21.03.2019 Drucksache 6/6986Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. April 2019 Einführung eines E-Government-Portals in Thüringen Die Kleine Anfrage 3696 vom 8. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2691 (E-Government in Thüringen, Drucksache 6/5209) wird in Bezug auf die Digitalisierung der Verwaltung von Seiten der Landesregierung von "mit festen Fristen verbundene Maßnahmen" gesprochen, die bis zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden sollten. Als Beispiele wurden "das zwingende Anbieten von elektronischen Verwaltungsleistungen über das zentrale E-Government-Portal oder aber auch die Schaffung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten" genannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation bei der Digitalisierung der Verwaltung? 2. Wie viel Geld ist von der Landesregierung für die technische Ausstattung der Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene für die Digitalisierung vorgesehen (wenn möglich nach einzelnen Projekten auflisten)? 3. Auf welche "mit festen Fristen verbundene Maßnahmen" bezog sich die Antwort der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2691 (bitte alle Maßnahmen auflisten)? 4. Welche dieser Maßnahmen wurden bis zum 1. Januar 2019 umgesetzt und bis wann sollen die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden? 5. Welche E-Government-Projekte gibt es, bei denen das Land mit den Kommunen zusammengearbeitet hat (bitte einzeln auflisten)? 6. Welche Dienstleistungen können über das E-Government-Portal von den Bürgern in Anspruch genommen werden und welche Leistungen sind zukünftig geplant? 7. Wie viele Bürger haben bereits Dienstleistungen des E-Government-Portals in Anspruch genommen? 8. Welche elektronischen Bezahlmöglichkeiten wurden auf Landesebene eingeführt? 9. Wie viele Bürger haben bereits die elektronischen Bezahlmöglichkeiten in Anspruch genommen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6986 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Digitalisierung der Verwaltung ist in Bund und Ländern ein Prozess der seit 2017 eine besondere Dynamik erfährt. Die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben zu einer breiten Bewegung in den Verwaltungen aller Ebenen geführt und befördern den Veränderungsprozess nachhaltig. Die Landesregierung hat seit 2015 die Digitalisierung der Landesverwaltung als einen Schwerpunkt erkannt und vorangetrieben . Dies betraf und betrifft insbesondere die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen in Gestalt des Thüringer E-Government-Gesetzes, als auch von technischen Grundlagen in der IT-Infrastruktur des Landes, der Einführung der elektronischen Akte und dem Aufbau von Komponenten für die Nutzung von E-Government -Diensten. So wurde in den letzten Jahren das landesweite Dokumentenmanagementsystem mit einer zentralen Plattformarchitektur gestartet und mit dem Auf- und Ausbau von E-Government-Diensten, zum Beispiel eines zentralen ePayment-Verfahrens, einem zentralen E-Government-Portal und der Erneuerung der E-Vergabeplattform begonnen, beziehungsweise bereits umgesetzt. Auf dieser Grundlage wurde und wird auch weiterhin daran gearbeitet, nicht nur die Prozesse in der Verwaltung zu digitalisieren, sondern insbesondere das Angebot an elektronischen Verwaltungsleistungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wirtschaft auszubauen. Dazu hat sich der Freistaat Thüringen maßgeblich in die Erarbeitung des Onlinezugangsgesetz-Umsetzungskatalogs eingebracht und mit der Beteiligung am Pilot-Digitalisierungslabor Wohngeld sowie den Themenfeldern "Steuern und Zoll" und "Querschnitt" eine führende Rolle eingenommen. Aufgrund der Verpflichtung des Onlinezugangsgesetzes, auch kommunale Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, hat die Landesregierung frühzeitig den Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden in Thüringen aufgenommen und in einem kooperativen Miteinander die zukünftige Zusammenarbeit vereinbart. Ausfluss dessen ist die im Oktober 2018 geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT für Thüringer Kommunen inklusive eines Fördermittelvolumens von bis zu 80 Millionen Euro bis 2022 fordert die Landesregierung nicht nur eine Beteiligung der Kommunen am Digitalisierungsprozess ein, sondern unterstützt die Bestrebungen der Kommunen auch finanziell. Der Weg zu einer weitreichenden Digitalisierung der Thüringer Verwaltung auf allen Ebenen ist noch lang. Die Grundsteine wurden seit 2015 dafür gelegt, so dass hierauf in den kommenden Jahren aufgebaut werden kann. Dabei wird der Ebenen übergreifenden Kooperation auch weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen. Zu 2.: Es ist kein Standard festgelegt, was unter technischer Ausstattung für die Digitalisierung zu verstehen ist. Die Frage wird deshalb dahingehend ausgelegt, dass alle IT-Sachausgaben des Einzelplans 16 als Ausgaben für die Digitalisierung auf Landesebene zu verstehen sind. Die Ausgabeermächtigung für Sachausgaben im Einzelplan 16 im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 beläuft sich auf 107.440.400 Euro im Haushaltsjahr 2018 und 107.629.000 Euro im Haushaltsjahr 2019. Darin enthalten sind jeweils rund sechs Millionen Euro für gemeinsame IT-Maßnahmen mit Kommunen, die bei Bedarf im Rahmen der Deckungsfähigkeit im Einzelplan 16 verstärkt werden können. Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 sieht zum aktuellen Stand eine Ausgabeermächtigung für Sachausgaben in Höhe von 122.362.700 Euro vor. Darin enthalten sind 20 Millionen Euro für gemeinsame IT-Maßnahmen mit den Kommunen. Darüber hinaus sind auch in den Ressorteinzelplänen sowie insbesondere im Einzelplan 17 Haushaltsmittel für die technische Ausstattung für die Digitalisierung vorgesehen. Beispielhaft sind hier die Ausgaben für die Digitalisierung in den Schulen (jährlich 25 Millionen Euro) sowie die Einführung und den Betrieb des Digitalfunks in den Kommunen (2018 = 2,268 Millionen Euro; 2019 = 2,725 Millionen Euro) zu nennen. Eine Aufstellung aller Vorhaben und Verfahren der obersten Landesbehörden, einschließlich deren nachgeordneten Dienststellen, ist dem IT-Gesamtplan der Thüringer Landesverwaltung für die Jahre 2018/2019 zu entnehmen. Dieser wurde dem Thüringer Landtag im November 2017 übersandt. Zu 3.: Es wird auf die §§ 2, 6, 7, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 19 und 21 des Thüringer E-Government-Gesetzes (Thür- EGovG) verwiesen. Zu 4.: Bei den Maßnahmen ist zwischen den Verpflichtungen der Landes- und Kommunalbehörden zu unterscheiden . Hinsichtlich des Umsetzungsstands bei den Kommunalbehörden liegen der Landesregierung keine de- 3 Drucksache 6/6986Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode taillierten Erkenntnisse vor. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Im Hinblick auf die Verpflichtung aus § 10 ThürEGovG ist jedoch erkennbar, dass einige Kommunen ihr Angebot an elektronischen Verwaltungsangeboten erweitert haben und aktuell ausbauen. Hinsichtlich des Umsetzungsstands zum 1. Januar 2019 bei den Landesbehörden ist Folgendes festzustellen: ThürEGovG Umsetzungsstand § 6 Abs. 2 abgeschlossen § 7 Abs. 1 abgeschlossen, technische Überarbeitung bis 30. April 2019 § 10 abgeschlossen, technische Überarbeitung bis 30. April 2019 § 11 Abs. 2 abgeschlossen § 13 abgeschlossen § 33 Abs. 1 abgeschlossen Zu 5.: Bei folgenden Projekten hat der Freistaat Thüringen mit den Kommunen zusammengearbeitet: • Abschluss der Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Spitzenverbänden • Bereitstellung des zentralen ThAVEL-Verfahrens (ThAVEL = Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen ) • Umsetzung von internetbasierter Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Stufe 1 und 2 als zentralen Dienst für die kommunalen Zulassungsbehörden • Bereitstellung des zentralen eID-Verfahrens (eID = electronic Identity) • Bereitstellung des zentralen ePayment-Verfahrens • Bereitstellung des Landesdatennetzes • Einführung der Online-Sicherheitsüberprüfung • Bereitstellung des Zuständigkeitsfinders • Bereitstellung des Thüringer Formularservices • Bereitstellung der Thüringer Vergabeplattform • Bereitstellung des zentralen Informationsregisters Thüringen • Bereitstellung der Thüringer Datenaustauschplattform Zu 6.: Über das E-Government-Portal können durch den angebundenen Zuständigkeitsfinder prinzipiell alle von den zuständigen Thüringer Verwaltungen eingepflegten und angebotenen Verwaltungsleistungen (Dienstleistungen ) in Anspruch genommen werden. Bis zum 31. Dezember 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes in Anspruch genommen werden können. Zu 7.: Zu dieser Frage liegen keine Daten vor, da die Aufrufe von Dienstleistungen im E-Government-Portal einzelnen Bürgern nicht zugeordnet werden können. Zugriffsstatistiken bilden jedoch geeignete Indikatoren für den Nutzungsgrad dieser Angebote. Der Zentrale Thüringer Formularservice wurde mehr als eine Million Mal aufgerufen. Im Zuständigkeitsfinder wurden im Jahr 2018 bei mehr als 1,3 Millionen Aufrufen zirka 3,2 Millionen Verwaltungsleistungen abgefragt. Zu 8.: Als elektronische Bezahlmöglichkeiten werden derzeit über die zentrale Zahlungsverkehrsplattform - ePay- BL- Kreditkarte (VISA und MasterCard), giropay und paydirekt angeboten. Zu 9.: Seit der Einführung der elektronischen Bezahlmöglichkeit im April 2018 wurden 21 Zahlvorgänge durchgeführt. Taubert Ministerin Einführung eines E-Government-Portals in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: