04.04.2019 Drucksache 6/7056Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. April 2019 Kreistag Saalfeld-Rudolstadt beschließt Absichtserklärung zum Neubau der Linkenmühlenbrücke Die Kleine Anfrage 3713 vom 20. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Kreistag Saalfeld-Rudolstadt hat Anfang Februar 2019 eine Absichtserklärung zum Neubau der Linkenmühlenbrücke am Hohenwartestausee beschlossen. Die Erklärung bekräftigt die Absicht des Landes Thüringen sowie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Saale-Orla-Kreises, "eine Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Neubau der Linkenmühlenbrücke einschließlich Zufahrten zu schaffen". Die beiden Anliegergemeinden Altenbeuthen und Gössitz werden hierbei unterstützend mitwirken. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Absichtserklärung des Kreistags Saalfeld-Rudolstadt zum Neubau der Linkenmühlenbrücke am Hohenwartestausee? 2. Inwieweit unterstützt die Landesregierung konkret die Planungen und den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke ? 3. Welcher Zeitplan für die Planung und den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke ist von der Landesregierung vorgesehen? 4. Welche Thüringer Ministerien waren bisher mit der Planung und Begleitung des Vorhabens zum Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke betraut? 5. Inwieweit hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die Federführung bei der Planung und Begleitung des Vorhabens zum Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke übernommen und welcher Vorteil ist dadurch zu erwarten? 6. Welche finanziellen Mittel stehen für die Planung und den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke im Landeshaushalt 2019 zur Verfügung (bitte Angabe nach Einzelplan, Kapitel und Titel)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7056 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 3. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung unterstützt den Neubau der Linkenmühlenbrücke am Hohenwartestausee grundsätzlich . Konkret beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nach Zustimmung durch die kommunalen Gremien die gemeinsame Absichtserklärung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Saale-Orla-Kreises sowie der Gemeinden Altenbeuthen und Gössitz (Letter of Intent), die Gegenstand des Kreistagsbeschlusses ist, zu unterzeichnen und daraus folgend die darin benannte Unterstützung zu leisten. Zu 2.: Es ist beabsichtigt, nach entsprechender Antragstellung die Kosten für die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also bis zur Vorplanung, für den Neubau der Linkenmühlenbrücke einschließlich Zufahrten im Rahmen einer noch zu treffenden Einzelfallentscheidung mit 80 Prozent zu fördern. Darüber hinausgehende Entscheidungen können erst bei Vorliegen des Ergebnisses der Vorplanung getroffen werden. Zu 3.: Da die Landesregierung nicht der Auftraggeber für dieses Projekt ist, sieht sie auch keinen Zeitplan vor. Zu 4.: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist bisher mit der Thematik befasst. Zu 5.: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Federführung bei der Planung und Begleitung des Vorhabens zum Neubau der Linkenmühlenbrücke nicht übernommen. Zu 6.: Für die Planungsphasen 1 und 2 wird ein Finanzbedarf von 200.000 Euro angenommen. Die anteiligen Fördermittel sind im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau reserviert und im Einzelplan 10 Kapitel 10 07 Titel 883 01 etatisiert. Für den Neubau der Linkenmühlenbrücke ist die Einstellung von Mitteln im Haushaltsplan 2019 und auch 2020 noch nicht erforderlich. Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Einzelplan 10 Kapitel 10 02 Titel 883 02 eine neue Haushaltsstelle mit der Bezeichnung "Besondere kommunale Infrastrukturvorhaben " vorgesehen, aus der in kommenden Haushalten ein Zuschuss bei Vorhandensein ausreichender Finanzmittel und der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geleistet werden kann. Keller Ministerin Kreistag Saalfeld-Rudolstadt beschließt Absichtserklärung zum Neubau der Lin-kenmühlenbrücke Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: