15.03.2019 Drucksache 6/6948Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. März 2019 Ländlicher Wegebau im Altenburger Land Die Kleine Anfrage 3652 vom 30. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Zu einer leistungsfähigen Infrastruktur im ländlich geprägten Thüringen gehören auch die ländlichen Wege. Zweckmäßig geführte und ausreichend befestigte ländliche Wege haben - in Verbindung mit einem funktionsfähigen öffentlichen Straßennetz - eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftskraft und die Lebensfähigkeit einer Region. Im Altenburger Land wurde in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Netz an ländlichen Wegen aufgebaut und unterhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wegekilometer umfasst das Netz der ländlichen Wege im Altenburger Land insgesamt? 2. Welche ländlichen Wege im Altenburger Land sind welcher Kommune zuzuordnen (Angaben bitte für Wegekilometer, Wegekategorien, Streckenverlauf und Baujahr)? 3. Welche Förderprogramme kommen in Thüringen zur Förderung ländlicher Wege in Betracht? 4. Wie viele Fördermittel stehen für den Bau und die Unterhaltung der ländlichen Wege im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung? 5. Welche Projekte für den ländlichen Wegebau im Altenburger Land wurden im Zeitraum von 2008 bis 2018 a) gefördert, b) befinden sich im Bau und c) welche Projekte konnten noch nicht realisiert werden (bitte Angaben in Kilometer, Wegebaukategorie, Streckenverlauf und geplanter Bauausführung beziehungsweise Fertigstellung, aufgeschlüsselt nach Jahr und Kommune)? 6. Unter welchen Voraussetzungen kann die Freigabe ländlicher Wege für den sonstigen Verkehr, zum Beispiel für Anlieger, erfolgen? 7. In welchen Abständen muss eine Kontrolle der Wegebeschaffenheit durchgeführt werden? 8. Wie hoch war der geförderte Unterhaltungsaufwand der ländlichen Wege im Altenburger Land im Zeitraum von 2008 bis 2018 (bitte einzeln aufschlüsseln nach zuständigen Kommunen und Jahren)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Schulze (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6948 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 13. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Gesamtumfang des ländlichen Wegenetzes im Altenburger Land vor. Zu 2.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Mit der Maßnahme B 4 "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen" der "Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/RE- VIT)" des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft besitzt Thüringen ein Instrument zur Förderung des Baus ländlicher Wege. Darüber hinaus ist im Rahmen der Maßnahme B 5 "Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes" der FR ILE/REVIT eine Wegebauförderung innerhalb von Flurbereinigungsverfahren möglich. Zu 4.: Im Rahmen der Maßnahme B 4 der FR ILE/REVIT können im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 4,61 Millionen Euro für den Bau der ländlichen Wege zur Auszahlung gelangen. Es besteht für die Bewilligungsstelle darüber hinaus die Möglichkeit Verpflichtungsermächtigungen (für 2020: 1,70 Millionen Euro und für 2021: 0,49 Millionen Euro) auszubringen. Zu 5.: a) Im angefragten Zeitraum wurde im Rahmen der Maßnahme B 4 der FR ILE/REVIT ein Projekt (Rad-Wirtschaftsweg Lödla-Rositz) in zwei Bauabschnitten gefördert. Im ersten Bauabschnitt (2015 in der Gemarkung Oberlödla, Zuwendungsempfänger Gemeinde Lödla) wurden 0,5 Kilometer und im zweiten Bauabschnitt (2016 und 2017 in der Gemarkung Schelditz, Zuwendungsempfänger Gemeinde Rositz) wurden 0,7 Kilometer jeweils in Asphalttragschichtbauweise ausgebaut. Im Rahmen der Maßnahme B 5 der FR ILE/REVIT erfolgte - im Flurbereinigungsverfahren Frohnsdorf Göpfersdorf in der damaligen Gemeinde Frohnsdorf, jetzt Nobitz , der Ausbau von 2,0 Kilometern in Asphalttragdeckschicht und in der Gemeinde Göpfersdorf der Ausbau von 0,12 Kilometern in Asphalttragdeckschicht. Beide Wege wurden im Jahr 2011 fertiggestellt. - im Flurbereinigungsverfahren Zschernitzsch, Ortsteil Zschernitzsch der Stadt Schmölln der Ausbau von zwei Wegen, davon 1,085 Kilometer mit Asphalttragdeckschicht und 0,24 Kilometer ohne Bindemittel, Fertigstellung war im Jahr 2014. - im Flurbereinigungsverfahren Drosen in der Gemeinde Löbichau der Ausbau von drei Wegen, davon 2,86 Kilometer und 1,6 Kilometer jeweils in Asphalttragdeckschicht, die Fertigstellung war in den Jahren 2009 und 2015. Der dritte Weg mit einer Länge von 2,91 Kilometern wurde im Jahr 2009 fertiggestellt und ohne Bindemittel ausgebaut. b) Derzeit befinden sich im Landkreis Altenburger Land keine geförderten ländlichen Wege im Bau. c) Im Rahmen der Maßnahme B 4 der FR ILE/REVIT können die Kommunen des Altenburger Landes laufend Anträge auf Förderung für den Bau von ländlichen Wegen stellen. In der zuständigen Bewilligungsbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum) liegen derzeit keine Förderanträge aus dem Landkreis Altenburger Land vor. Insofern ist davon auszugehen, dass es im Altenburger Land keine noch nicht realisierten Projekte gibt. Bei den im Altenburger Land angeordneten Flurbereinigungsverfahren sind im Haushaltsjahr 2019 keine Wegebaumaßnahmen vorgesehen. Zu 6.: Nach den Ausbaukriterien entsprechend der Richtlinie für den ländlichen Wegebau werden diese Wege nicht frostsicher hergestellt und sind in ihrer Beanspruchung für eventuell regelmäßigen PKW- und LKW- Verkehr nicht geeignet. 3 Drucksache 6/6948Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Gemeinde ist als Eigentümer des Weges unterhaltspflichtig. Diese Pflicht gilt auch nach Ende der Zweckbindungsfrist . Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist obliegt der Gemeinde die Entscheidung, ob sie diesen Weg wieder für eine öffentliche Nutzung freigibt. Zu 7.: Regelungen hierzu sind der Landesregierung nicht bekannt. Kontrollen der Wegebeschaffenheit liegen im Ermessen des Eigentümers. Die Zweckbindungsfrist bei der Wegebauförderung beträgt zwölf Jahre. Diese ist von der Bewilligungsbehörde zu prüfen. Zu 8.: Die Unterhaltung von ländlichen Wegen war und ist auch derzeit nicht förderfähig. Keller Ministerin Ländlicher Wegebau im Altenburger Land Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: