10.06.2015 Drucksache 6/696Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juni 2015 Schwimmunterricht an Thüringer Grundschulen und Schwimmfähigkeit bei Schülern Die Kleine Anfrage 284 vom 24. April 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Beitrag in der Ostthüringer Zeitung vom 20. März 2015 beklagt die Deutsche Lebensrettungsge sellschaft (DLRG) eine nachlassende Schwimmfähigkeit bei Schülern. Nur noch 20 Prozent gäben an, in der Schule Schwimmen gelernt zu haben und über 20 Prozent der Grundschulen hätten gar keinen Zu gang mehr zu einem Schwimmbad. Im Freistaat Thüringen ist der Schwimmunterricht an Thüringer Schu len in der 3. oder der 4. Klassenstufe verbindlich vorgeschrieben. Um die Durchführung gewährleisten zu können, sind entsprechende Voraussetzungen erforderlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Schwimmunterricht an Thüringer Grundschulen bei? 2. Wird der Schwimmunterricht im laufenden Schuljahr an allen Thüringer Grundschulen entsprechend Lehrplan durchgeführt bzw. welche Ausnahmen gibt es mit welcher Begründung? 3. Wie hoch ist aktuell der Anteil Thüringer Schüler, die in der 3. bzw. 4. Klassenstufe am Schwimmunterricht teilnehmen und wie hat sich dieses Verhältnis innerhalb der letzten fünf Schuljahre entwickelt? 4. Wie viel Prozent der Thüringer Schüler verließen in den letzten fünf Jahren die Grundschule mit dem "Seepferdchen" bzw. erfüllten die Anforderungen an die Schwimmfähigkeit? 5. Wo steht nach Kenntnis der Landesregierung der Freistaat bei der Quote der Grundschüler, die schwim men können, im Vergleich zu anderen Bundesländern? 6. Wie schätzt die Landesregierung die Qualität des Schwimmunterrichts an Thüringer Grundschulen hin sichtlich der Anzahl an Schwimmlehrerinnen/Schwimmlehrern und deren Weiterbildung ein? 7. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der Sicherstellung des Schwimmun terrichts an allen Thüringer Grundschulen und in Bezug auf die Erlangung der Schwimmfähigkeit bei Grundschülern? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thematik Schwimmunterricht an Thüringer Grundschulen hat für die Landesregierung eine große Be deutung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/696 Der Anfangsschwimmunterricht in der Klassenstufe 3 bzw. 4 hat die Erlangung der Schwimmfähigkeit, d. h. 15 Minuten Dauerschwimmen, zum Ziel. Damit erwerben die Schülerinnen und Schüler die lebenslange Be fähigung, sich im Element Wasser so zu bewegen, dass sie sich in einer Gefahrensituation bis zum Eintref fen fremder Hilfe erst einmal selbst helfen können. Insofern wird ein sehr hoher Wert darauf gelegt, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler die Schwimmfähigkeit erlangen. Der Schwimmunterricht wird dabei über die in den Staatlichen Schulämtern zuständigen Koordinatoren für Sport und Wettbewerbe bzw. Schulschwimmverantwortlichen der Regionen in Zusammenarbeit mit den je weiligen Schulträgern organisiert. Zu 2.: Der Anfangsschwimmunterricht wird an allen staatlichen Schulen lehrplangerecht durchgeführt. Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, sich entsprechend an den Lehrplan anzulehnen und ebenfalls Schwim munterricht in den Klassenstufen 3 bzw. 4 anzubieten; Ausnahmefälle sind in der Anlage 1 dargestellt. Zu 3.: Die entsprechenden Daten sind in der Anlage 2 dargestellt. Zu 4.: Die entsprechenden Daten sind in der Anlage 3 dargestellt. Zu 5.: Bundesweit erfolgt keine statistische Erfassung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler nach Beendigung des Anfangsschwimmunterrichts. Ein objektiver Vergleich der Länder ist nicht möglich, da sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen bestehen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Thüringen mit einem der vorderen Plätze abschneiden würde, da die Schwimmausbildung in Thüringen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Sportlehrern vorgenommen werden darf, die ihre Rettungsfähigkeit und Me thodik des Schwimmunterrichts aller drei Jahre in speziellen Lehrgängen auffrischen müssen. Zum anderen ist Thüringen eines der wenigen Länder, die unter "Schwimmfähigkeit" das andauernde Schwimmen von mindestens 15 Minuten verstehen und damit weit über die Akzeptanz des "Seepferdchens" hinausgehen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zu 7.: Der verpflichtende Anfangsschwimmunterricht ist fest im Sportlehrplan für die Grundschulen verankert. Durch die enge Zusammenarbeit von den verantwortlichen Koordinatoren für Sport und Wettbewerbe in den Staatlichen Schulämtern bzw. den Schwimmverantwortlichen in den Regionen mit den örtlichen Schul trägern und dem zuständigen Ministerien muss auch weiterhin sichergestellt werden, dass genügend aus gebildete Sportlehrer vor Ort den Schwimmunterricht absichern können. In allen Schulamtsbereichen werden permanent große Anstrengungen unternommen, um die Rahmenbe dingungen für einen flächendeckenden Anfangsschwimmunterricht abzusichern. Durch zusätzliche Angebote von freiwilligem Schwimmförderunterricht können Schülerinnen und Schüler, die während des Anfangsschwimmunterrichts keine Schwimmfähigkeit erlangt haben, diese im Nachhin ein erwerben. Dr. Klaubert Ministerin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Schulamt Ort Name der Schule Staatliche Schule Schule in freier Trägerschaft Gründe Erfurt Freie Waldorfschule x mehrwöchiger Schwimmkurs im Freibad jeweils zum Schuljahresende Erfurt Regenbogen Freie Schule x ca. 2-Wochen-Rhythmus für alle Schüler der Klassen 1-4; Teilnahme nur auf freiwilliger Basis Nordthüringen Silkerode IGEL-Schule x fehlende Rettungsfähigkeit der Lehrerin (Qualifizierung läuft derzeit) Mittelthüringen Thüringer Schulen ohne regulären Anfangsschwimmunterricht Anlage 2 Schuljahr Anzahl der Schüler gesamt TN Schwimmunterricht in Prozent 2009/10 16.682 16.605 99,54% 2010/11 15.964 15.802 98,99% 2011/12 15.870 15.785 99,46% 2012/13 16.427 16.316 99,32% 2013/14 16.936 16.835 99,40% Die Daten zum laufenden Schuljahr werden erst am Schuljahresende zusammen mit der Erfassung der Schwimmfähigkeit abgefragt. Teilnehmer Anfangsschwimmunterricht von 2009/2010 bis 2013/2014 Anlage 3 Anzahl der Schüler mit Schwimmfähigkeit 2009 bis 2014 Schuljahr Anzahl der Schüler gesamt Schwimmfähigkeit (15 min. Dauerschwimmen) in Prozent 2009/10 16.682 13.171 78,95% 2010/11 15.964 12.679 79,42% 2011/12 15.870 12.921 81,42% 2012/13 16.427 13.002 79,15% 2013/14 16.936 13.478 80,12% Es erfolgt weder eine zahlenmäßige noch prozentuale Erfassung der Schüler/-innen, die im Besitz eines „Seepferdchens“ sind, da dieses nur eine Vorstufe zur Erlangung der Schwimmfähigkeit bedeutet.