutz); Personen: nicht bekannt; Laufendes Projekt in fünf Bundesländern, darunter auch Thüringen. Ergänzt das vorangegangene Projekt zur Konzeption von lebensraumverbessernden Maßnahmen in der Feldflur für den Feldhamster. Rotmilan - Land zum Leben: Laufzeit: 2013 bis 2019; Träger: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL); Finanzierung: Bundesmittel; Finanzieller Umfang: 6,1 Millionen Euro (Jahresscheiben unbekannt; Quelle: Webseite des Bundesamtes für Naturschutz); Personen: nicht bekannt Laufendes Projekt in acht Bundesländern, darunter auch Thüringen. Erprobung und Beratung lebensraumverbessernder Maßnahmen in der Feldflur für den Rotmilan. Zu 5.: KULAP-Evaluierung in jeder GAP-Förderperiode: Erkenntnisse über die Inanspruchnahme der angebotenen Förderprogramme und damit deren Akzeptanz in der Praxis sowie deren Wirkung hinsichtlich Biodiversitätserhöhung und weiterer umwelt- sowie naturschutz - und klimarelevanter Parameter. Daraus erfolgt/e die Ableitung für Fördermaßnahmen der nächsten Fördereriode. 2015 bis 2019 Projekt beziehungsweise Leitthema "Biodiversität" der TLL/des TLLLR: Ansatzpunkte zur Verbesserung von biodiversitätserhöhenden Maßnahmen hinsichtlich der Akzeptanzsteigerung und Wirkungserzielung. Vorbereitung von Maßnahmen für die neue Förderperiode. Projekte zum Schutz der Segetalflora, des Rebhuhns, des Feldhamsters und des Rotmilans: Maßnahmen zur Erhaltung beziehungsweise Erhöhung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft sind insbesondere in Ackerbaulandschaften schwierig umzusetzen und erfordern viel Beratung und Überzeugung. Für den Erfolg der fachlich konzipierten Maßnahmen ist entscheidend, dass die Maßnahmeninhalte praxisgerecht konzipiert, kommuniziert und von den Landwirten akzeptiert werden. Auch eine ausreichende Honorierung der Landwirte für ihre biodiversitätsfördernde Leistungen ist wichtig. Keller Ministerin F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft)? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: