26.03.2019 Drucksache 6/7014Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. April 2019 Förderprogramme zur Integration und Qualifikation Geflüchteter in den Arbeitsmarkt Die Kleine Anfrage 3701 vom 5. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland wird verstärkt über deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration gesprochen. Hierbei kommt insbesondere dem Aspekt des zunehmenden Fachkräftemangels , der in einigen Bereichen und Branchen auch innerhalb der Thüringer Wirtschaft bereits dramatische Auswirkungen zeigt, besondere Bedeutung zu. Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft würde die jährliche Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik schon heute um 30 Milliarden Euro höher ausfallen, wenn Personallücken geschlossen werden könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Förderprogramme des Bundes und des Landes kommen in Thüringen im Rahmen der Diskussion zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zum Tragen? 2. Welche Ziele verfolgen die Förderprogramme (Integration und/oder Qualifikation) und welchen Förderumfang besitzen diese? 3. In welchen Ministerien auf Bundes- und Landesebene beziehungsweise bei welchen Institutionen ressortieren die unter Frage 1 genannten Programme? 4. Wer ist - je nach Förderprogramm - antragsberechtigt und inwieweit werden die Leistungen an Personen entsprechend ihres Aufenthaltsstatus vergeben (bitte entsprechend nach Personen mit Aufenthaltserlaubnis , Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung aufschlüsseln)? 5. Inwieweit wird Aufklärungsarbeit betrieben, um Geflüchtete und entsprechend verantwortliche Stellen über die Möglichkeit zu informieren, Förderprogramme in Anspruch zu nehmen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. März 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Thüringer Landesregierung verfügt über keine systematische Auflistung aller Förderprogramme des Bundes, die sich direkt oder auch indirekt an die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen richten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Warnecke (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7014 Auf Landesebene wurde die Förderrichtlinie zum Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" (LAT) explizit um die Zielgruppe der Menschen mit Fluchthintergrund erweitert. Zudem existiert die "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Projektförderrichtlinie Integration)". Diese ermöglicht die Förderung von Projekten, welche die wirtschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen unterstützen. Die ansonsten auf Landesebene existierenden Förderrichtlinien und -programme umfassen jeweils bestimmte förderfähige Personengruppen der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, zu denen auch Geflüchtete gehören können, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit/Langzeitarbeitslosigkeit , Status Auszubildender/Auszubildende, Weiterbildungsbedarf et cetera). Zu 1.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Fokus der Projekte des Landesprogramms "Arbeit für Thüringen" für Geflüchtete steht die Beschäftigungsförderung und die berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlungen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Berufsausbildung stärken. Es werden zielgruppenspezifische Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen oder sozialen Integration einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen unterstützt . Mit Stand 28. Februar 2019 wurden 94 Projekte gefördert. Dafür wurden seit Inkraftsetzung der Richtlinie im Jahr 2015 insgesamt 20,9 Millionen Euro verausgabt beziehungsweise gebunden. Die Förderung über die Projektförderrichtlinie Integration benennt verschiedene integrationsspezifische Teilziele . Unter anderen genannt sind die Stärkung der Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund zur Verbesserung deren beruflicher Qualifikation und die Verbesserung deren Chancen bei der Eingliederung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Für die Förderung auf Basis der Projektförderrichtlinie Integration stehen im aktuellen Haushalt (2019) rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zu 3.: Die Zuständigkeit für das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" liegt beim Thüringer Ministerium für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Zuständigkeit für die "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Projektförderrichtlinie Integration)" obliegt dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Zu 4.: Zuwendungsempfänger im Rahmen der Richtlinie des Landesprogramms "Arbeit für Thüringen" sind fachlich geeignete natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen haben. Maßgeblich für die Projektteilnahme einer geflüchteten Person ist ein mindestens nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heißt, dass zum Beispiel auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder geflüchtete Personen mit Duldung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sowie geflüchtete Personen mit Aufenthaltserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (sofern diese noch keine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten haben) an entsprechenden Projekten der LAT-Richtlinie teilnehmen können, wenn für die Zukunft der Zugang zum Arbeitsmarkt möglich und wahrscheinlich ist. Zu einer Antragstellung über die "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Projektförderrichtlinie Integration )" sind rechtsfähige Träger berechtigt, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Hierzu zählen beispielsweise eingetragene Verbände und Vereine, Kirchen, Migrantenorganisationen , Kommunen und Institutionen, die in der Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund tätig sind. Zielgruppe für Projekte sind alle Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. 3 Drucksache 6/7014Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Über die Fördermöglichkeiten auf Grundlage der Richtlinie zum Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" werden die Akteure über die Internetauftritte des Freistaats Thüringen sowie der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH informiert. Informationen werden außerdem in den relevanten integrations- und migrationspolitischen Gremien gestreut. Darüber hinaus wurde die Broschüre "Thüringer Erfolgswege - Gelungene Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung" durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erstellt. Die darin vorgestellten Integrationswege vermitteln einen exemplarischen Einblick in die Arbeit der einzelnen Projekte. Über die Fördermöglichkeit auf Basis der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Projektförderrichtlinie Integration)" werden die Akteure über die für Integrations- sowie Migrationspolitik relevanten Gremien und Netzwerke (zum Beispiel Landesintegrationsbeirat oder Ehrenamtskoordinatoren bei der Beauftragten für Migration, Integration und Flüchtlinge) informiert. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie über das Thüringer Landesverwaltungsamt (Bewilligungsbehörde) erhältlich. Werner Ministerin Förderprogramme zur Integration und Qualifikation Geflüchteter in den Arbeitsmarkt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: