28.03.2019 Drucksache 6/7032Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. April 2019 Kontrollen nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes in Thüringen in den Jahren 2017 und 2018 Die Kleine Anfrage 3575 vom 4. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2015 sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister zu führen. Nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) haben Besitzerinnen und Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen Behörden zur Überprüfung der Pflichten aus § 36 Abs. 1 und 2 WaffG Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen waren jeweils zum Stichtag 31. Dezember 2017 sowie 31.Dezember 2018 in Thüringen im Besitz einer beziehungsweise mehrerer Waffenbesitzkarten aufgrund welcher Rechtsgrundlage und verfügen über wie viele und welche Waffen? 2. Welche Angaben kann die Landesregierung über den illegalen Besitz von Waffen in Thüringen machen? 3. Wie viele Bedienstete beziehungsweise Beschäftigte sowie wie viele Vollbeschäftigteneinheiten sind jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der Aufgabe des Vollzugs des Waffengesetzes insbesondere für die Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG im Jahr 2018 betraut gewesen (bitte entsprechend auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? 4. In wie vielen Fällen wurden infolge der Kontrollen jeweils Auflagen zur sicheren Aufbewahrung erteilt (bitte entsprechend auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? 5. Wie viele Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG wurden jeweils in den Jahren 2017 und 2018 jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt und wie hoch war dabei jeweils die Kontrollquote (bitte entsprechend auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? 6. In wie vielen Fällen wurden infolge der Kontrollen jeweils waffenrechtliche Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarten zum Besitz, Waffenbesitzkarten zum Erwerb und Waffenscheine entzogen (bitte entsprechend auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7032 7. In wie vielen Fällen wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden der Zugang zu den zu kontrollierenden Räumlichkeiten verwehrt (bitte entsprechend auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? Welche Konsequenzen hatte jeweils die Verweigerung des Zutritts (bitte im Einzelnen darstellen)? 8. In wie vielen Fällen wurden durch Behörden in Thüringen jeweils in den Jahren 2017 und 2018 Waffen sichergestellt, die a) von halbautomatischen Schusswaffen zu vollautomatischen Waffen umgebaut wurden oder b) die von Schreckschuss-, Reizgas- und Signal-, Salut- und Dekowaffen zu erlaubnispflichtigen scharfen Waffen umgebaut wurden (bitte aufschlüsseln)? 9. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2017 und 2018 zur Schusswaffenanwendung in Thüringen (bitte darstellen nach "mit der Waffe gedroht" und "geschossen")? 10. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden der Landesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Thüringen bekannt, bei denen Schusswaffen eingesetzt wurden (bitte nach Jahren beziehungsweise Waffengesetz und Kriegswaffengesetz darstellen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. März 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach dem Amoklauf in Winnenden, bei dem der Täter Zugriff auf die Schusswaffen seines Vaters hatte, weil diese entgegen den waffenrechtlichen Vorschriften für Dritte zugänglich waren, wurde das Waffengesetz im Jahr 2009 dahin gehend geändert, dass den Waffenbehörden eine anlassunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition ermöglicht wird (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz -WaffG-). Ziel der unangemeldet möglichen Kontrollen ist es unter anderem, das Bewusstsein der Waffenbesitzer hinsichtlich eines verantwortungsvollen Umgangs mit Waffen und Munition zu schärfen und mögliche Gefahren, die sich zwangsläufig auch aus dem legalen Waffenbesitz ergeben können, eng zu begrenzen. Mit Schreiben vom 1. September 2009 hat das damalige Thüringer Innenministerium das Landesverwaltungsamt gebeten, die Waffenbehörden aufzufordern, solche Kontrollen durchzuführen. Die Durchführung der Kontrollen erfordert grundsätzlich den Einsatz von jeweils zwei Kontrollpersonen. Insbesondere im Hinblick auf das differenzierte Bild der Kontrolldichte bei den Waffenbehörden bittet das Thüringer Innenministerium/Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales regelmäßig das Landesverwaltungsamt , zuletzt mit Schreiben vom 3. August 2018, insbesondere die Waffenbehörden mit geringer Kontrolldichte anzuhalten, von der Kontrollbefugnis einen möglichst häufigen Gebrauch zu machen, sie dabei fachaufsichtlich zu begleiten und die Aufbewahrungskontrollen in Dienstberatungen mit den Waffenbehörden zu thematisieren. Über die durchgeführten Kontrollen berichten die Waffenbehörden seit dem Jahr 2010 halbjährlich jeweils mit Stichtag 31. März und 31. Oktober. Zu 1.: Nach dem Nationalen Waffenregister stellt sich der private Waffenbesitz in Thüringen in den Jahren 2017 und 2018 (Stand jeweils 31. Dezember des Jahres) wie folgt dar: 2017 2018 Gesamtzahl aller gespeicherten Waffenbesitzer oder Waffenteilbesitzer (natürliche Personen mit mindestens einer Erlaubnis und mindestens einer Waffe/Waffenteil in Privatbesitz) 26.357 26.676 3 Drucksache 6/7032Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2017 2018 Gesamtzahl aller gespeicherten Waffen/Waffenteile in Privatbesitz 130.779 132.719 Davon komplette Schusswaffen 124.546 126.265 Die Rechtsgrundlagen für den privaten Waffenbesitz sind je nach nachgewiesenen Bedürfnis insbesondere die §§ 13 bis 24 WaffG, die einen Anspruch auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse begründen, wenn die weiteren waffenrechtlichen Voraussetzungen (unter anderem die notwendige Zuverlässigkeit) gegeben sind. Neben den Erlaubnisinhabern, die waffenrechtliche Bedürfnisse aus mehreren verschiedenen Gründen herleiten , gibt es in Thüringen zwei Hauptgruppen, die ausschließlich ein waffenrechtliches Bedürfnis als Jäger (§ 13 WaffG) beziehungsweise als Sportschütze (§ 14 WaffG) nachgewiesen haben. 2017 2018 Bedürfnis ausschließlich als Jäger 9.682 9.844 Bedürfnis ausschließlich als Sportschütze 12.763 13.055 Die meisten Waffen und Waffenteile, die sich in Thüringen in Privatbesitz befinden, sind den folgenden Waffentypen zuzuordnen: 2017 2018 Lange Repetierschusswaffe 36.616 37.548 Halbautomatische Kurz-Schusswaffe 25.329 25.946 Lange Einzellader-Schusswaffe mit gezogenem Lauf/ gezogenen Läufen 25.530 25.635 Lange Einzellader-Schusswaffe mit glattem Lauf/ glatten Läufen 19.526 19.749 Kurze Repetierschusswaffe 13.597 13.661 Zu 2.: Zum Besitz von illegalen Waffen in Thüringen liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Die Landesregierung ist an einer nachhaltigen Reduzierung der Zugangsmöglichkeiten zu illegalen Waffen interessiert und unterstützt entsprechende gesellschaftliche Bemühungen. Sie verfolgt beispielsweise durch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen das Ziel, die Bevölkerung zum Waffenbesitz zu informieren und Handlungssicherheit zu vermitteln. So veröffentlichte das Thüringer Innenministerium (jetzt TMIK) die Informationsbroschüre "Das neue Waffenrecht - Mehr Verantwortung - mehr Sicherheit!". Darin wurde auch darüber aufgeklärt, welche Maßnahmen notwendig sind, um eine Strafverfolgung wegen unberechtigten Waffenbesitzes zu vermeiden. Auch das Gemeinschaftsprojekt "JUREGIO" weist im Rahmen von Lehrer-Schüler-Eltern-Veranstaltungen regelmäßig auf die rechtlichen Konsequenzen sowie Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Umgang mit illegalen Waffen und verbotenen Gegenständen hin. Dennoch betrachtet die Landesregierung mit wachsender Sorge die im Internet bestehenden Möglichkeiten des illegalen Handels mit Gegenständen, welche unter den Waffenbegriff fallen. In den Jahren 2016/2017 unterstützte Thüringen deshalb eine Initiative im Bundesrat zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften, um dem öffentlichen Feilbieten von Schusswaffen auf anonymen Online-Plattformen Einhalt zu gebieten (Bundesratsdrucksache 61/1/17). Die entsprechende Empfehlung des Bundesrates fand jedoch im Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) keine Berücksichtigung. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7032 Zu 3.: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die nachfolgenden Angaben zu ihren Bediensteten im Vollzug des Waffengesetzes mitgeteilt: Mitarbeiter Waffenrecht in 2018 Anzahl Mitarbeiter Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) Anteil Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG (in Prozent) der VBELandkreis/ kreisfreie Stadt Ausschließlich Waffenrecht Andere Aufgaben ABG 0,94 0,06 1,0 10 EIC 2 1 (nur im Vertretungsfall) 1,5 (ohne Vertreter) 20 GTH 1 0 1 22,54 GRZ 0 2 1,15 1,15 HBN 0 1 0,6 3,69 IK 1 1 1,75 5 KYF 0 2 < 2 15 NDH 1 1 1 k. A. SHK 1 1 1,5 13 SLF 0 2 1,75 6 SM 0 2 1,8 k. A. SOK 2 0 2 17,24 SÖM 0 2 1,6 5 SON 1 1 1,75 10 UH 1 0 1 k. A. WAK/EA 2 2 1,68 19 AP 1 0,95 6 EF 0 3 2 3 G 0 1 0,75 12,5 J 1 1 1 4,23 SHL 1 0 0,795 12 WE 0 3 0,58 k. A. 5 Drucksache 6/7032Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Frage 4 sowie die Fragen 5 (erster Teil), 6 und 7 werden vorab zusammengefasst in tabellarischer Form für die Erhebungszeiträume wie folgt beantwortet und im Übrigen wird auf die Antworten zu den jeweiligen Fragen verwiesen: Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 Behörde Kontrollversuche Davon angetroffen Auflagen Widerrufsverfahren Zutritt verwehrt/ Konsequenz ABG 4 * 0 0 0 EIC 7 * 0 * 0 GTH 25 9 0 * 0 GRZ 67 34 0 0 0 HBN 32 18 0 0 0 IK 17 8 * 0 0 KYF 13 13 * 0 0 NDH 39 12 * 0 0 SHK 55 39 * * 0 SOK 10 4 * 0 0 SLF 26 18 0 0 0 SM 34 22 0 * 0 SON 27 11 0 0 0 SÖM 98 75 * 0 0 UH 131 130 * 0 0 WAK/EA 70 18 0 * 0 AP 38 38 * * 0 EF 69 23 4 0 0 G 54 22 4 0 0 J 21 11 * 0 0 SHL 8 5 0 0 0 WE 22 19 * 0 0 * Zahlenwerte <= 3 werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen, weil sonst möglicherweise auf die Person des Erlaubnisinhabers geschlossen werden könnte. Im Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 wurden von den Waffenbehörden insgesamt 24 Auflagen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erteilt. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7032 Zeitraum 1. April 2017 bis 30. September 2017 Behörde Kontrollversuche Davon angetroffen Auflagen Widerrufsverfahren Zutritt verwehrt/ Konsequenz ABG 72 25 * * 0 EIC 67 16 0 0 0 GTH 0 0 0 0 0 GRZ 133 52 8 * 0 HBN 26 15 0 0 0 IK 0 0 0 0 0 KYF 30 9 * 0 0 NDH 58 45 0 0 0 SHK 129 70 0 * 0 SOK 10 4 0 0 0 SLF 93 33 0 0 */erneute Kontrolle SM 36 20 0 * 0 SON 28 14 * * 0 SÖM 0 0 0 0 0 UH 50 50 0 0 0 WAK/EA 142 34 * 5 0 AP 39 39 * 0 0 EF 90 28 * 0 0 G 68 25 * * 0 J 10 4 * 0 0 SHL 7 4 * 0 0 WE 6 5 0 0 0 * Zahlenwerte <= 3 werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen, weil sonst möglicherweise auf die Person des Erlaubnisinhabers geschlossen werden könnte. Im Zeitraum 1. April 2017 bis 30. September 2017 wurden von den Waffenbehörden insgesamt 21 Auflagen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erteilt. 7 Drucksache 6/7032Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 Behörde Kontrollversuche Davon angetroffen Auflagen Widerrufsverfahren Zutritt verwehrt/ Konsequenz ABG 35 11 * * 0 EIC 167 75 0 4 0 GTH 22 7 0 * 0 GRZ 97 45 * * 0 HBN 6 6 0 0 0 IK 4 * 0 * 0 KYF 8 * 0 0 0 NDH 98 33 0 * 0 SHK 95 93 0 7 0 SOK 37 19 0 0 0 SLF 55 28 0 * */erneute Kontrolle SM 27 23 0 * 0 SON 35 16 0 0 */Sicherstellung, Widerruf SÖM 5 2 0 0 0 UH 50 50 0 0 0 WAK/EA 7 5 0 0 0 AP 37 37 * 0 0 EF 55 19 * 0 0 G 7 5 5 0 0 J 22 18 0 0 0 SHL 5 2 0 0 0 WE 11 5 0 0 0 * Zahlenwerte <= 3 werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen, weil sonst möglicherweise auf die Person des Erlaubnisinhabers geschlossen werden könnte. Im Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 wurden von den Waffenbehörden insgesamt zwölf Auflagen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erteilt. 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7032 Zeitraum 1. April 2018 bis 30. September 2018 Behörde Kontrollversuche Davon angetroffen Auflagen Widerrufsverfahren Zutritt verwehrt/ Konsequenz ABG 83 27 * 0 0 EIC 243 98 0 0 0 GTH 0 0 0 0 0 GRZ 65 30 * 0 0 HBN 21 14 0 0 0 IK 0 0 0 0 0 KYF 32 15 4 0 0 NDH 68 28 0 0 */erneute Kontrolle SHK 4 * * 1 0 SOK 78 56 0 0 0 SLF 146 52 0 0 */erneute Kontrolle SM 92 68 0 * 0 SON 45 18 * * 0 SÖM 9 5 0 * 0 UH 30 30 0 0 0 WAK/EA 110 38 4 * 0 AP 36 36 0 * 0 EF 95 35 * 0 0 G 151 42 10 4 0 J 30 20 * * 0 SHL 7 4 0 0 0 WE 21 12 0 0 0 * Zahlenwerte <= 3 werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen, weil sonst möglicherweise auf die Person des Erlaubnisinhabers geschlossen werden könnte. Im Zeitraum 1. April 2018 bis 30. September 2018 wurden von den Waffenbehörden insgesamt 26 Auflagen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erteilt. 9 Drucksache 6/7032Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Zum ersten Teil der Frage wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kontrollquoten für den gesamten Zeitraum seit dem Jahr 2010 dargestellt, da eine Auflistung von Kontrollquoten für die angefragten kurzen Zeiträume den Stand der Kontrollen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Waffenbehörde nicht aussagekräftig abbilden würde. Die Kontrollquoten hinsichtlich der Aufbewahrungskontrollen stellen sich zum Stand 30. September 2018 wie folgt dar: Behörde Tatsächlich seit dem Jahr 2010 durchgeführte Kontrollen Zahl der von den Waffenbehörden gemeldeten Inhaber von Waffenbesitzkarten1 Kontrollquote in Prozent3 ABG 578 754 76,7 EIC 524 1.966 26,7 GTH 274 1.616 17,0 GRZ 891 1.239 71,9 HBN 388 1.365 28,4 IK 263 1.460 18,0 KYF 432 1.887 22,9 NDH 422 1.229 34,3 SHK 341 1.135 30,0 SOK 439 1.262 34,8 SLF 606 1.534 39,5 SM 671 2.057 32,6 SON 224 1.091 20,5 SÖM 1.113 1.361 81,8 UH 1.480 1.461 101,3 WAK/EA 592 2.520 23,5 AP 652 1.611 40,5 EF 456 1.240 36,8 G 279 591 47,2 J 358 449 79,7 SHL 123 447 27,5 WE 123 466 26,4 Gesamt 11.229 26.6762 42,1 1 Eine Addition aller Einzelwerte am Ende der Tabelle ist nicht möglich, da nicht bekannt ist, ob die Waffenbehörden jeweils die Anzahl der bei ihnen registrierten Inhaber von Waffenbesitzkarten nach derselben Methode ermittelt haben. 2 Die vom Bundesverwaltungsamt übermittelte Gesamtzahl aller für Thüringen am 31. Dezember 2018 im Nationalen Waffenregister gespeicherten Waffenbesitzer oder Waffenteilbesitzer (natürliche Personen mit mindestens einer Erlaubnis und mindestens einer Waffe/Waffenteil in Privatbesitz). 3 Stellt das jeweilige Verhältnis der Anzahl der durchgeführten Kontrollen zur Anzahl der Waffenbesitzer dar. Kontrollquoten über 100 Prozent ergeben sich, wenn die Anzahl der durchgeführten Kontrollen höher als die Anzahl der Waffenbesitzer ist. Es wird jedoch keine Aussage darüber getroffen, ob bereits alle Waffenbesitzer kontrolliert worden sind. Mehrfachkontrollen ergeben sich unter anderem wegen Nachkontrollen. Zu 6.: Insgesamt wurden im Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 infolge der Kontrollen in 57 Fällen hinsichtlich waffenrechtlicher Erlaubnisse Widerrufsverfahren eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 7.: Insgesamt wurden im Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 in neun Fällen die Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Munition verweigert. Die Kontrollen wurden im Rahmen eines erneuten Kontrollbesuchs nachgeholt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7032 Zu 8.: Für die Beantwortung der Frage wurden die im Fachbereich Kriminaltechnik des Landeskriminalamtes Thüringen vorhandenen Daten zu Untersuchungsaufträgen zu inkriminierten Waffen zugrunde gelegt. Jahr 2017 Zu a) - Ein Gewehr wurde vom Halbautomat zum Vollautomat verändert. Zu b) - Ein Salutgewehr wurde zur scharfen Waffe verändert. - Neun Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffen (Revolver) wurden zu scharfen Waffen verändert. - Sechs Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffen (Pistole) wurden zu scharfen Waffen verändert. Jahr 2018 Zu a) - Kein Fall Zu b) - Fünf Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffen (Revolver) wurden zu scharfen Waffen verändert. - Zwei Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffen (Pistole) wurden zu scharfen Waffen verändert. - Zwei Dekorationswaffen wurden zu scharfen Waffen verändert. Zu 9.: Diese Daten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Folgende Daten für das Jahr 2017 können dem Jahrbuch 2017 zur Polizeilichen Kriminalstatistik auf Seite 68 entnommen werden (abrufbar im Internet*): a) mit einer Waffe gedroht.: 96 Fälle b) mit einer Waffe geschossen: 209 Fälle Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht auswertbar vor. Zu 10.: Im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Maier Minister Endnote: * Vergleiche https://www.thueringen.de/mam/th3/polizei/tlka/jahrbuch_pks_thuringen_2017.pdf Kontrollen nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes in Thüringen in den Jahren 2017 und 2018 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: