28.03.2019 Drucksache 6/7023Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. April 2019 Lärmschutz für die Bewohner von Maua Die Kleine Anfrage 3707 vom 7. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Bau des Jagdbergtunnels bei Jena führte im Ortsteils Maua bei den Bewohnern zu einem Anstieg an Klagen über die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der Bundesautobahn 4. Auch die Lärmkartierung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie listet zahlreiche Wohngebäude in der Ortslage Maua mit Überschreitungen der Grenzwerte des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex über 24 Stunden zur Bewertung der allgemeinen Lärmbelästigung (LDEN) über 65 Dezibel (A) beziehungsweise des Nacht-Lärmindex zur Bewertung von Schlafstörungen (LNight) über 55 Dezibel (A) auf. Augenscheinlich wurde während der Arbeiten am Tunnel der Lärmschutzwall verringert. Zudem sorgt die Ausgangsrichtung der Tunnelröhre für zusätzliche akustische Belastung. Messungen der Bewohner Mauas konnten nach Fertigstellung des Jagdbergtunnels keine Lärmminderung feststellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Bewohner in Maua? 2. Welche Lärmschutzmaßnahmen bestanden vor, während und nach den Tunnelbauarbeiten am betreffenden Autobahnabschnitt? 3. Wurde die rechnerische Ermittlung der Lärmbelastung, wie sie im Planfeststellungsverfahren erfolgte, korrekt durchgeführt? 4. Welche Behörden sind für die Lärmschutzmaßnahmen an diesem Autobahnabschnitt verantwortlich und wer ist der Straßenbaulastträger? 5. Fanden vor und nach der Fertigstellung des Jagdbergtunnels Messungen in Maua statt und wenn ja, wurden dabei die Grenzwerte überschritten (bitte die Messergebnisse auflisten)? 6. Welche Möglichkeiten der Nachbesserungen beim Lärmschutz bestehen im Allgemeinen und welche Lärmschutzmaßnahmen können an der betroffenen Stelle tatsächlich umgesetzt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7023 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 28. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit den realisierten planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn (A) 4 Richtungsfahrbahn Eisenach−Görlitz im Abschnitt von der Anschlussstelle (AS) Magdala bis AS Jena-Göschwitz werden im Bereich der schutzwürdigen Bebauung von Jena-Maua die nach Verkehrslärmschutzverordnung zulässigen Immissionsgrenzwerte eingehalten. Zu 2.: Vor Baubeginn des Jagdbergtunnels befanden sich an der Bestandstrasse der A 4 westlich der Anschlussstelle Jena-Göschwitz (4-streifig, Bestandstrasse im Leutratal) keine Lärmschutzmaßnahmen. Der Abschnitt ab Anschlussstelle Jena-Göschwitz nach Osten war bereits fertiggestellt. Als Lärmschutzmaßnahme ist ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut worden. Während der Baumaßnahme Jagdbergtunnel wurden durch die beauftragte Baufirma entlang der A 4 auf der Südseite temporär Seitenablagerungen aus Überschussmassen hergestellt, die mit Bauende egalisiert wurden. Es galten die allgemein üblichen Vorschriften zum Schutz vor Baulärm. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind im Abschnitt Anschlussstelle Magdala bis Anschlussstelle Jena- Göschwitz an der Richtungsfahrbahn Eisenach-Görlitz folgende planfestgestellte aktive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden: - Tunnel Jagdberg, - vom Ostportal des Tunnels Jagdberg bis Zufahrt Betriebsgebäude Lärmschutzwall mit Höhe von 3,0 Meter (überlappend mit nachfolgendem Lärmschutzwall), - östlich Zufahrt Betriebsgebäude von Bau-Kilometer 10+635 bis 10+680 Lärmschutzwall mit Höhe von 3,0 Meter, - von Bau-Kilometer 10+680 bis 10+970 Lärmschutzwall mit Höhen von 3,0 bis 5,0 Meter, - von Bau-Kilometer 10+970 bis 11+060 Lärmschutzwall mit Höhen von 5,0 bis 8,0 Meter. Östlich weiterführend liegt die Autobahn bis zur Anschlussstelle Jena-Göschwitz im Einschnitt mit Einschnittstiefen von 7,9 bis 14,7 Meter. Zusätzlich wurde ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut. Zu 3.: Die rechnerische Ermittlung der Immissionsbelastung wurde korrekt nach den Vorgaben der dafür anzuwendenden Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt. Zu 4.: Die A 4 liegt, wie alle Autobahnen, in der Baulast des Bundes. Die Straßenbauverwaltung Thüringen nimmt im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes die Aufgaben der Straßenbaulast wahr. Zu diesen Aufgaben gehören auch die Lärmschutzmaßnahmen. Zuständige Straßenbaubehörde ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV). Mit der Planung und baulichen Umsetzung einschließlich der Lärmschutzmaßnahmen des Abschnitts der A 4 von der Anschlussstelle Magdala bis Anschlussstelle Jena-Göschwitz war die DEGES GmbH beauftragt. Zu 5.: Nach vorliegenden Informationen wurden auf Betreiben der Bürgerinitiative Pro-Maua im Januar/Februar 2018 Schallpegelmessungen im Wohngebiet "Am Alten Weinberg" durchgeführt, wobei 17 mal die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes Nacht festgestellt wurde. Hierzu ist festzustellen, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Gleichbehandlung eine Berechnung des von einer Straße ausgehenden Verkehrslärms vorgeschrieben hat (§ 3 Verkehrslärmschutzverordnung), auf deren Basis die Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutz ermittelt werden. Lärmmessungen, die von Bürgern zur Feststellung der Lärmbelastung und zur Überprüfung von Lärmschutzmaßnahmen immer wieder gefordert beziehungsweise durchgeführt werden, dürfen zur Beurteilung nicht herangezogen werden. 3 Drucksache 6/7023Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Der Gesetzgeber hat durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz Maßgaben zum Schutz vor Verkehrslärm bei der Planung und dem Bau neuer Straßen und durch die dazu erlassene Verkehrslärmschutzverordnung Immissionsgrenzwerte vorgegeben, die als zumutbar für die von Verkehrslärm betroffenen Anwohner eingeschätzt wurden. Da die gesetzlichen Maßgaben und die zulässigen Immissionsgrenzwerte mit den realisierten Lärmschutzmaßnahmen an den Grundstücken und den Wohngebäuden im Bereich Jena-Maua eingehalten werden, besteht für die Straßenbauverwaltung keine Rechts- und Finanzierungsgrundlage für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen. Ergänzende Lärmschutzmaßnahmen könnten durch die Stadt Jena als freiwillige Maßnahme erfolgen, wobei bisher untersuchte Lösungsansätze nur eine geringe schalltechnisch nachweisbare Verbesserung der Lärmsituation für Maua bewirken würden. Auf die Antwort der Landesregierung zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin - Lärmquelle am Jagdbergtunnel bei Jena-Maua - (Drucksache 6/4509) in der 95. Plenarsitzung am 28. September 2017 wird verwiesen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie schreibt die Stadt Jena derzeit ihren Lärmaktionsplan auf Basis der vorangegangenen Lärmkartierung des Jahres 2017 fort. Zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplans Jena 2018 fand in der Zeit vom 6. bis 20. Dezember 2018 und vom 7. bis 11. Januar 2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Der Planentwurf sieht vor, zunächst Maßnahmen an anderen Lärmschwerpunkten der Stadt Jena zu verfolgen. Im Rahmen der künftigen, alle fünf Jahre stattfindenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll eine erweiterte Betrachtung aller von Lärmpegeln (LNight) > 55 dB(A) Betroffenen erfolgen und dabei auch der Ortsteil Maua, Bereich Ortsdurchfahrt B 88/ Nähe BAB 4 einbezogen werden. Keller Ministerin Lärmschutz für die Bewohner von Maua Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: