01.04.2019 Drucksache 6/7042Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2019 Kindergarten- und Kinderkrippenplätze in der Stadt Hildburghausen Die Kleine Anfrage 3714 vom 19. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder erwähnt, dass die Stadt Hildburghausen durch Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu wenige Kindergarten- und Kinderkrippenplätze habe. Eine Investition würde sich nicht rentieren für die Stadt, da diese nicht dauerhaft ausgelastet werden könnte und vom Land nicht ausreichend finanziert werden würde. Daher soll nach meiner Kenntnis über einen Privatinvestor eine Kindergarteneinrichtung gebaut und durch einen freien Träger betrieben werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kindergartenplätze und Kinderkrippenplätze werden in den Einrichtungen der Stadt Hildburghausen , getrennt nach Trägern, vorgehalten? 2. Wie hoch ist die Auslastung der Kindergartenplätze und Kinderkrippenplätze in der Stadt Hildburghausen und wie hoch ist daran der Anteil an Kindern, die als Asylbewerber oder Flüchtlinge in Deutschland leben? 3. Wie schätzt die Landesregierung das Angebot in der Stadt Hildburghausen an Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen ein? 4. Gab es seitens der Stadt Hildburghausen einen Antrag auf Fördermittel für einen Neubau einer Kindergarten - und/oder Kinderkrippeneinrichtung in Hildburghausen? 5. Wenn die Frage 4 mit Ja beantwortet wird, in welchem Jahr wurde der Antrag gestellt und welcher Förderanteil wurde der Stadt Hildburghausen in Aussicht gestellt? 6. Wenn die Frage 4 mit Ja beantwortet wird, wurde dem Land ein konkretes Projekt zur Förderung vorgeschlagen , mit Vorlage der Kostenberechnung? 7. Wenn die Frage 4 mit Nein beantwortet wird, ist der Landesregierung die Absicht der Stadt Hildburghausen bekannt gewesen, eine Erweiterung der Kindergartenplätze in Angriff zu nehmen und wie wäre die Erfolgsaussicht der Förderung eines solchen Projekts? 8. Ist der Landesregierung bekannt, dass es jetzt über einen Privatinvestor unter Beteiligung eines freien Trägers eine Erweiterung der Kindergartenkapazitäten in Hildburghausen geben soll? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7042 9. Wenn die Frage 8 mit Ja beantwortet wird, wie schätzt die Landesregierung dieses Projekt ein und gibt es dafür eine Förderanfrage? 10. Wie wirkt sich dieses Projekt nach Kenntnis der Landesregierung auf die Kindergartenbedarfsplanung in der Stadt Hildburghausen, auch langfristig betrachtet, aus? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 1. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Hildburghausen verfügt über fünf Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 521 Plätzen. Die Kindertageseinrichtungen werden als gemeinschaftlich geführte Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) betrieben. Die Plätze in den Einrichtungen verteilen sich wie folgt: Träger: AWO AJS gGmbH - Rahmenkapazität nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von 140 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Träger: Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e. V. - Rahmenkapazität nach § 45 SGB VIII von 45 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Träger: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hildburghausen - Rahmenkapazität nach § 45 SGB VIII von 70 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Träger: Stadtverwaltung Hildburghausen - Rahmenkapazität nach § 45 SGB VIII von 266 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Zu 2.: Im März 2019 liegt die Auslastung der kommunalen Kindertageseinrichtungen bei 94 vom Hundert, die Auslastung der AWO-Einrichtung bei 96 vom Hundert und der Einrichtung des Diakoniewerks bei 100 vom Hundert . Weitergehende Aussagen können nicht gemacht werden, da hierüber keine Daten vorliegen. Zu 3.: Die Gewährleistung eines Kindertagesbetreuungsangebots obliegt dem örtlichen zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 1 ThürKitaG). Nach den hier vorliegenden statistischen Daten betrug im Landkreis Hildburghausen die Auslastung zum 1. März 2018 90,63 vom Hundert. Insoweit ist davon auszugehen , dass bestehende Betreuungsbedarfe auch bedient werden können. Statistische Daten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Zu 4.: Die Stadt Hildburghausen hat einen Antrag zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 bis 2020 in Höhe von 900.000 Euro gestellt. Jedoch hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe , das Jugendamt Hildburghausen, sich nur einen maximalen Förderbetrag von 370.000 Euro für diese Maßnahme festlegen können. Zu 5.: Der Antrag wurde für die Förderjahre 2017 bis 2020 gestellt. Der Förderanteil betrug 19,28 Prozent. Allerdings wurde der Antrag der Stadt Hildburghausen mit Schreiben vom 11. März 2019 zurückgezogen. Es wurde mitgeteilt, dass ein neuer Antrag zu diesem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 bis 2020 gestellt werden soll, der sich dann ausschließlich auf die Förderung der Ausstattungsgegenstände von Kindertageseinrichtungen beziehen soll. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 3 Drucksache 6/7042Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8. bis 10.: Der Landesregierung ist bekannt, dass ein Privatinvestor 20 Betreuungsplätze in einer eigenen Einrichtung in der Stadt Hildburghausen schaffen möchte. Der Bedarfsplan ist ein Planungsinstrument des örtlichen zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, um letztlich den Gewährleistungsanspruch des § 3 Abs. 1 ThürKitaG zu erfüllen. Bei einer Rahmenkapazität nach § 45 SGB VIII zum Stichtag 1. März 2018 von 3.017 Betreuungsplätzen im Planungsgebiet des Landkreises Hildburghausen würde die Neuschaffung von 20 Betreuungsplätzen eine Verbesserung von 0,67 vom Hundert bedeuten. Bezogen auf die Stadt Hildburghausen käme es zu einer Verbesserung von 3,84 vom Hundert. Eine solche Verbesserung ist jedenfalls geeignet, mögliche Betreuungsspitzen abzufangen. Holter Minister Kindergarten- und Kinderkrippenplätze in der Stadt Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. bis 10.: