19.03.2019 Drucksache 6/6982Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2019 Schulbezogene Jugendsozialarbeit Die Kleine Anfrage 3680 vom 31. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird die Schulbezogene Jugendsozialarbeit in Thüringen durch den Frei staat Thüringen mit Landesmitteln gefördert. Ein Landesprogramm "Schulbezogene Jugendsozialarbeit" wurde eingerichtet. Der Zuwendungszweck ist durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 16. Juni 2016 festgeschrieben. Ziele des Landesprogramms sind unter anderem, soziale Benachteiligun gen sowie individuelle Beeinträchtigungen und strukturelle Nachteile abzubauen. Die Arbeit in den geför derten Projekten basiert auf die im Jahr 2014 im Landesjugendhilfeausschuss beschlossenen "fachlichen Empfehlungen". Im Jahr 2017 stellte der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht fest, dass die Förde rung der Schulsozialarbeit in der Vergangenheit "aufwendig, intransparent und unwirtschaftlich" erfolgt sei. Wir fragen die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurde die Schulbezogene Jugendsozialarbeit mit Landesmitteln des Freistaats Thürin gen seit dem Schuljahr 2013/2014 gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Für welche konkreten Projekte wurden seit dem Schuljahr 2013/2014 Zuwendungen in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und mit welchem Stellenanteil gewährt (bitte für jede Schule nach Schulamtsbe reich aufschlüsseln)? 3. Wie viele Stellen wurden in der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch das Landesprogramm be ziehungsweise infolge des Landesprogramms neu geschaffen beziehungsweise in dieses überführt? 4. Wie viele Stellen wurden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Träger der öffentli chen Jugendhilfe (Erstempfänger) infolge des Landesprogramms neu geschaffen? 5. Wie viele Stellen wurden bei den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe oder den örtlichen Trä gern der öffentlichen Jugendhilfe (Leistungserbringer) infolge des Landesprogramms neu geschaffen? 6. Wie werden die in der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit tätigen Personen vergütet und gibt es Ge haltsunterschiede in Abhängigkeit vom jeweiligen Träger (soweit dies der Fall ist, wird um Auflistung nach Trägern gebeten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner und Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6982 7. Gab es seit dem Schuljahr 2013/2014 Beanstandungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendungen und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbereichen)? 8. Wie hat sich der Bedarf an Schulbezogener Jugendsozialarbeit seit dem Jahr 2010 in Thüringen entwi ckelt (bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbereichen)? 9. Mit welchem Bedarf an Schulbezogener Jugendsozialarbeit rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2025 (bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbereichen)? 10. Ist eine Evaluierung der "fachlichen Empfehlungen" zur Schulbezogenen Jugendsozialarbeit und des Landesprogramms vorgesehen beziehungsweise wann und mit welchem Ergebnis hat eine Evaluierung zuletzt stattgefunden? 11. Welche Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Feststellungen des Landesrechnungshofs bezüglich des aus dessen Sicht unwirtschaftlichen Mitteleinsatzes im Rahmen der Schulbezogenen Jugendsozi alarbeit getroffen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Haushaltsansätze bewilligte Mittel (in Euro) 2013 3.000.000 2.341.855 2014 10.000.000 9.164.454 2015 10.106.000 9.576.883 2016 10.330.000 10.042.289 2017 10.607.000 10.604.580 2018 11.155.800 11.151.270 2019 11.382.300 Zu 2.: Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen. Sie erhalten vom jeweils verfügbaren Haushaltsansatz nach einem festgelegten Verteilungsmaßstab eine Festbetragsfinanzierung, die sie in eigener Zuständigkeit gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung verwenden. Im Rahmen der ört lichen Jugendhilfeplanung werden auch die Schulen ausgewählt, an denen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt werden. Schulamtsbereiche sind hierbei kein Kriterium. Hinsichtlich der För derhöhe und der Zuordnung je Haushaltsjahr verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Derzeit werden 305 Fachkräfte auf 228,9 Vollzeitstellen gefördert. Vor Beginn des Landesprogramms Schul bezogene Jugendsozialarbeit im Jahr 2013 gab es 127,1 Vollzeitstellen (174 Fachkräfte). Zu 4.: Vor Beginn des Landesprogramms Schulbezogene Jugendsozialarbeit im Jahr 2013 wurden die erfassten Stellen nicht nach öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe differenziert. Zu 5.: Sofern man die Differenz zwischen den im Jahr 2013 bestehenden Vollzeitstellen und den aktuell beste henden als neu geschaffene Stellen ansieht, wurden durch das Landesprogramm 101,8 Vollzeitstellen neu geschaffen. Zu 6.: Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit werden in vergleichbarer Höhe der Entgeltgruppe 9 entsprechend der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) gefördert. Dem entspricht die Vergütungsgruppe S 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst Sozial und Erziehungsdienst (TVöD SuE) im kommunalen Bereich. Eine geringere Vergütung ist nicht förderfähig. 3 Drucksache 6/6982Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Es bestand bisher kein Anlass, einen Zuwendungsbescheid zu widerrufen. Teilweise Widerrufe von Beschei den ergaben sich in Einzelfällen durch die Rückzahlung nicht verwendeter Fördermittel. Zu 8.: Grundsätzlich hat das Land gemäß § 82 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Aufgabe, die Tätig keit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Weiterentwicklung anzuregen und zu fördern. Für eine überregionale Gesamteinschätzung des Bedarfs an schulbezogener Jugendsozialarbeit durch das Land, das die örtlichen Bedarfsfeststellungen damit einer fachaufsichtlichen Bewertung unterziehen müsste, be steht keine Rechtsgrundlage. Zu 9.: Zur Frage der Feststellung des Bedarfs verweise ich auf die Antwort zu Frage 8. Zu 10.: Eine Evaluierung der "Fachlichen Empfehlungen" zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit ist nicht vorge sehen. Das Landesproramm selbst wurde im Jahr 2016/2017 evaluiert, der Abschlussbericht "Drei Jahre Schulbezogene Jugendsozialarbeit in Thüringen" wurde im Juni 2017 veröffentlicht*. Zu 11.: Es besteht Einvernehmen mit dem Rechnungshof, dass Schulsozialarbeit auf Dauer nicht aus zwei ver schiedenen Förderrichtlinien finanziert werden sollte. Dieses fachlich und haushaltsrechtlich unstrittige Ziel wurde mit einer Übergangszeit von zwei Jahren umgesetzt, um betroffenen Zuwendungsempfängern aus reichend Zeit zur Umstrukturierung zu lassen. Seit dem 1. Januar 2019 wird Schulsozialarbeit nur noch im Landesprogramm "Schulbezogene Jugendsozialarbeit" gefördert. Holter Minister Endnote: * Vergleiche https://www.schuso-thueringen.de/fileadmin/user_upload/teilhabe/Schuso/Publikationen/Abschlussbe richt_Evaluation_FINAL.pdf. Schulbezogene Jugendsozialarbeit Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Endnote: