06.01.2015 Drucksache 6/70Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Januar 2015 Tarnfirmen des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (TLfV) und die "TeFor -System" Die Kleine Anfrage 37 vom 30. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: MDR Thüringen berichtete am 13. Juni 2014 über eine jahrelang geheimgehaltene Außenstelle des TLfV in der Häßlerstraße 6. Bis zum Juni residierte dort noch eine Firma mit dem Namen "TeFor-System" mit Briefkasten , von deren Existenz und dem dazugehörigen Briefkasten die Hausverwaltung bis zur Medienanfrage nichts wusste. "Offenbar handelte es sich um eine getarnte Postanschrift, unter der die geheime Außenstelle erreichbar war" resümierte damals der MDR Thüringen. In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit Tarnfirmen des TLfV zu Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden. Diese betrafen u. a. die Tarnfirma "Heron". Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage betreibt das TLfV sogenannte Tarnfirmen oder Tarnadressen? 2. Welche Zwecke verfolgt das TLfV mit der Einrichtung von Tarnfirmen oder Tarnadressen grundsätzlich? 3. Handelt es sich bei "TeFor-System" um eine Tarnfirma oder Tarnadresse des TLfV? Wenn ja, wie lange und welchem Zweck diente diese? 4. Was bedeutet die Abkürzung "TeFor-System", welches Firmenprofil und welche Arbeiten verfolgte die Firma offiziell und gegebenenfalls nach Darstellung der Legende? 5. Wird "TeFor-System" weiterhin für Zwecke des TLfV genutzt? 6. Wie viele Tarnfirmen betrieb und betreibt das TLfV seit 2009 (bitte Einzelaufstellung nach Zeitraum und Firmenprofil)? 7. Betreiben die vom TLfV genutzten Tarnfirmen auch eigene Konten? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ? 8. Übten Tarnfirmen des TLfV in der Vergangenheit auch unternehmerische Tätigkeiten aus? Wenn ja, jeweils in welchem Zeitraum, welcher Art und mit welcher Umsatzhöhe? 9. Welche Ermittlungen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegen Tarnfirmen des TLfV oder deren Mitarbeiter sind der Landesregierung seit 1996 bekannt geworden (bitte Darstellung mit Zeitpunkt, Name K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/70 der Tarnfirma, Kontext des Verfahrens, gegebenenfalls bekannte Schadenssummen und Ausgang des Verfahrens)? 10. Wie wird nach Auffassung der Landesregierung sichergestellt, dass Tarnfirmen des TLfV nicht komplett im rechtsfreien Raum operieren oder über solche Firmen z. B. Gelder veruntreut werden, wie im Fall der Firma "Heron" geschehen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2014 (Eingang: 6. Januar 2015) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 4010 aus der 5. Wahlperiode verwiesen. Zu 2.: Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dient grundsätzlich dem Zweck der Aufgabenerfüllung gemäß § 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 4010 aus der 5. Wahlperiode verwiesen. Zu 3.: Ja - im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 sowie auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 4010 aus der 5. Wahlperiode verwiesen. Zu 4.: Die Abkürzung "TeFor-System" steht für "Technische Forschung System". Über die Bezeichnung "TeForSystem " hinaus gab es hinsichtlich einer marktwirtschaftlichen Tätigkeit oder eines offiziellen Zwecks dieser Firma keine Legende. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Nein Zu 6.: Seit 2009 wurden neben "TeFor-System" keine Tarnfirmen betrieben. Zu 7.: Die Firma "TeFor-System" betrieb kein eigenes Konto. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 9.: In den Jahren 2000 bis 2004 wurden durch die Staatsanwaltschaft Erfurt Ermittlungen im Zusammenhang mit der Fa. Heron-Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Erfurt geführt. Gegenstand waren Vorwürfe des Betruges und der Untreue im Zusammenhang mit dem Abschluss mehrerer Scheinwerkverträge durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) über Studien und Berichte (Werklohnzahlungen in Höhe vom 234.200 Deutsche Mark) sowie ein Filmprojekt (Produktionskostenzuschuss in Höhe vom 95.000 Deutsche Mark) in der Zeit von 1996 bis 1998. Gegen zwei Beschuldigte wurden die Ermittlungen im Jahr 2004 durch die Staatsanwaltschaft nach § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Gegen die übrigen Beschuldigten wurde im Jahr 2004 Anklage zum Landgericht Erfurt erhoben. Nach Durchführung der Hauptverhandlung wurde das Verfahren im Jahr 2010 durch das Gericht gegen zwei Beschuldigte nach § 153 Abs. 2 StPO und gegen einen Beschuldigten insoweit nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Zu 10.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister _GoBack