27.03.2019 Drucksache 6/7017Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. April 2019 Psychologische Betreuung in der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 3636 vom 22. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Einsatzkräfte der Thüringer Polizei müssen tagtäglich mit traumatisierenden Situationen umgehen. Hinzu kommen Schichtarbeit, eine dünne Personaldecke und daraus resultierend eine hohe Arbeitsbelastung. Nicht zu vergessen ist auch die verschärfte Sicherheitslage, die zusätzliche Einsätze der Beamten erfordert. Eine Umfrage der Gewerkschaft der Polizei unter den Thüringer Beamten im vorigen Jahr brachte hervor, dass sich 93,5 Prozent psychisch oder physisch belastet fühlen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht nach meiner Ansicht Handlungsbedarf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachärzte für Psychiatrie/Psychotherapie sind beim Polizeiärztlichen Dienst derzeit eingestellt und gibt es im Krankheitsfall des Arztes/der Ärztin eine Vertretungslösung? 2. Ist der im vorigen Jahr durch den Polizeiärztlichen Dienst ausgeschriebene Dienstposten für einen Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie mittlerweile besetzt worden und sind weitere vorgesehen? 3. Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wird, wie gedenkt man dem Abhilfe zu schaffen? Ist eine eventuell notwendige Höherklassifizierung des Dienstpostens sowohl im Besoldungs- als auch im Tarifbereich vorgesehen? Wenn ja, in welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe? 4. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Polizeibedienstete in den Jahren 2017 und 2018 an psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Posttraumatische Belastungsstörung oder Burnout) erkrankten und wie viele davon durch einen Facharzt beim Polizeiärztlichen Dienst behandelt beziehungsweise untersucht worden sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Wie stellt sich der Anteil von Langzeiterkrankten (länger als sechs Wochen) in diesem Bereich für die Jahre 2017/2018 dar? 6. Werden Vorgesetzte im Umgang mit seelisch erkrankten Bediensteten regelmäßig geschult und erfolgt ein Einsatz von ausgebildeten Supervisoren beziehungsweise ist dieser in Zukunft geplant? 7. Zu welchem Zeitpunkt ist die Einführung des dringend benötigten Gesundheitsmanagements in der Thüringer Polizei geplant und werden hier auch psychosoziale Angebote unterbreitet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7017 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit ist beim Polizeiärztlichen Dienst eine Polizeipsychologin tätig. Eine Vertretung im Falle der Abwesenheit ist somit gegenwärtig nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 2.: Der im vorigen Jahr ausgeschriebene Dienstposten für einen Facharzt Psychiatrie/Psychotherapie konnte mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden. Im Februar 2019 erfolgte eine erneute Ausschreibung eines Dienstpostens "Polizeiarzt" mit einem allgemeineren Anforderungsprofil, um den Bewerberkreis entsprechend zu vergrößern. Die Bewerbungsfrist der aktuellen Ausschreibung läuft noch bis Mitte März 2019. Zu 3.: Eine "Höherklassifizierung" im Rahmen der im Jahr 2018 veröffentlichten Stellenausschreibung erfolgte bereits , da den Bewerbern hier eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 ThürBesG beziehungsweise eine Stelle der Wertigkeit E 15 TV-L in Aussicht gestellt wurde. Dies konnte jedoch nicht, wie erhofft, zu einem größeren Bewerberinteresse führen. Im Rahmen der nunmehr vorgenommenen Stellenausschreibung wird diese Möglichkeit ebenso aufgezeigt. Darüber hinaus könnte die nunmehr allgemeiner gefasste Stellenausschreibung eine Abhilfe sein, da diese sich nicht nur auf die Zulassung von Bewerbern beschränkt, die einen speziellen Facharztabschluss im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie besitzen sondern auch andere Fachärzte anspricht. Zu 4.: Beim Gesundheitszustand eines Menschen handelt es sich um einen höchst privaten und sehr persönlichen Umstand, der vorrangig nur den Betroffenen selbst berührt. Wird vom Polizeibeamten ein Arzt konsultiert, entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches den Arzt gemäß § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund existieren keine Rechtsgrundlagen, die den Dienstherrn dazu ermächtigen, in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen Feststellungen über den allgemeinen Gesundheitszustand der Polizeivollzugsbeamten zu erheben. Ausnahmen davon sind im Rahmen der Einstellung von Polizeivollzugsbeamten , für Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sowie bei bestehenden Zweifeln an der Polizeidienstfähigkeit normiert. Private Arztbesuche der Bediensteten mit entsprechenden Krankheitsbildern werden dem Polizeiärztlichen Dienst beispielsweise nur im Falle einer auf beamtenrechtlicher Grundlage initiierten amtsärztlichen Begutachtung der Polizeidienstfähigkeit bekannt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse darf der Polizeiärztliche Dienst jedoch nur zur Ausübung seiner Tätigkeit, beispielsweise der Feststellung der Polizeidienstfähigkeit verwerten. Eine Weitergabe dieser Informationen an die personalführenden Dienststellen ist nicht zulässig, da auch das Personal des Polizeiärztlichen Dienstes der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Vorgesetzte werden zum Umgang mit seelisch erkrankten Menschen bereits im Rahmen des Vorbereitungsdienstes zum gehobenen als auch zum höheren Polizeivollzugsdienst geschult. Nach Erlangung der benannten Laufbahnqualifikation(en) bestehen einzelfallbezogen insbesondere folgende Seminarangebote im Bereich Berufsethik/Polizeiseelsorge: • "Critical Incident Stress Managements (CISM l+ll)" • "Kriseninterventionsteam Thüringer Polizei" • "Umgang mit Leiden, Sterben und Tod im Polizeialltag" • "Resilienz" • "Todesnachricht - eine Aufgabe wie andere?" • "Ethik und Seelsorge in der Polizei" 3 Drucksache 6/7017Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Mit dem Dienstposten "Polizeipsychologe" (klinische Psychologie) verfügt der Polizeiärztliche Dienst grundsätzlich über die Befähigung zur Durchführung von Supervisionen. Diese Möglichkeit wird bei Bedarf beziehungsweise auf Anforderung überwiegend von Bereichen der Kriminalpolizei oder dem Thüringer Landeskriminalamt zielgruppenorientiert wahrgenommen. Zu 7.: Das Gesundheitsmanagement in der Thüringer Polizei wird bereits in einem ständig weiterzuentwickelnden Prozess umgesetzt, der eine Vielzahl von Elementen aufweist. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen beziehungsweise Instrumente im Kontext einer psychosozialen Betrachtungsweise werden in der Thüringer Polizei bereits durchgeführt: • Gefährdungsbeurteilungen (Kontext Arbeitsplatz) • Medizinische Betreuung (Polizeiärztlicher Dienst) • Psychosoziale Betreuung (Polizeiärztlicher Dienst) • Arbeitsmedizinische Betreuung (Stabsstelle Betriebsmedizin) • Krisenintervention (psychosoziale Notfallversorgung für polizeiliche Einsatzkräfte) • Gesundheits- und Präventionssport • Rehabilitationsmaßnahmen • Suchtmanagement • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Konfliktmanagement durch ein eingerichtetes Netz sozialer Ansprechpartner • Gesundheitspräventionsprogramme, insbesondere im Zusammenhang mit der Prävention des Diabetes -Mellitus-Typ-2 und des Metabolischen Syndroms • Polizeiseelsorge und berufsethischer Unterricht in der Polizei Im Sinne einer strategischen Ausrichtung und einer damit einhergehenden notwendigen ganzheitlichen Implementierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements der Thüringer Polizei ist die Einrichtung eines Lenkungsausschusses unter Vorsitz des Präsidenten der Landespolizeidirektion geplant. Maier Minister Psychologische Betreuung in der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: