28.03.2019 Drucksache 6/7036Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2019 Haben Absichtserklärungen der regierungstragenden Fraktionen zur Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Konsequenzen für das Verwaltungshandeln? Die Kleine Anfrage 3681 vom 31. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Rundschreiben Nummer 7/2018 des Thüringer Landesverwaltungsamts werden die Rechtsaufsichtsbe hörden darauf aufmerksam gemacht, dass durch die regierungstragenden Fraktionen eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geplant sei. Deshalb sollten die Gemeinden prüfen, ob sie Straßen ausbaubeiträge derzeit erheben oder im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung derzeit keine Be scheide erlassen. In Drucksache 6/6645 führt die Landesregierung aus, dass sie keinen Gesetzentwurf für eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes plant. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum hat das Thüringer Landesverwaltungsannt den oben genannten Rundbrief Nummer 7/2018 ver schickt? 2. Welche Verbindlichkeit haben die Aussagen im Rundbrief Nummer 7/2018 für die Gemeinden und die Rechtsaufsichtsbehörden? 3. Haben die Gemeinden einen Anspruch auf Schadensersatz, falls sie die Anweisungen aus dem Rund schreiben befolgen, die angestrebte rechtliche Änderung aber nicht eintritt (Einnahmeausfälle, Fristab läufe)? 4. In welchen anderen Fällen führten und führen Absichtserklärungen der regierungstragenden Fraktionen zu Anweisungen der Verwaltung (bitte einzeln in Jahresscheiben seit dem Jahr 2014 auflisten)? 5. Sieht die Landesregierung im benannten Fall eine Missachtung des Gesetzgebers? Wie begründet sie ihre Meinung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. März 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die regierungstragenden Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Straßenausbaubeiträge durch eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden sollen. In einer Sitzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe "Straßenausbaubeiträge" am 23. No K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7036 vember 2018, an welcher neben Vertretern der regierungstragenden Fraktionen auch ein Vertreter der CDU teilgenommen hat, wurde das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gebeten, im Vorgriff auf die geplante Novellierung ein Hinweisschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu veranlassen. Das Rundschreiben Nummer 7/2018 des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 17. Dezember 2018 dien te der Information der Kommunalaufsichtsbehörden zu den angekündigten Änderungen im Straßenausbau beitragsrecht im Jahr 2019 sowie der einheitlichen Ausübung der Rechtsaufsicht. Im Vorfeld des Versands wurde es mit den regierungstragenden Fraktionen sowie der Fraktion der CDU abgestimmt. Zu 2.: Es handelt sich um ein Informationsschreiben an die kreisfreien Städte und die Kommunalaufsichtsbehör den bei den Landratsämtern. Die unteren Kommunalaufsichtsbehörden wurden mit dem Rundschreiben gebeten, die in ihrer Aufsicht stehenden Gemeinden entsprechend zu unterrichten. Ausweislich des Schrei bens treffen die Gemeinden die Entscheidung über den Umgang mit den Absichtserklärungen aus dem par lamentarischen Raum im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Zu 3.: Es handelt sich bei dem Rundschreiben nicht um eine Anweisung an die Verwaltung, sondern um Informa tionen über angekündigte Änderungen im Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts. Zu 4.: Absichtserklärungen der regierungstragenden Fraktionen haben in dem nachgefragten Zeitraum nicht zu Anweisungen der Verwaltung geführt. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Hinweis an die Kommunalaufsichtsbehörden erfolgte aus weislich des Rundschreibens mit Blick auf Äußerungen von Fraktionen des Thüringer Landtags. Das Rund schreiben enthält Hinweise, wie mit Absichtserklärungen aus dem parlamentarischen Raum in der kommu nalen Praxis umgegangen werden kann. Maier Minister Haben Absichtserklärungen der regierungstragenden Fraktionen zur Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Konsequenzen für das Verwaltungshandeln? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: