04.04.2019 Drucksache 6/7057Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. April 2019 Zustand der Auf-/Abfahrt "Stadtilm" der Bundesstraße (B) 90n Die Kleine Anfrage 3717 vom 21. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Fragesteller wurde im Rahmen seiner Abgeordnetenarbeit mehrfach auf den Zustand der Auf-/Abfahrt "Stadtilm" der Bundesstraße 90n hingewiesen. Die Bundesstraße 90n ist in diesem Abschnitt ein Neubau. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es in dem Streckenabschnitt nicht. Die benannte Auf-/Abfahrt verfügt jedoch über keine Auf- beziehungsweise Abfahrspur. Dadurch soll es häufig zu Verkehrsbeeinträchtigungen/-gefährdungen durch scharfes Abbremsen kommen. Zwischenzeitlich seien Zusatzschilder mit der Aufschrift "Kurze Ausfahrt" angefragt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verkehrsunfälle gab es seit der Freigabe der Bundesstraße 90n im Streckenabschnitt "Auf-/ Abfahrt Stadtilm" und welche Unfallursachen wurden dabei festgestellt (bitte Aufstellung nach Jahren)? 2. Mit welcher Begründung wurde beim Neubau der Bundesstraße 90n bei der Auf-/Abfahrt "Stadtilm" auf die Errichtung einer Auf-/Abfahrspur verzichtet und stattdessen das Modell "Kurze Ausfahrt" gewählt? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrssituation im nachgefragten Streckenabschnitt der Bundesstraße 90n und welche Maßnahmen hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang für geboten? 4. Hält die Landesregierung eine bauliche Veränderung der Auf-/Abfahrt "Stadtilm" der Bundesstraße 90n für notwendig und wenn ja, wie wird dies begründet und wann und im welchem finanziellen Aufwand sollen die baulichen Veränderungen umgesetzt werden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 3. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Angaben der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau haben sich seit Verkehrsfreigabe der B 90n im Dezember 2017 bis Stand 6. März 2019 insgesamt acht Unfälle an der Anschlussstelle Stadtilm ereignet (sieben im Jahr 2018 und ein Unfall im Jahr 2019). Davon sind sechs Unfälle beim Einbiegen von der Zubringerrampe aus Richtung Stadtilm auf die B 90n und zwei Unfälle beim Abbiegen von der B 90n in die Rampe Richtung Stadtilm passiert. Als Unfallursachen wurden festgestellt: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7057 - nicht angepasste Geschwindigkeit, - Fehler beim Abbiegen nach links, - Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen, - ungenügender Sicherheitsabstand, - Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (Grundstück, beim Anfahren) und - andere Fehler beim Fahrzeugführer. Zu 2.: Das zum Zeitpunkt für die Planung des Knotenpunktes geltende Richtlinienwerk war die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunkte, Abschnitt 1 Plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1). Die gewählte Form des Rechtsabbiegers mit Ausfahrkeil und Auffahren ohne Einfädelspur war nach dieser Richtlinie für die nach damals geltendem Regelwerk in die Straßenkategorie A II (regionale Verbindung außerhalb bebauter Gebiete) einzuordnende B 90n eine anwendbare Form und somit richtliniengerecht geplant. Zu 3.: Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung zur Verkehrssituation an der Anschlussstelle Stadtilm im Zuge der B 90n wurde im Juni 2018 vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für diesen Abschnitt ein Bestandssicherheitsaudit durchgeführt. Im Ergebnis wurde unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde im Anschlussbereich sowie eine Ergänzung der Vorfahrtsbeschilderung empfohlen. Nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis wurden im IV. Quartal 2018 nachfolgende Maßnahmen umgesetzt. Aufgrund der fehlenden Ausfädelspur für Rechtsabbieger aus Rudolstadt kommend wurde 200 Meter vor der Ausfahrt das Verkehrszeichen (VKZ) 274-70 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) mit Zusatzzeichen (ZZ) 1001-30 (200 m) und ZZ "kurze Ausfahrt" aufgestellt. Weiterhin wurde an der Auffahrt der Rampe zur B 90n das VKZ 205 (Vorfahrt gewähren) gegen das VKZ 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) ausgetauscht. Da von den acht polizeilich registrierten Unfällen drei Unfälle nach den genannten verkehrsrechtlichen Maßnahmen vorgefallen sind, soll das Unfallgeschehen weiter hinsichtlich Unfallhäufung beobachtet werden. Zu 4.: Derzeit wird eine bauliche Veränderung der Auf-/Abfahrt Stadtilm nicht in Betracht gezogen, da die kurze Ausfahrt bisher nur in einem Fall als Unfallursache aufgeführt wurde. Es wird zunächst weiter beobachtet, ob die verkehrsrechtlichen Maßnahmen langfristig Wirkung zeigen oder gegebenenfalls durch weitere zu ergänzen sind. Im nächsten Schritt wäre die Anordnung einer Lichtsignalanlage zu prüfen. Keller Ministerin Zustand der Auf-/Abfahrt "Stadtilm" der Bundesstraße (B) 90n Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: