15.03.2019 Drucksache 6/6944Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. März 2019 Sonderlastenausgleich für Kurorte - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3616 vom 18. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: In Beantwortung der Kleinen Anfrage 3341 in Drucksache 6/6510 vom 5. Dezember 2018 antwortete die Lan desregierung auf die in Frage 3 erbetenen Angaben zu Übernachtungszahlen und Bettenkapazitäten, dass die Gemeinde die Übernachtungszahlen an die für den kommunalen Finanzausgleich zuständige oberste Landesbehörde übermittle. Eine Veröffentlichung der Daten erfolge nicht. Dies steht im Widerspruch zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1465 in Drucksache 6/2949. Dort werden die nach § 22 b Abs. 3 Thüringer Finanzausgleichsgesetz gemeldeten Übernachtungszahlen für das betreffen de Jahr in einer Anlage ausgewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Übernachtungszahlen und welche Bettenkapazitäten (Auflistung der einzelnen Kurorte) liegen als Grundlage für die Verteilung der Mittel des Sonderlastenausgleichs in den Jahren 2018 und 2019 vor? 2. Aus welchen Gründen sollte eine Veröffentlichung der Daten nicht erfolgen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Maßgeblich für die Verteilung in den Jahren 2018 und 2019 sind die gemäß § 22 b Abs. 2 und 3 Thürin ger Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) gemeldeten Übernachtungszahlen des Jahres 2017 beziehungs weise die noch zu meldenden Übernachtungszahlen des Jahres 2018. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die maßgeblichen Bettenzahlen für die Verteilung des Kurlastenausgleichs können dem Verzeichnis Kran kenhäuser, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen in Thüringen zum Stand 31. Dezember des jeweils maßgeblichen Jahres entnommen werden, das durch das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht wird. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6944 Für die Verteilung in den Jahren 2018 und 2019 sind demnach folgende Bettenzahlen maßgeblich: Name der Gemeinde Bettenkapazität 2016 Bettenkapazität 2017 Bad Berka 468 468 Bad Frankenhausen 328 328 Bad Klosterlausnitz 476 476 Bad Langensalza 206 206 Bad Liebenstein 785 795 Bad Lobenstein 228 228 Bad Salzungen 508 508 Bad Sulza 300 300 Bad Tabarz 351 351 Bad Tennstedt 190 184 Friedrichroda 0 0 Harztor 0 0 Heilbad Heiligenstadt 236 236 Helburg 260 260 Ilmenau 0 0 Masserberg 235 235 Saalfeld 165 165 TambachDietharz 0 0 Zu 2.: Bezüglich der Bettenzahlen wird auf Frage 1 verwiesen. Maßgeblich für die Berechnung des Kurlastenausgleichs sind die Übernachtungszahlen einschließlich Cam ping. Übernachtungszahlen in statistischen Veröffentlichungen werden auf regionaler Ebene seit einiger Zeit aufgrund von möglichen Rückschlüssen auf personenbezogene Daten beziehungsweise Daten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, ausschließlich ohne Einbeziehung der Übernachtungen auf Campingplät zen angegeben. Bei einer Ausweisung der gemeldeten Daten mit den Campingplatzübernachtungen könn ten Rückschlüsse auf Daten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, durch Abgleich mit den seitens des Thüringer Landesamtes für Statistik veröffentlichten Zahlen ohne Camping nicht ausgeschlossen werden. Daher sollte von einer Veröffentlichung abgesehen werden. Maier Minister Sonderlastenausgleich für Kurorte - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: