18.03.2019 Drucksache 6/6955Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. April 2019 Entwicklung des alten Klinikgeländes in der Bachstraße in Jena Die Kleine Anfrage 3683 vom 30. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Auszug der Universitätsklinik aus den Gebäuden auf dem Gelände an der Bachstraße in Jena Anfang 2017 steht in der Stadt ein großes zusammenhängendes Gebiet zur Weiterentwicklung zur Verfügung . Für Jena ergeben sich hier große städtebauliche Chancen, da das Gelände direkt an das Stadtzentrum angrenzt. Die Nutzbarmachung erfolgt allerdings schleppend. Viele Häuser stehen weiterhin leer und sind teils sanierungsbedürftig. Dies ist für viele Bürgerinnen und Bürger nur schwer nachvollziehbar, da sich die Wohnraumsituation in Jena besonders kritisch darstellt und auch Akteure von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft händeringend nach Räumlichkeiten suchen. Die Stadt Jena hat ihr Interesse an einem Erwerb des Geländes zur raschen Entwicklung wiederholt deutlich gemacht. Die Friedrich-Schiller-Universität als Interessent für Teile der Fläche hat nach meiner Kenntnis zahlreiche andere ebenfalls von der Universitätsklinik geräumte Gebäude im Innenstadtbereich für ihre Bedürfnisse zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Teilbereiche des alten Klinikgeländes in der Bachstraße in Jena befinden sich derzeit in Besitz des Freistaats Thüringen? 2. Welche zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten werden derzeit in Erwägung gezogen? 3. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Stadt Jena zur Entwicklung des Areals? 4. Inwiefern werden interessierte ortsansässige Unternehmen in diese Überlegungen einbezogen? 5. Inwiefern soll die Jenaer Bürgerschaft in die Erarbeitung eines Nachnutzungskonzepts des Areals einbezogen werden? 6. In welchem Umfang werden bei einer Vermarktung des Areals auch sozialpolitische Kriterien, wie sozialer Wohnungsbau, soziokulturelle Nutzung oder Gemeinbedarfsflächen, Berücksichtigung finden? 7. Werden Überlassungen zur Zwischennutzung in Betracht gezogen, wenn Planungen zur Entwicklung sich erkennbar noch Jahre hinziehen werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6955 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Folgende Liegenschaften des Areals "Bachstraße" in Jena stehen im Eigentum des Freistaats Thüringen: Gemarkung Flur Flurstück Fläche in m² Bezeichnung Jena 2 123/89 23.349 Bachstraße 18 Jena 2 161/1 67 Carl-Zeiß-Straße 12 (Hinterhaus) Jena 2 172 2.047 Ziegelmühlenweg 1 Jena 2 123/5 162 Krautgasse 7 Jena 2 161/2 133 Carl-Zeiß-Straße 12 (Vorderhaus) Zu 2.: Die Stadt Jena hat mit Satzung vom 5. April 2017 das Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt", das auch die Bachstraße umfasst, gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 19 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung förmlich festgelegt. Weiter hat die Stadt in einem städtebaulichen Rahmenplan für den Teilbereich Bachstraße die "Entwicklung eines lebendigen, vielfältig genutzten innerstädtischen Areals mit Schaffung einer Nutzungsmischung " skizziert. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wird auch eine mögliche universitäre Teilnutzung zu prüfen sein. Zu 3.: Zwischen der Stadt Jena und dem Land haben bisher lediglich Gespräche stattgefunden, in denen die unterschiedlichen Interessenlagen für die Entwicklung des Areals erörtert wurden. Konkrete Verhandlungen sind bislang nicht aufgenommen, Festlegungen oder Vereinbarungen nicht getroffen worden. Zu 4.: Eine Beteiligung von Dritten ist abhängig von der künftigen Nutzung des Areals. Ortsansässige Unternehmen können im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten einbezogen werden. Zu 5.: Über die Einbeziehung beziehungsweise Beteiligung der Jenaer Bürgerschaft in die Erarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für das Areal "Bachstraße" entscheidet die Stadt Jena. Zu 6.: Die Veräußerung landeseigener Liegenschaften richtet sich nach den §§ 63 und 64 der Thüringer Landeshaushaltsordnung . Die Liegenschaften werden öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Von den Kaufbewerbern werden ein Finanzierungs- und ein Nutzungskonzept verlangt. Bei der Bewertung von Nutzungskonzepten finden auch sozialpolitische Kriterien Berücksichtigung. Zu 7.: Derzeit werden keine Überlassungen zur Zwischennutzung konkret in Betracht gezogen. Tiefensee Minister Entwicklung des alten Klinikgeländes in der Bachstraße in Jena Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: