19.03.2019 Drucksache 6/6984Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2019 Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Die Kleine Anfrage 3584 vom 8. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (vergleiche zum Beispiel Online-Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen vom 6. Dezember 2018) hat sich die Personalsituation an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz kaum gebessert. Im Jahr 2018 seien immer noch zahlreiche Kurse ausgefallen. Es seien zwar vier zusätzliche Stellen geschaffen worden, von denen aber erst zwei besetzt worden seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrgänge an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sind im Jahr 2018 ausgefallen? 2. Wie viele Lehrgangsteilnehmer waren von diesen Absagen betroffen? 3. Wie ist das Verhältnis zwischen den durchgeführten und den abgesagten Lehrgangstagen? 4. Wie viele Lehrgangsstunden wurden durch externe Ausbilder (nicht Mitarbeiter der Thüringer Landesfeuerwehr - und Katastrophenschutzschule) erbracht und wie hoch waren die hierfür aufgewandten Haushaltsmittel ? 5. Wie viele Absagen mussten durch die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule aufgrund fehlender Kapazitäten (zum Beispiel Überbelegung) erfolgen? 6. Welche Maßnahmen wurden für das Jahr 2019 ergriffen, um den Ausfall von Lehrgängen zu reduzieren? 7. Warum konnten zwei Stellen bislang nicht besetzt werden? 8. Bis wann soll nunmehr eine Besetzung der offenen Stellen erfolgen? 9. Welche Lehrgänge hält die Landesregierung für die Aufrechterhaltung des Feuerwehrdienstes in Thüringen für zwingend nötig und welche Lehrgänge könnten notfalls zu deren Gunsten gestrichen werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6984 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2018 wurden 20 Lehrgänge an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) abgesagt. Zu 2.: Für die abgesagten Lehrgänge lagen insgesamt 148 Anmeldungen vor. Zu 3.: Den 748 im Jahr 2018 durchgeführten Lehrgangstagen stehen 82 abgesagte Lehrgangstage gegenüber, dies entspricht einem Verhältnis von rund 9:1. Zu 4.: Im Jahr 2018 wurden insgesamt 631,5 Lehrgangsstunden durch externe Ausbilder gehalten. Hierfür wurden Haushaltsmittel in Höhe vom 15.450,99 Euro aufgewandt. Zu 5.: Neben den in der Antwort zu Frage 2 bezifferten Absagen konnten 748 weitere Anmeldungen auf Grund fehlender Kapazitäten nicht berücksichtigt werden. Zu 6.: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018/2019 wurde die Anzahl der zur Verfügung stehenden Planstellen in der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule um insgesamt sieben Planstellen erhöht (vier in 2018, drei in 2019). Dennoch wird der Lehrgangsbedarf an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Jahr 2019 nicht vollständig gedeckt werden können, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle zur Verfügung stehenden Planstellen besetzt werden konnten. Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8. Aus diesem Grund wurde im Sinne der Planungssicherheit sowohl der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule als auch der Lehrgangsbewerber - und damit den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend - die Zahl der angebotenen Lehrgänge reduziert . Dadurch bleibt zwar auf der einen Seite der aktuell vorhandene Lehrgangsstau zunächst weiter bestehen , auf der anderen Seite werden von vorn herein absehbare Lehrgangsabsagen vermieden. Andere Kompensationsmaßnahmen, wie etwa die Reduzierung beziehungsweise Zusammenlegung von Lehrgängen, deren vorhandene Teilnehmerkapazität in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft wurde, oder die Ausgliederung von Lehrgängen, deren Durchführung in den primären Verantwortungsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte fallen, stehen in nur sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Die dadurch unter den Lehrkräften gegebenenfalls frei werdenden Kapazitäten reichen allein nicht aus, um dem angesprochenen Lehrgangsstau entgegenzuwirken. Erschwerend kommt hinzu, dass Ressourcen naturgemäß nur unter den Lehrkräften eingespart werden können, deren Fachbereiche gerade nicht vom Lehrgangsstau betroffen sind und somit der Umfang des momentanen Lehrkräftemangels vorerst unverändert bestehen bleibt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zu 7.: Für eine Stelle erfüllte keiner der Bewerber die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Für die andere Stelle wurde die einzige Bewerbung zurückgezogen, um insbesondere finanzielle Nachteile im Vergleich zum bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu vermeiden. Zu 8.: Im ersten Fall wird gegenwärtig eine interne Lösung durch den Aufstieg eines Ausbilders der Thüringer Landesfeuerwehr - und Katastrophenschutzschule vom mittleren in den gehobenen Dienst geprüft. Zugleich ist die schnellstmögliche Nachbesetzung der durch diese Aufstiegsmaßnahme im mittleren Dienst frei werdenden Stelle vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese komplexe Personalmaßnahme im laufenden Kalenderjahr abschließen lässt. 3 Drucksache 6/6984Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im zweiten Fall soll die Stelle zum 1. April 2020 durch Übernahme eines eigenen Anwärters des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes besetzt werden. Zu 9.: Der Ausbildungsauftrag der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ist umfassend. In seiner Gesamtheit soll das Lehrgangsangebot die dort zur Ausbildung weilenden Feuerwehrangehörigen möglichst in die Lage versetzen, Hilfe in allen erdenklichen Gefahrensituationen leisten zu können. Insofern ist der gänzliche Verzicht auf vorgesehene Ausbildungsinhalte, die sich insbesondere aus den Regelungen der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürFwLAPO), der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) und der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung in der Feuerwehr" ergeben, nicht möglich. Die notwendige Gewichtung beziehungsweise Priorisierung wird bereits durch die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Form des jährlichen Lehrgangplans vorgenommen, in welchem die verschiedenen Ausbildungsmaßnahmen in unterschiedlichem Umfang angeboten werden. Im Sinne eines möglichst ressourcenschonenden und effektiven Lehrgangsbetriebs ist es jedoch unter Berücksichtigung der Praxisrelevanz und der tatsächlichen Inanspruchnahme der konkreten Ausbildungsmaßnahmen denkbar, das jeweilige Lehrgangsangebot anzupassen und in einzelnen Bereichen maßvoll zu reduzieren. Zu diesen Bereichen zählen gegenwärtig - die Heißausbildung in der Brandsimulationsanlage/Ausbildung im Feststoffbrandcontainer, - die Fortbildungen im Bereich der speziellen Technischen Hilfeleistung für Bau- und Ölschadensgefahren, - die Unterweisungen in spezielle Fahrzeugausstattungen des ABC-/CBRN-Schutzes und - die Technische Hilfeleistung. Die skizzierten Einsparpotentiale sind jedoch so gering, dass im Gegenzug keine ausreichenden Möglichkeiten geschaffen werden könnten, um das Angebot für die vom Lehrgangsstau besonders betroffenen Bereiche der Führungskräfte- und Technikerausbildung zu erweitern. Maier Minister Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: