15.03.2019 Drucksache 6/6946Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. März 2019 Neonazi-Szene in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land Die Kleine Anfrage 3544 vom 14. Dezember 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2017 waren Neonazis in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land aktiv, es kam zudem zu Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land wurden nach Kenntnissen der Landesregierung in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) als "rechtsextremistisch" eingestuft, welchen Altersdurchschnitt haben diese und wie stellt sich die Geschlechterverteilung dar? 2. Wie bewertet die Landesregierung die "rechtsextremistische" Szene in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) hinsichtlich ihrer Milieus und des Anteils der organisierten rechten Szene, des Personenpotentials, der Entwicklung im oben genannten Zeitraum, der Aktivitäten und Schwerpunkte und gegebenenfalls regionaler Besonderheiten? 3. Welche Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- wurden jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land bekannt (bitte nach Delikten darstellen)? 4. Welche weiteren als "rechtsextremistisch" eingestuften Aktivitäten (Veranstaltungen, Demonstrationen, Zusammenrottungen, Konzerte, Publikationen et cetera) wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land bekannt (bitte nach Datum, Art der Aktivität, gegebenenfalls Organisationsstruktur und Teilnehmerzahl auflisten)? 5. Welche als "rechtsextremistisch" bewerteten Strukturen, Organisationen und Personenzusammenschlüsse wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) bekannt, was ist deren jeweiliges Potential und wie werden diese hinsichtlich ihres Auftretens eingeschätzt? 6. Welche Treffpunkte, Rückzugsorte und Immobilien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) nach Kenntnissen der Landesregierung in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land von als "rechtsextremistisch" eingestuften Personen oder Strukturen genutzt und welche Angaben kann die Landesregierung dazu machen (bitte Angaben zu Örtlichkeit, Betreiberverhältnissen, Art der Nutzung, Nutzungsgruppe, Kapazität, Nutzungshäufigkeit und gegebenenfalls Art der letztmaligen Szenenutzung)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6946 7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Angehörige der neonazistischen Musik- oder Vertriebsszene in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land vor? 8. Wie viele Personen, die in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land leben, werden nach Kenntnis der Landesregierung der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugeordnet und wie viele dieser verfügen über eine Waffenbesitzkarte und folgend über Waffen? 9. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über "Mixed-Martial-Arts" beziehungsweise Free-Fight-Aktivitäten sowie das Trainieren und Praktizieren von Kampfsportarten durch Angehörige der rechten Szene in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. März 2019 (Eingang: 15. März 2019) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem rechtsextremistischen Spektrum im Landkreis Weimarer Land wird eine Personenstärke im mittleren zweistelligen Bereich zugeordnet. Der Anteil der Frauen wird auf etwa zehn bis 20 Prozent geschätzt. Statistische Angaben zum Altersdurchschnitt liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 2.: Der Landkreis Weimarer Land gehörte in den Jahren 2015 bis 2017 nicht zu den Schwerpunkten rechtsextremistischer Aktivitäten. Maßgebend in dieser Region sind vor allem einzelne aktive Rechtsextremisten, an deren Aktivitäten sich die übrige rechtsextremistische Szene stark orientiert. Diese hat sich im benannten Zeitraum im Landkreis selbst weniger organisiert. Lediglich in der Stadt Apolda waren einige wenige organisiert öffentlichkeitswirksame Aktionen zu verzeichnen. Zu 3.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Erkenntnisse über rechtsextremistische Publikationen liegen nicht vor. Zu 5.: Die rechtsextremistische Szene im Landkreis Weimarer Land stellt sich wie folgt dar: "Aktionsgruppe Weimarer Land" (vormals "Autonome Nationalisten Weimar") Bis in das Jahr 2016 hinein konnten noch vereinzelt Aktivitäten der Gruppierung "Aktionsgruppe Weimarer Land" verzeichnet werden. Ihre Aktivitäten hielten sich in jedoch engen Grenzen und kamen schließlich zum Erliegen. Zwischenzeitlich entfalteten sie sich in der Sektion Thüringen der zwischenzeitlich verbotenen "Weisse-Wölfe-Terrorcrew". Das Personenpotential orientierte sich stark an einer dort ansässigen Führungsperson der rechtsextremistischen Szene und beteiligte sich vielfach an deren Aktivitäten und Organisationsbemühungen . Nach einer Hinwendung zur Partei "Die Rechte" engagiert sich dieser maßgebliche Akteur nunmehr in der Partei "Der Dritte Weg". Bürgerinitiative "Wir lieben Apolda" Die Bürgerinitiative "Wir lieben Apolda" hat mitunter Demonstrationen organisiert, die sich gegen die Asylpolitik richteten. Diese Aktivitäten wurden im Berichtszeitraum jedoch allmählich zurückgefahren und auf Beiträge in den sozialen Netzwerken beschränkt. Die Bürgerinitiative fällt bisweilen bei der Verteilung von Spenden an Tafeln und Bedürftige (soweit es sich um Deutsche handelt) auf. "Der III. Weg" sowie "Die Rechte" Weitere kleinere Teile der übrigen organisationsaffinen rechtsextremistischen Szene haben sich den Kleinstparteien "Der III. Weg" sowie "Die Rechte" zugewendet. Der Versuch dieser Parteien, sich in dieser Region als weitere rechtsextremistische Kraft zu etablieren, blieb jedoch wenig erfolgreich. "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Organisatorisch sind das Gebiet des Landkreises Weimarer Land und die Stadt Apolda dem NPD-Kreisverband "Weimar/Weimarer Land" zuzurechnen. Die NPD verfügt über ein Mandat im Kreistag des Landkreises Weimarer Land. 3 Drucksache 6/6946Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Für den Zeitraum 2015 bis 2017 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zur Nutzung von Treffpunkten , Rückzugsorten und Immobilien vor. Treffen und Feiern fanden zumeist in privaten Örtlichkeiten statt. Zu 7.: Dem Landkreis Weimarer Land lässt sich der Wohnsitz eines rechtsextremistischen Musikers zurechnen. Zu rechtsextremistischen Vertrieben liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Nach Kenntnis der Landesregierung bewegt sich das Personenpotential im Landkreis Weimarer Land im mittleren zweistelligen Bereich. Davon entfällt etwa ein mittlerer einstelliger Bereich auf die Stadt Apolda. Mit Stand 1. Januar 2019 bewegt sich im Bereich Landkreis Weimarer Land/Stadt Apolda die Zahl der bekannten Personen, die der "Reichsbürgerszene" zuzurechnen und im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, im unteren einstelligen Bereich. Diese Personen verfügen über erlaubnispflichtige Schusswaffen. Zu 9.: Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass es in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land aktuell eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung gibt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass einzelne Angehörige aus der rechtsextremistischen Szene in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land auch Kampfsport trainieren. Maier Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6946 Anlage 1 Übersicht der Straftaten PMK -rechts- im Landkreis Weimarer Land Delikt Paragraf 2015 2016 2017 gesamt 30 56 60 davon Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 20 47 31 Landfriedensbruch § 125 StGB 0 0 1 Volksverhetzung § 130 StGB 5 6 3 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 1 1 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 4 1 5 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 0 1 19 davon Straftaten PMK -rechts- in der Stadt Apolda Delikt Paragraf 2015 2016 2017 gesamt 16 35 37 davon Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 11 27 12 Landfriedensbruch § 125 StGB 0 0 1 Volksverhetzung § 130 StGB 2 6 1 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 1 0 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 1 3 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 0 1 19 StGB - Strafgesetzbuch 5 Drucksache 6/6946Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Übersicht der rechtsextremistischen Aktivitäten in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land (2015-2017): Datum Ort Aktivität Gruppierung Teilnehmerzahl 09.11.2015 Apolda Demonstration "THÜGIDA" ca. 800 20.02.2016 Apolda Kundgebung mit Aufzug Bürgerinitiative Apolda ca. 520 25.04.2016 Apolda Kundgebung mit Aufzug Bürgerinitiative Apolda ca. 200 24.06.2016 Apolda Protestaktion Bürgerinitiative "Wir lieben Apolda" unbekannt 17.12.2016 Apolda Weihnachtsfeier Bürgerinitiative Apolda ca. 60 30.04.2017 Apolda Musikalischer Frühschoppen Rechtsextremistische Szene ca. 15 01.05.2017 Apolda Spontandemonstration im Nachgang an eine Aktion in Halle/Saale Bezüge zum "Antikapitalistischen Kollektiv" (AKK), Beteiligung der Partei "Die Rechte" 150 17.08.2017 Apolda Kundgebung/Versammlung "THÜGIDA" und Bürgerinitiative "Wir lieben Sachsen e.V." unbekannt Neonazi-Szene in der Stadt Apolda und im Landkreis Weimarer Land Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Anlage 1 Anlage 2